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Daten von alten Datenträgern
müssen für die Untersuchungen
wieder lesbar gemacht werden
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Rapport von Anton Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich zu Handen des Obergerichts
Zürich
vom 17. Mai 2000
in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen die Rabo Robeco Bank (Schweiz) AG
Auskunftsperson Reiner Steck
Vollstreckungsbefehl
Mit Beschluss des Obergerichts des Kantons
Zürich vom 1. März 2000 wurde der Rabo
Robeco Bank (Schweiz) AG befohlen, der
Klägerin Tarapaca Investment einen
vollständigen Kontoauszug (ab
Eröffnung bis heute) über das vormals bei
der Bankinvest / Giro Credit Bank (Schweiz)
bestandene Kontokorrentkonto Nr. 100.695/02.07
(US$) herauszugeben. Die beklagte Bank übergab
in der Folge der Tarapaca Investment die
erwähnten Kontoauszüge für die Zeit
vom 24. Juni 1983 bis 30.6.1987 mit der
Erklärung, dass das fragliche Konto per Ende
Juni 1987 ausgeglichen (Saldo 0.–) und
deaktiviert worden sei. Die Tarapaca Investment
Ltd. erachtete die von der Bank erhaltenen
Unterlagen nicht als vollständig und verlangte
den Vollzug des obergerichtlichen
Vollstreckungsbefehls durch das Stadtammannamt
Zürich 2. Letztere Amtsstelle ersuchte mit
schriftlicher Eingabe vom 10. Mai 2000 an die
Kantonspolizei Zürich um Beizug des
Unterzeichneten als Sachverständigen.
Der Vollzug des obergerichtlichen
Vollstreckungsbefehls fand am 16. Mai 2000 in den
Räumlichkeiten der Rabo Robeco Bank (Schweiz),
statt. Die an dieser Aktion beteiligten Personen
sind aus dem Protokoll des Stadtammannamtes
Zürich 2 zu ersehen.
Ermittlungen / Hausdurchsuchung
Reiner Steck, Chef Interne Revision der Rabo
Robeco Bank (Schweiz), erklärte, dass im
Archiv noch alte NCR Datenbänder aufgefunden
worden seien. Mit Hilfe von Herrn J. Leopold von
der NCR Schweiz seien diese Datenbänder lesbar
gemacht worden und aus einem sog. Pump-Ausdruck sei
nachgewiesen, dass das fragliche Konto am 30. Juni
1987 mit einem Kontostand von null aufgehoben
worden sei. Bis zum erwähnten Datum seien die
Kontoauszüge an die Tarapaca Investment
vollständig ausgehändigt worden. Weitere
Kontoauszüge seien nicht vorhanden.
Im Anschluss an die erwähnten Aussagen von
Reiner Steck wurden unter seiner Mitwirkung die
Mikrofilme über die Kontokorrentkonten
für die Zelt vom 30. September 1987 bis 31.
Dezember 1988 mit Hilfe eines Lesegerätes
kontrolliert. Für den Zeitraum vom 1. Januar
1989 bis 31. Dezember 1994 wurden die sich im
Archivraum bei der Winterthur-Versicherung
befindlichen Ordner durchgesehen, welche Kopien von
Kontoauszügen nach Kontennummem klassiert
enthalten. Dabei zeigte sich, dass ab 1. Juli 1987
bis 31. Dezember 1094 das fragliche
Kontokorrentkonto der Tarapaca tatsächlich
nicht mehr geführt wurde. Bei der Durchsicht
der erwähnten Ordner wurde lediglich das
bereits bekannte KK Nr. 100.695.00.00 der Tarapaca
vorgefunden und nochmals kopiert, in welchem die
stornierten Zinsansprüche auf ihrer
Unterbeteiligung ersichtlich sind. Am 15. September
1994 wurde das gesamte Darlehensgeschäft
Iniochos / Tarapaca Investment n der Buchhaltung
der Bank ausgebucht, infolge Übertrag des
Kreditgeschäftes Iniochos an ihre
Muttergesellschaft Erste Bank der
österreichischen Sparkassen in Wien. Ende 1997
wurde die damalig Rabobank (Schweiz) von der EBOS
angewiesen, dass gesamte Kreditgeschäft
Iniochos wieder in ihre Buchhaltung aufzunehmen, da
die Tarapaca Investment der Übertragung der
Forderung an die vormalige GiroCredit Wien nicht
zugestimmt habe. Deshalb nahm die Rabo Robeco Bank
(Schweiz) die Kreditposition Iniochos samt der
Unterbeteiligung der Tarapaca am 27. November 1998,
mit Valutadatum vom 1. Oktober 1997, wieder in ihre
Buchhaltung auf. Zur Erfassung der Unterbeteilung
Tarapaca von USD 380'000.– eröffnete die
Bank ein neues Kontokorrentkonto Nr.
