Kommentar
Wie man die Sicherheiten
eines zahlungsunfähigen Schuldners am besten
verwertet, darüber kann man unterschiedlicher
Auffassung sein. An und für sich gilt der im
Vertrag vereinbarte Gerichtsstand. Die Verterter
der Bank gingen aber vertragswidrig in Greichenland
gegen den Schuldner vor. Thomas Westermeier war
damit nicht einverstanden.
Doch hätten die
Bankenvertreter die Erlöse aus der Verwertung
der Sicherheiten auf ein Escrow-Konto verbucht und
saubere Abrechnungen der Kosten und Spesen
erstellt, der Kunde Tarapaca / Thomas Westermeier
hätte dies wohl oder übel akzeptieren
müssen, wenn die Bank glaubwürdig
nachgewiesen hätte, dass er damit nicht
schlechter gestellt worden wäre. Doch dazu ist
die Bank nicht im Stande!
Thomas Westermeier geht
darum gegen die Bank gerichtlich vor. Während
der ganzen leidigen Prozessgeschichte kommen viele
Dokumente zum Vorschein, welche den Verdacht des
Betrugs, Urkundenfälschung und vielem mehr
nahe legen – alles Offizialdelikte! Es fragt
sich nun, ab wann die Vertragsverletzungen das
Verhältnis zwischen der Bank und der Tarapaca
einseitig beendet haben. Doch die
Staatsanwaltschaft will kein Licht in die Sache
bringen, mit dem Argument: «Thomas Westermeier
sei nicht schlechter gestellt
worden».
Wollen die
Justizbehörden nicht sehen, dass wenn eine
Partei ihren Pflichten nicht nachkommt (einseitige
Vertragsänderungen, keine saubere
Abrechnungen), es hier nicht mit rechten Dingen
zugeht. Jede Partei, insbesondere eine Bank,
würde in einem Rechtsstreit ihren Standpunkt
klar und deutlich darlegen, damit die Sache
erledigt ist. In diesem Fall behindern aber die
Bankenverteter mit allen Mitteln
jegliche Untersuchungen.
Damit liegt der Verdacht von kriminiellen
Machenschaften nahe:
Zum Beispiel erst nach
mehreren Prozessen erfolgt auf richterlichen Befehl
eine Hausdurchsuchung bei der Rabobank. Dabei
stellt der Bücherexperte der Polizei fest:
«Verdacht der teilweisen unrechtmässigen
Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von
Sicherheiten (Treugut)» und folgert,
«dass aus objektiver Sicht vom Tatbestand der
Veruntreuung bzw. ungetreuen
Geschäftsbesorgung auszugehen ist».
Der zuständige
Staatsanwalt Armin Felber gegenüber
Cash:
«Das ist eine sehr unglückliche
Bemerkung, die diesem Beamten keineswegs
gebührt. Es ist Sache des Richters, dies zu
entscheiden - wo kämen wir da
hin.»
Genau dies stellt dann das
Obergericht in einem Urteil
rechtsgültig fest.
Der Staatsanwalt Armin
Felber weiter: «Denn selbst wenn die Bank
faktisch veruntreut hätte, ist nirgends
ersichtlich, dass sie es vorsätzlich zum
Schaden des Kunden getan hätte – und nur
dies wäre unter dem Strafrecht ein
Vergehen.»
Doch allen ist bekannt,
der Kläger Thomas Westermeier lebt seit 1995
von der Sozialfürsorge, weil er auf Zinsen und
Kapital verzichten musste. Wenn das kein Schaden
ist! Doch genau mit dieser Begründung lehnt
das Obergricht (eine andere Kammer) das Begehren
auf eine Wiederaufnahme
der Strafuntersuchungen >>
ab!
Wenn
es da nicht stinkt! >>
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