Bericht über Ermittlungen bei der Rabobank (Schweiz)

Umfangreiche Akten sind zu prüfen, nachdem diese bei der Rabobank beschlagnahmt wurden.

Rapport von Anton Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich zu Handen von Bezirksanwältin Iris Matzinger, Bezirksanwaltschaft Hinwil,

vom 30. April 1999

in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen Anton Blatter

Bezirksanwältin Iris Matzinger, erteilte dem Unterzeichneten am 24. März 1999 einen weiteren Auftrag im pendenten Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Dr.iur. Anton Blatter und weitere Organe der ehemaligen GiroCredit Bank (Schweiz).

Am 8. April 1999 wurden bei der Rabobank (Schweiz), die erforderlichen Abklärungen und Aktenerhebungen vorgenommen. Dabei wurden dem Unterzeichneten auf Verlangen verschiedene Unterlagen von Reiner Steck, Chef der Internen Revision ausgehändigt. Gleichzeitig beantwortete dieser verschiedene im Zusammenhang mit dem untersuchungsrichterlichen Auftrag stehende Fragen.

 

Sachverhaltsabklärungen und Aktenbeizug

Die im untersuchungsrichterlichen Auftrag vom 24. März 1999 enthaltenen Fragen Nr. 1 bis 4 werden nachfolgend angeführt und aufgrund der durchgeführten Abklärungen wie folgt beantwortet:

In den Unterlagen der Bank fand sich ein Beleg über eine Buchung zulasten des Kontos 100.695 (Tarapaca) und zugunsten des Kontos 100.399 (Profina). Wie kann diese Buchung erklärt werden?

Bei diesem Buchungsvorgang handelte es sich um die Stornierung von Zinsen im Betrage von USD 65'485.43, welche der Tarapaca bis zum 31. März 1993 gutgeschrieben wurden. Mit Buchungsdatum vom 15. September 1994 wurde dieser Betrag im Soll des Kontos der Tarapaca storniert. Eine weitere Stornierung von USD 368'969.65 erfolgte im Soll des Kontos Nr. 100.399/07.10 «Profina unser Anteil». Für letztere Buchung besteht kein Beleg, Reiner Steck gab an, es habe sich dabei um die Stornierung des Zinsanteils der Bank gehandelt. Die Gegenbuchung im Betrage von USD 434'455.08 zu den erwähnten Zinsstornierungen erfolgte im Haben des Kontos Nr. 100.399/08.08 «Profina Comp.Acc.+Suppart».

Im Jahre 1988 wurde das bekannte «Zuger-Agreement» erstellt, wonach die Profina, bzw. Iniochos Shipping von der Zinszahlung befreit wurde. Trotzdem wurden die Zinsen der Tarapaca und der Bank bis zum 31. März 1993 weiterhin gutgeschrieben und erst am 15. September 1994 auf Anweisung von Dr. Michael Neumayr ausgebucht. Der Grund für dieses Vorgehen konnte nicht geklärt werden, es müsste Dr. Neumayer dazu befragt werden. Es ist aktenkundig, dass Thomas Westermeier namens der Tarapaca keine Zustimmung zum erwähnten Zinsverzicht erteilte. Der Genannte besteht deshalb nach wie vor auf einem Zinsanspruch auf dem Kapitalanteil von USD 380'000.– der Tarapaca, da nach dem Wortlaut des ursprünglichen Vertragsabschlusses aus einem allfälligen Erlös durch die Verwertung von Sicherheiten zuerst die Zinsansprüche der Darlehensgeber zu decken seien. 

Zu den Beilagen 1 und 2 (Belege über die Belastung des Kontos 100.695):

  • es liegen nur die Seiten 1 und 3 vor. Was beinhaltet die Seite 2?
  • es fehlen die Kontierungen und Valutierungen. Grund?