700850/001.000.840, welches als bankinternes
Abwicklungskonto bezeichnet wurde. Nach den Angaben
von Reiner Steck wurde die erwähnte
Unterbeteilung im Dezember 1998 auf Weisung der
Kontrollstelle ATAG in diesem Kontokorrentkonto
wieder ausgebucht und auf ein ausserhalb der Bilanz
geführtes Treuhandkonto Nr. 700850
übertragen. Reiner Steck hat auf Verlangen des
Unterzeichneten den Kontenplan der Bankbuchhaltung
auf dem an seinem Arbeitsplatz installierten
Computer aufgerufen und nachgewiesen, dass das
erwähnte Treuhandkonto auf den Namen der
Tarapaca heute gleichlautend geführt wird.
Nach diesen Prüfungshandlungen durch den
Unterzeichneten erklärte Rechtsanwalt Dr.
AIbrecht Langhart aIs Rechtsvertreter der Bank,
dass wir uns beim Vollzug der obergerichtlich
angeordneten Zwangsvollstreckung davon hätten
überzeugen können, dass in Bezug au das
fragliche Kontokorrentkonto Nr. 100.695/02.07 der
Tarapaca alle Unterlagen ausgehändigt worden
seien, Das Verfahren habe für beide Parteien
als erledigt, bzw. erfüllt zu gelten.
Der Unterzeichnete gab auf Weisung von Thomas
Westermeier, den Vertretern der Bank bekannt, dass
der Genannte auch auf die Herausgabe des
erwähnten neuen Kontokorrentkontos Nr.
700850/001.000.840 (und weitere Konten mit den Nrn.
700850/422.000.840 und 700850/452.000.840) samt den
Belegen bestehe.
Dieses neue Kontokorrentkonto betrachtet Thomas
Westermeier als Nachfolgekonto de KK Nr.
100.695/02.07. Reiner Steck stellte einen
Zusammenhang mit letzterem Konto in Abrede. Er
führte aus, das neu eröffnete Konto sei
lediglich ein internes Abwicklungskonto und somit
kein Kundenkontokorrent gewesen.
Thomas Westermeier verlangt auch die Belege zum
nochmals in Fotokopie erhobenen Kontokorrentkonto
mit der Nr. 100.695./00.00, welches bis zum 16.
September 1994 für die Tarapaca geführt
wurde. Ferner möchte er auch Einsicht in alle
von der Bank für die Profina geführten
Konten und Belege nehmen.
Reiner Steck gab an, die von Westermeier
zusätzlich verlangten Kontoauszüge und
Belege seien im Strafverfahren gegen die Organe der
Bank an die Untersuchungsbehörden
ausgehändigt worden. Er gehe davon aus, dass
Westermeier als Vertreter der Anzeigeerstatterin
Tarapaca, diese Unterlagen kopiert habe. Steck
führte weiter aus, er sei bereit die Belege zu
diesen zusätzlichen Konten zu beschaffen und
diese an Thomas Westermeier oder seinen Anwalt
auszuhändigen. Er benötige dazu jedoch
eine Frist von zwei bis drei Wochen, da er die
alten NCR Datenbänder auf neue
Datenträger überspielen lassen werde,
damit die Daten in der Bank wieder gelesen und
ausgedruckt werden können. Es sei dann auch
möglich, für Westermeier die Zinsbelege
usw. zu den ehemaligen Konten der Tarapaca
auszudrucken.
Der Bericht von Albert Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich als PDF
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