Hintergründe des Strafverfahrens gegen die Organe der Rabobank (Schweiz) AG

Im Hafen von Piräus

Ein Bankkunde (Tarapaca / Thomas Westermeier) hat bei der Bankinvest Zürich eine Beteiligung (Tranche von rund 15%) an einem grossen Kreditvertrag mit einer griechischen Reederei nach Schweizer Recht. Wegen den sich ändernden Devisenbestimmungen in Griechenland hat der Kreditnehmer Mühe, die Zinsen zu bezahlen. Am 30. September 1982 kommt es zu einem Rescheduling, wo ausstehende Zinsen und der Kredit neu aufgerechnet werden. Dazu werden neue Sicherheiten für den Kredit vereinbart. Die Kredittranche beträgt ab diesem Datum 380'000 USD. Als 1983 die halbjährlichen Zinszahlungen ausbleiben, kündigt die Bank den Kredit und geht gegen die Garantoren gerichtlich in Griechenland vor. Die Tarapaca / Thomas Westermeier ist mit der Vorgehensweise nicht einverstanden und entzieht der Bank die Vollmachten. Er war der Meinung, man müsse in Zürich klagen, wie es im Vertrag (Gerichtsstand) ausgemacht wurde.

Der Kunde Tarapaca / Thomas Westermeier wird fortan nicht mehr über den Stand der Dinge aufgeklärt. Die Bank wird auch verkauft und geht teilweise an die GiroCredit Bank in Wien.

1986 reist Thomas Westermeier nach Wien und verlangt dort Auskunft über die Sache. Das wird angeschaut und man ist sich einig, beim Verkauf der Bankinvest durch die Metrogruppe an die GiroCredit Bank nach Wien wurden Fehler gemacht und das Treuhandrecht missachtet, die Tranche müsse daher – so der Generaldirektor der Bank in Wien, Dr. Pahle, gemäss des Rechtsberaters der GiroCredit, der Anwaltskanzlei von Erlach in Zürich – zurück(aus)gekauft werden. Thomas Westermeier wird nach Zürich verwiesen, wo ihm durch den dortigen Direktor Dr. Wunderbaldinger kurzerhand erklärt wird, dass man nicht bereit sei, dem von von Erlach und Pahle erklärten Rückkauf zuzustimmen und die Bank in Zürich «alles nur über die Gerichte» erledigen wolle.

In Folge streitet man unzähligen Verfahren über den Vertrag. Dabei erhärtet sich immer mehr der Verdacht, die Organe der GiroCredit Bank (Schweiz) haben in betrügerischer Absicht gehandelt.

1991 macht Thomas Westermeier im Namen der Tarapaca eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftbesorgung und Verletzung des Bankgeheimnisses gegen unbekannte Organe der Bank. Die Untersuchungen schleppen sich sechs Jahre dahin, bis es schliesslich zu einer Hausdurchsuchung bei der Rabobank kommt, welche die GiroCredit / EBOS Zürich mittlerweile übernommen hatte. Und die Untersuchungen schleppen sich weiter dahin. Thomas Westermeier wendet sich an den Ombudsmann. Dieser schaut die Sache genau an und schreibt der zuständigen Bezirksanwältin Iris Matzinger, was nach seiner Meinung getan werden muss, damit man die Untersuchungen zu einem Ende bringen und je nach Ergebnis Anklage erheben kann. Als der Ombudsmann keine Antwort bekommt hat er eine Unterredung mit dem zuständigen Regierungsrat. Als wieder nichts passiert schreibt er diesem einen Brief. Doch das Verfahren wird eingestellt.

Daneben laufen weitere zivilrechtliche Verfahren. Am Schluss muss das Obergericht mit Urteil vom 27. August 2004 feststellen:

Nicht von ungefähr betont die beklagte Bank denn auch, dass mit dem Vertrag vom 20./22. September 1994 ein «Gläubigeraustausch» bewerkstelligt werden sollte. Dieser «Gläubigeraustausch» kann indessen nicht nur isolierte Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter haben. Vielmehr wurde damit auch in den Gesellschaftsvertrag zwischen der Trapaca und der Bank eingegriffen, indem über die Konstruktion eines Treuhandverhältnisses die Bank als bisherige Gesellschafterin durch ihr Mutterhaus abgelöst werden sollte. Im Ergebnis wurde durch diese Konstruktion Art. 542 Abs. 1 OR, der die Ablösung eines Gesellschafters durch einen neu beitretenden Gesellschafter von der Zustimmung aller bisherigen Gesellschafter abhängig macht, umgangen. Die beklagte Bank meint zwar, dass die Klägerin «durch den Risiko-Unterbeteiligungsvertrag weder besser noch schlechter gestellt» sei «also ohne diesen Vertrag». Dem ist nicht zu folgen. Die von der Bank im Zusammenhang mit dem Iniohos-Kredit erwirkten «letzten Sicherheiten» standen mit dem Vertrag vom 20./22. September 1994 - wenn auch nur fiduziarisch - unter der Verfügungsgewalt eines Dritten, nämlich des Mutterhauses der Bank. Faktisch wurde dadurch die Bank als Gesellschafterin durch ihr Mutterhaus ersetzt und damit in unzulässiger Weise in den Gesellschaftsvertrag zwischen der Bank und der Tarapaca eingegriffen. Das ist schon deshalb nicht von untergeordneter Bedeutung, weil die Bank, wie aus den bei den Akten liegenden Handelsregisterauszügen zu ersehen ist, eine Gesellschaft ist, die sich immer wieder von neuem kaufen und verkaufen liess.