Die bei der Rabobank (Schweiz) AG erhobene Seite 2 beinhaltet einen EDV-Ausdruck «Gesamtobligo» über das Konto 100.399 «Profina» und ist mit zwei Buchungsstempeln versehen. Daraus sind folgende von Dr. Michael Neumayr angeordnete Buchungsvorgänge zu er sehen:

Buchungsstempel (links, Soll-Konto Nr. 100.480/18.03 unrichtig verm. Verschrieb, richtig Nr. 100.840118.03)

Konto Nr. 100.840/18,03 «Abgeschriebene Ausleihungen» an Konto 100.399/20,07 «Profina, Vaduz», USD 176'615.14, Buchungstext: Abgeschriebene Ausleihungen, Ausbuchung Weisung NEM 13.9.94. Aufgrund des Textes in den erwähnten Konten handelte es sich um die Abschreibung eines Vorschusses an die Profina gemäss Kontengruppe Nr. 100.399.

Buchungsstempel (rechts) Konto Nr. 100.840/19.01 «Abgeschriebene Ausleihungen» an Konto Nr. 100.399/21.05 «Profina, Vaduz», USD 123'458.48, Buchungstext: Abgeschriebene Ausleihungen, Ausbuchung Weisung NEM 13.9.94. Aus dem Text als Kontenunterbezeichung geht hervor, dass es sich bei dieser Buchung um die Abschreibung von unbezahlten Zinsen aus dem Jahre 1989 handelte, welche der Profina als Vorschuss belastet wurden.

Fehlende Kontierung und unrichtige Valutierung: Zur fehlenden Kontierung auf Beilage 2 zum untersuchungsrichterlichen Auftrag (entspricht Gesamtobligo 100.695, Seite 3) erklärte Reiner Steck, dass die gleichen Konten wie auf der Beilage 1 (entspricht Gesamtobligo 100.695, Seite 1) betroffen seien, so dass man auf die erneute Angabe der Konten habe verzichten können. Die Bezeichnung «INTERN» auf Beilage 2 zum UR-Auftrag habe bedeutet, dass es sich bei allen angeführten Konten um interne Konten gehandelt habe, die nicht in die Bilanz der Bank übernommen worden seien.

Zu den auf den erwähnten Belegen fehlenden oder auf Buchhaltungskonten unrichtig angeführten Valutierungen gab Reiner Steck an, dass das EDV-System die Eingabe einer Valuta und eines Zinssatzes zwingend vorschreibe. Deshalb seien diese Daten rein zufällig bestimmt worden, da die Iniochos Shipping bekanntlich von der Pflicht zur Bezahlung von Zinsen befreit worden sei. Somit habe keine Absicht hinter diesem Vorgehen bestanden.

Reiner Steck wurde vorgehalten, dass der im Auftrage der Erste Bank der österreichischen Sparkassen, vommals GiroCredit Bank Wien) am 31. Dezember 1997 wieder in die Buchhaltung der Rabobank (Schweiz) aufgenommene Kredit der Iniochos Shipping samt der Unterbeteilung der Tarapaca Investments mit einem unrichtigen Valutadatum vom 1. Januar 1997 versehen wurde. Zumindest hätte das Valutadatum der Ausbuchungen vom 20. September 1994 wieder aufgenommen werden sollen. Dazu gab Steck an, es habe sich bei der Valuta vom 1.1.1997 um eine Annahme gehandelt, die aber wegen des mehrfach erwähnten Zinsenerlasses gegen über der Iniochos Shipping bedeutungslos sei. Steck führte weiter aus, er könne diese Valutierung ändern, sofern es von den beteiligten Parteien gewünscht werde. Im Bedarfsfalle müsste er mit dem Chefbuchhalter der Bank zuerst abklären, ob eine Valutierung rückwirkend bis zum Jahre 1994 überhaupt vom EDV-System akzeptiert würde.

Bekanntlich übernahm die GiroCredit Wien (welche infolge Fusion in die «Erste Bank der österreichsichen Sparkassen AG» aufgegangen ist) 1994 das wirtschaftliche Risiko aus verschiedenen Problemkrediten der GiroCredit Zürich, darunter auch aus dem Kredit Iniochos. Dies geschah vorerst in Form einer stillen Unterbeteiligung. In der Folge wurden detaillierte Regelungen über die aus der Risikobeteiligung zu leistenden Zahlungen getroffen. Gemäss Schreiben der «Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG» vom 15.6.1998 an Herrn Dr. Heinz Zimmer wurde nicht der ganze Betrag (USD 2,6 Mio.) minus USD 134'766.03 aus dem Verkauf des Stockwerkeigentums in Piräus sondern lediglich USD 2'085'233.97 überwiesen. Somit der um USD 380'000 reduzierte Betrag. Daraus ergibt sich die Frage, weshalb die Unterbeteiligung, die somit nicht «verkauft» worden war, nicht in der Buchhaltung verblieb.

Zu dieser Frage gab Reiner Steck an, dass zu den Einzelheiten der Ausbuchung der Unterbeteiligung der Tarapaca, der damals verantwortliche Dr. Michael Neumayr befragt werden müsste. Ferner erklärte Steck, es sei richtig, dass die Unterbeteiligung der Tarapaca von USD 380'000.– nicht von der GiroCredit Wien übernommen worden sei. Aus buchhalterischer Sicht sei die Ausbuchung nach seinem Dafürhalten gerechtfertigt gewesen, zumal es sich um eine von der Bankinvest, bzw. GiroCredit Zürich «verkaufte» (an die Iniochos Shipping) Unterbeteilung handle, so dass sich für die erwähnte Bank daraus zu keinem Zeitpunkt ein Risiko abgezeichnet habe. Es sei ein reines Treuhandgeschäft für die Bank, so dass die Ausbuchung keinen Einfluss auf die Bilanz der Bank ausgeübt habe. Es sei jedoch ein Mangel gewesen, dass die Tarapaca-Unterbeteiligung bis zur Einbuchung im Jahre 1997 nicht als ausserbilanzliches Treuhandgeschäft in der Buchhaltung geführt worden sei.

 

Trifft es zu, dass die Firma Harkin Ltd. eine 100%ige Tochter der Rabobank ist? Wenn ja, wie wurde diese verbucht?

Der Unterzeichnete hat in seinem Bericht vom 9. Juli 1998, Seiten 5 ff., festgehalten, dass die Harkin Ltd. im Auftrage der GiroCredit Zürich am 24. Juni 1994 gegründet wurde, um das «Karavostassi-Grundstück» in Griechenland zu erwerben. Die Harkin besitzt ein Grundkapital von IR£ 1.0 Mio., welches lediglich mit einem Anteil von IR£ 3.– von der GiroCredit Zürich liberiert wurde. Nachdem die Harkin mit Vertrag vom 20.9.1994 an die GiroCredit Wien verkauft wurde, erschien sie nie als Beteiligung in den Bilanzen der GiroCredit Zürich. Trotz des Verkaufs dieser Beteiligung an die GiroCredit Wien gab die GiroCredit Zürich/Rabobank (Schweiz) an verschiedenen Zivilprozessen mit der Tarapaca vor den Gerichten unrichtig an, bei der Harkin handle es sich um ihre Tochtergesellschaft.

Reiner Steck führte aus, bei der Harkin habe es sich nie um eine operative Tochter der Rabobank (Schweiz) gehandelt und zudem wäre es ohnehin eine wertlose Beteiligung gewesen, ohne Substanzwert für eine Bilanzierung in der Bankenbilanz. Die beiden Zertifikate über den liberierten Kapitalanteil von IR£ 3.– seien von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen wieder an die Rabobank zurückgegeben worden. Die erwähnten Zertifikate Nr. 3 und 4 (Zertifikate mit den Nummern 1 und 2 soll es nach Steck keine geben) wurden dem Unterzeichneten anlässlich der Vorsprache vom 8. April 1999 bei der Rabobank (Schweiz) zur Einsicht vorgelegt. Es wurden für die Untersuchungsakten entsprechende Fotokopien erstellt. Die vorgewiesenen Originaldokumente befinden sich somit bei der Rabobank (Schweiz) im Tresor. Es wurde auf den Namen der Iniochos Shipping das Depot Nr. 0700849-000 eröffnet, in welches diese Harkin-Aktien eingebucht wurden, mit einem Promemoriaposten von Fr. 0.00. Reiner Steck gab an, die Rabobank (Schweiz) halte die erwähnten Aktienzertifikate der Harkin treuhänderisch für die am Iniochos Kredit beteiligten Parteien. Daran partizipiere die Tarapaca mit einem Anteil von 15%.