Daraufhin macht Thomas Westermeier 2006 in seinem eigenen Namen und im Namen der Tarapaca eine Strafanzeige wegen Betrug. Das Obergericht hatte diesen Betrug ja festgestellt (Umgehung von OR Art. 542 Abs. 1). Die Bezirksanwältin Matzinger will die Untersuchung in die Wirtschaftskriminalabteilung geben. Die lehnen ab. So wird die Untersuchung von Iris Matzinger kurzerhand erneut eingestellt. Dagegen rekuriert er am Obergericht. Mit der Begründung, Herr Westermeier sei ja direkt nicht geschädigt worden, nur die Tarapaca, wird die Wiederaufnahme abgelehnt. Er wendet sich ans Bundesgericht. Die finden auch, es sei nicht zu untersuchen.


Kommentar

Wie man die Sicherheiten eines zahlungsunfähigen Schuldners am besten verwertet, darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein. An und für sich gilt der im Vertrag vereinbarte Gerichtsstand. Die Verterter der Bank gingen aber vertragswidrig in Greichenland gegen den Schuldner vor. Thomas Westermeier war damit nicht einverstanden.

Doch hätten die Bankenvertreter die Erlöse aus der Verwertung der Sicherheiten auf ein Escrow-Konto verbucht und saubere Abrechnungen der Kosten und Spesen erstellt, der Kunde Tarapaca / Thomas Westermeier hätte dies wohl oder übel akzeptieren müssen, wenn die Bank glaubwürdig nachgewiesen hätte, dass er damit nicht schlechter gestellt worden wäre. Doch dazu ist die Bank nicht im Stande!

Thomas Westermeier geht darum gegen die Bank gerichtlich vor. Während der ganzen leidigen Prozessgeschichte kommen viele Dokumente zum Vorschein, welche den Verdacht des Betrugs, Urkundenfälschung und vielem mehr nahe legen – alles Offizialdelikte! Es fragt sich nun, ab wann die Vertragsverletzungen das Verhältnis zwischen der Bank und der Tarapaca einseitig beendet haben. Doch die Staatsanwaltschaft will kein Licht in die Sache bringen, mit dem Argument: «Thomas Westermeier sei nicht schlechter gestellt worden».

Wollen die Justizbehörden nicht sehen, dass wenn eine Partei ihren Pflichten nicht nachkommt (einseitige Vertragsänderungen, keine saubere Abrechnungen), es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Jede Partei, insbesondere eine Bank, würde in einem Rechtsstreit ihren Standpunkt klar und deutlich darlegen, damit die Sache erledigt ist. In diesem Fall behindern aber die Bankenverteter mit allen Mitteln jegliche Untersuchungen. Damit liegt der Verdacht von kriminiellen Machenschaften nahe:

Zum Beispiel erst nach mehreren Prozessen erfolgt auf richterlichen Befehl eine Hausdurchsuchung bei der Rabobank. Dabei stellt der Bücherexperte der Polizei fest: «Verdacht der teilweisen unrechtmässigen Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten (Treugut)» und folgert, «dass aus objektiver Sicht vom Tatbestand der Veruntreuung bzw. ungetreuen Geschäftsbesorgung auszugehen ist».

Der zuständige Staatsanwalt Armin Felber gegenüber Cash: «Das ist eine sehr unglückliche Bemerkung, die diesem Beamten keineswegs gebührt. Es ist Sache des Richters, dies zu entscheiden - wo kämen wir da hin.»

Genau dies stellt dann das Obergericht in einem Urteil rechtsgültig fest.

Der Staatsanwalt Armin Felber weiter: «Denn selbst wenn die Bank faktisch veruntreut hätte, ist nirgends ersichtlich, dass sie es vorsätzlich zum Schaden des Kunden getan hätte – und nur dies wäre unter dem Strafrecht ein Vergehen.»

Doch allen ist bekannt, der Kläger Thomas Westermeier lebt seit 1995 von der Sozialfürsorge, weil er auf Zinsen und Kapital verzichten musste. Wenn das kein Schaden ist! Doch genau mit dieser Begründung lehnt das Obergricht (eine andere Kammer) das Begehren auf eine Wiederaufnahme der Strafuntersuchungen >> ab!

Wenn es da nicht stinkt! >>


Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer Beweismittel gegen die Bank >>

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

Das nichts sehen wollen, nichts sagen wollen, nichts hören wollen der Justizorgane: Mögliche Gründe >>

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