Mit Schreiben vom 11. Februar 1999 orientierte die Rabobank (Schweiz) die Tarapaca, dass das von der National Bank of Greece gegen die Harkin angestrengte Verfahren in dritter Instanz zugunsten der Harkin entschieden worden sei. Als Beleg für die Eigentümerschaft der Harkin am Grundstück «Karavostassi» wurde der Tarapaca ein in griechischer Sprache abgefasstes Dokument übermittelt. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Grundbuchanmeldung oder einen Grundbuchauszug. Nach den Angaben von Steck kann die Harkin nun das «Karavostassi-Grundstück» als rechtmässige Eigentümerin verkaufen. Er führte aus, dass es infolge von derzeitigen kriegerischen Ereignissen auf dem Gebiete des Balkans schwierig geworden sei, dieses Vorhaben innert nützlicher Frist in die Tat umzusetzen. Zudem sei das Grundstück heute zu einem grösseren Teil als Mülldeponie genutzt.

 

Zu den Sicherheiten des Iniochos-Kredits

Aktien der Cement Halkis SA

Die GiroCrdit Zürich verkaufte nicht nur das gesamte Aktienkapital der Harkin Ltd. an GiroCredit Wien, sondern auch die noch als Sicherheiten vorhandenen 165 Aktien, neue Serie (entspricht 165'000 Aktien der alten Serie), der Cement of Halkis SA, im Nominalwert von je GRD 275.–. Diese Aktien wurden nachträglich von der Rabobank (Schweiz) AG ebenfalls in das Depot Nr. 0700849-000 von der Iniochos Shipping Co. mit einem Promemoriabetrag von Fr. 0.00 treuhänderisch eingebucht. Steck erklärte, die erwähnten Aktien seien nach wie vor bei der Commercial Bank of Greece in einem Wertschriftendepot. Mit diesen Aktien seien Kotierungsschwierigkeiten an der Börse in Griechenland entstanden, so dass es noch nicht feststehe, zu welchem Zeitpunkt diese Titel verkauft werden können (Stückelung der Titel zu gross, daher nicht mehr börsengängig). 

Auflösung des Escrow-Kontos PO-205.007.1 beim SBV Zürich

Im Bericht vom 9. Juli 1998, Seiten 14 ff., hat der Unterzeichnete darauf hingewiesen, dass im erwähnten Escrow-Konto beim SBV Zürich im Jahre 1991 der Erlös von DM 1,7957 Mio. aus dem Verkauf von Halkis-Aktien (1. Tranche) gutgeschrieben wurden. Am 12. Juli 1994 wurde ab diesem Bankkonto der Betrag von DM 1,753'053.65 an die Profina, Vaduz, über wiesen. Mit dieser Zahlung hatte die GiroCredit Zürich von der Profina auf dem «Karavostassi-Grundstück» lastende Schuldbriefe übernommen, welche alsdann an die Harkin treuhänderisch zediert wurden. Nach den Angaben von Reiner Steck wurde der erwähnte Betrag an die Profina bezahlt, damit sie überhaupt die Schuldbriefe im 1. Rang auf dem «Karavostassi-Grundstück» von einer amerikanischen Bank, vermutlich mit Domizil in den USA, abkaufen konnte. Es sei auch möglich, dass aus dem erwähnten Betrag noch eine Zahlung/Abfindung an Marcos Kiosseoglou geflossen sei. Letzterer ist oder war der wirtschaftliche Beherrscher der Profina, Vaduz, der Iniochos Shipping und der Cement Halkis sowie auch der ehemalige Eigentümer des Karavostassi-Grundstücks. Aus der von Rechtsanwalt Dr. Blatter zu den Akten der Strafuntersuchung eingereichten Korrespondenz der Parteianwälte in Griechenland war zu entnehmen, dass Marcos Kiosseoglou im Jahre 1993 verstarb. Rechtsanwalt Dr. Blatter erklärte jedoch in seinem Schreiben vom 30. November 1998 an die Bezirksanwaltschaft Hinwil, dass Marcos Kiosseoglou nach seinen Informationen nicht verstorben sei. Die Bank sei damals davon ausgegangen, dass Kiosseoglou infolge einer schwerwiegenden Krankheit lediglich versterben könnte.

Aus dieser Sachlage ergibt sich der Verdacht einer teilweisen unrechtmässigen Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten (Treugut), so dass aus objektiver Sicht vom Tatbestand der Veruntreuung, bzw. ungetreuen Geschäftsbesorgung (unrechtmässige Bevorteilung von Marcos Kiosseoglou) auszugehen ist. Nach der Ansicht von Thomas Westermeier ist schon die erste Handlung der Bankorgane der GiroCredit Zürich, die aus dem Verkauf der Halkis-Aktien bestand, ein strafrechtlich zu verfolgendes Offizialdelikt (Veruntreuung, bzw. unrechtmässige Aneignung von Treugut, Art. 138/137 StGB), weil obergerichtlich festgestelltes Treugut ohne die Zustimmung der Tarapaca Investment verkauft worden sei. Von der gleichen Annahme geht der Genannte beim Verkauf der weiteren Sicherheiten aus, so z.B. beim Verkauf der Aktien der Harkin und der Aktien der Cement Halkis (2. Tranche) an GiroCredit Wien. Er verweist stets auf den gegenüber der Bankinvest / GiroCredit Zürich durch die Tarapaca Investments angeordneten Vollmachtsentzug. 

Stockwerkeigentum in Piräus

Die ehemalige Bankinvest AG verkaufte im Jahre 1988 ein Stockwerkeigentum in Piräus zum Preise von USD 134'771.30, welches als Sicherheit für den Iniochos-Kredit gedient hatte. Thomas Westermeier reichte der Kantonspolizei Zürich am 13. April 1999 eine interne Notiz der Bankinvest ein, woraus die verbrieften Sicherheiten für den Iniochos Kredit ersichtlich sind. Aus Ziff. 3 dieses Dokuments geht hervor, dass ursprünglich Schuldbriefe im 1. Rang, lastend auf zwei Stockwerkeigentumsanteilen in einem Bürogebäude auf dem Hafengelände von Piräus, als Sicherheiten bestanden. Nach den Angaben von Thomas Westermeier gehörte das verkaufte Stockwerkeigentum vorher Marcos Kiosseoglou. Das zweite Stockwerk stand damals im Eigentum der Ehefrau von Marcos Kiosseoglou. Thomas Westermeier erklärte, die Bankinvest habe es versäumt, beim Eintrag der Hypothek zu ihren Gunsten im Grundbuch von Piräus das schriftliche Einverständnis von Frau Kiosseoglou einzuholen. Deshalb sei dieses Rechtsgeschäft nicht gültig gewesen und die Bankinvest habe nicht auf diesen zweiten Stockwerkanteil zurückgreifen können. Westermeier führte aus, dieser Sachverhalt sei bereits aktenkundig. 

Ausweise in der Buchhaltung der Rabobank (Schweiz)

Reiner Steck gab an, dass es sich beim Iniochos-Kredit samt der Unterbeteiligung der Tarapaca bei der Rabobank (Schweiz) nach wie vor um Treuhandgeschäfte handle, welche in der Buchhaltung ausserbilanzlich geführt werden. Somit seien sämtliche damit verbundenen Buchungsvorgänge auf internen Konten in der Bankbuchhaltung vorgenommen worden.

Aus den von Reiner Steck dem Unterzeichneten übergebenen Postenauszug über die Treuhandkredite «ex Bilanz» (Anhang zur Bilanz per 31. Dezember 1998) ist ersichtlich, dass darin folgende intern geführte Posten ausgewiesen wurden:

Konto

USD

USD

700849/600.000.840

Iniochos Shipping

2'465'233.97

000154/600.000.840

Erste Bank der österreichischen Sparkassen

2'085'233.97

700850/600.000.840

Tarapaca Investments Ltd.

380'000.00

 

Fragen des Ombudsmanns

Buchhalterische Fragen in der Eingabe des Ombudsmanns vom 15. März 1999 an die Bezirksanwaltschaft Hinwil

In Ziff. 4 der Eingabe des Ombudsmanns des Kantons Zürich vom 15. März 1999 an die Bezirksanwaltschaft Hinwil sind verschiedene Fragen zu den von der Rabobank (Schweiz) geführten Konten enthalten, welche mit den Schreiben Notter Blatter Davidoff vom 21.1.1999 und 27.1.1999 an die Tarapaca Investments zugestellt wurden. Aufgrund der Angaben von Reiner Steck und den Abklärungen des Unterzeichneten lassen sich die Fragen des Ombudsmanns wie folgt beantworten:

Weshalb bestehen verschiedene Auszüge über das Konto 700850/001.000.840?

Dazu ist festzuhalten, dass die auf den Konten als Beilagen zum Schreiben vom 21. Januar 1999 von Notter Blatter Davidoff enthaltenen Buchungen lediglich das 2. Semester 1998 umfassen und die gleichen Konten, welche nochmals dem Schreiben vom 27. Januar 1999 von Notter Blatter Davidoff beigefügt wurden, den ganzen Buchungsverkehr seit der Wiedereinbuchung des Engagements Iniochos Shipping umfassen.

Warum sind so verschiedene Konten betroffen?

Die erwähnten Konten betreffen nur den Buchungsverkehr in Bezug auf die Tarapaca und sind in der Kontengruppe Nr. 700850 zusammengefasst. Per Ende 1998 erscheint im Soll des Kontos Nr. 700850/600.000.840 «Tarapaca Investments Ltd., Treuhandkredite» ein Saldo von USD 380'000, welcher von der Rabobank (Schweiz) in die ausserbilanzliche Aufstellung der Treuhandkredite übernommen wurde. Alle übrigen Konten gleichen aus und weisen somit keinen Saldo per Ende 1998 mehr aus. Die Vielzahl der Buchungen auf diesen Konten ist auf zahlreiche Stornobuchungen zurückzuführen, die im Buchungstext mit «EXT» bezeichnet sind. Im weiteren wird auf die Darstellung der Einbuchung des Iniochos-Kredits samt der Unterbeteiligung der Tarapaca im polizeilichen Bericht vom 9. Juli 1998 verwiesen. 

Was sind das für Konten?

Es handelt sich bei diesen Konten um interne Konten, welche in der Buchhaltung der Bank als ausserbilanzliche Konten geführt werden. Auf den erwähnten Kontoauszügen wurde jeweils der Vermerk «Bankinternes Abwicklungskonto» angebracht. 

Aufgrund von was und aufgrund von welchen Berechtigungen wurden diese Buchungen vorgenommen?

Auf den erwähnten internen Konten wurde u.a. der Buchungstext «TH-Kredit gemäss Memo R. Steck vom 15.12.1998» angebracht. Auf Ersuchen des Unterzeichneten reichte Reiner Steck das von ihm erstellte Memo zu den Akten der Strafuntersuchung ein. Daraus geht her vor, dass er nach Absprache mit der externen Revisionsstelle ATAG Ernst & Young, der Buchhaltungsabteilung (A. Stutzer) den Auftrag erteilte, für die im Jahre 1997 erfolgte Einbuchung der Iniochos Forderung samt der treuhänderisch gehaltenen Unterbeteiligung Tarapaca eine manuelle Umgliederung in die Treuhandgeschäfte vorzunehmen. Gleichzeitig erfolgte vor dem Jahresende 1998 noch die formelle Umgliederung im EDV System der Rabobank (Schweiz). Weitere Details sind aus dem erwähnten Memo von Reiner Steck zu ersehen.

Sofern per zwischen GiroCredit Zürich und GiroCredit Wien am 20.9.1994 abgeschlossene Vertrag aus juristischer Sicht als rechtsgültiges Vertragsgeschäft anzusehen ist, wonach GiroCredit Zürich die Forderung aus dem Iniochos-Kredit durch Übergabe von Sicherheiten an GiroCredit Wien zum Preis von USD 2'085'233.97 verkaufte, so sind die angeführten Buchungsabläufe als ordnungsgemäss zu bezeichnen. Aus dem Wortlaut des erwähnten Vertrages ist abzuleiten, dass GiroCredit Zürich zur Treuhänderin für GiroCredit Wien bestimmt wurde. Thomas Westermeier erachtet den erwähnten Vertrag jedoch als rechtlich ungültig, da die Zustimmung der Tarapaca für die Übertragung der bekannten Sicherheiten (gerichtlich als Treugut qualifiziert) an GiroCredit Wien nicht vorgelegen habe.

Nachdem die Unterbeteiligung von USD 380'000.- der Tarapaca am Iniochos-Kredit von der GiroCredit Zürich nicht an die GiroCredit Wien verkauft wurde, besteht nach wie vor zwischen der GiroCredit Zürich, bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin Rabobank (Schweiz) ein Treuhandverhältnis. Demzufolge ist die buchhalterische Erfassung als ausserbilanzliches Treuhandgeschäft als ordnungsgemäss zu bezeichnen. 

Edition des Kontokorrent 100.695/02.07 der Tarapaca

Mit bezirksgerichtlicher Verfügung vom 8. Februar 1999 wurde der Rabobank (Schweiz) befohlen, der Tarapaca einen vollständigen Kontoauszug des vormals bei der Bankinvest / GiroCredit Zürich bestandenen Kontokorrentkontos Nr. 100.695/02.07 herauszugeben. Am 4. März 1999 wurden Thomas Westermeier am Sitz der Rabobank (Schweiz) zwei Kontoauszüge aus dem Jahre 1987 übergeben. Daraus ist per 31. März 1987 ein Saldo von USD 6.40 zu ersehen, welcher durch Belastung von Gebühren per 30. Juni 1987 ausgebucht wurde. Rechtsanwalt Dr. Christoph Studer gab namens der Rabobank (Schweiz) in seinem Schreiben vom 31. März 1999 an die Tarapaca dazu folgende Erklärung ab:

«Den Auszügen können Sie entnehmen, dass das Konto bereits am 30. Juni 1987 einen Saldo von 0 hatte. Seit diesem Datum wurden auch keine Buchungen mehr auf dem Konto vorgenommen. Auf einem Ausdruck des Gesamtobligos der Stammnummer 100.695 per 1. Januar 1992 wird das Unterkonto 02.07 nicht mehr aufgeführt. Es ist offenbar vor diesem Zeit punkt aufgehoben worden.»

Reiner Steck hatte die von Rechtsanwalt Dr. Studer gemachten Angaben anlässlich der Vorsprache des Unterzeichneten am 8. April 1999 bei der Rabobank (Schweiz) AG bestätigt. Er führte ergänzend aus, dass es nicht mehr möglich sei, ein Konto aus dem alten EDV-System auszudrucken, wenn es in der fraglichen Berichtsperiode keine Buchungen und keinen Saldo mehr auf gewiesen habe.

Thomas Westermeier gab an, dass das fragliche Kontokorrent der Tarapaca im Jahre 1983 bei der damaligen Bankinvest eröffnet worden sei und er auch die Kontoauszüge ab diesem Eröffnungszeitpunkt bis Ende 1986 von der Rabobank (Schweiz) als Rechtsnachfolgerin der Bankinvest, bzw. GiroCredit Zürich herausverlange. Auf Vorhalt dieses Begehrens von Thomas Westermeier führte Reiner Steck aus, dass die Auszüge für diese Zeitspanne vermutlich dem früheren Rechtsvertreter Dr. J.M. Vuille von der Tarapaca zugestellt worden seien. Aus der Sicht der Rabobank (Schweiz) sei die obligationenrechtliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren ohnehin abgelaufen, so dass er im Archiv der Bank keine Nachforschungen mehr angestellt habe.

Der Bericht von Albert Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich als PDF >>


Kommentar

Es


Brief des Ombudmanns an die zuständige Bezirksanwältin >>

Brief des Ombudmanns an den zuständigen Regierungsrat >>

Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern >> (heute Bank Sarasin)

Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer Beweismittel gegen die Bank >>

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

Das nicht sehen wollen, nichts sagen wollen, nichts hören wollen der Justizorgane: Mögliche Gründe >>

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