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Umfangreiche Akten sind zu
prüfen, nachdem diese bei der
Rabobank beschlagnahmt wurden.
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Rapport von Anton Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich zu Handen von Bezirksanwältin Iris
Matzinger, Bezirksanwaltschaft Hinwil,
vom 30. April 1999
in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen Anton Blatter
Bezirksanwältin Iris Matzinger, erteilte
dem Unterzeichneten am 24. März 1999 einen
weiteren Auftrag im pendenten Strafverfahren gegen
Rechtsanwalt Dr.iur. Anton Blatter und weitere
Organe der ehemaligen GiroCredit Bank
(Schweiz).
Am 8. April 1999 wurden bei der Rabobank
(Schweiz), die erforderlichen Abklärungen und
Aktenerhebungen vorgenommen. Dabei wurden dem
Unterzeichneten auf Verlangen verschiedene
Unterlagen von Reiner Steck, Chef der Internen
Revision ausgehändigt. Gleichzeitig
beantwortete dieser verschiedene im Zusammenhang
mit dem untersuchungsrichterlichen Auftrag stehende
Fragen.
Sachverhaltsabklärungen und
Aktenbeizug
Die im untersuchungsrichterlichen Auftrag vom
24. März 1999 enthaltenen Fragen Nr. 1 bis 4
werden nachfolgend angeführt und aufgrund der
durchgeführten Abklärungen wie folgt
beantwortet:
In den Unterlagen der Bank fand sich ein
Beleg über eine Buchung zulasten des Kontos
100.695 (Tarapaca) und zugunsten des Kontos 100.399
(Profina). Wie kann diese Buchung erklärt
werden?
Bei diesem Buchungsvorgang handelte es sich um
die Stornierung von Zinsen im Betrage von USD
65'485.43, welche der Tarapaca bis zum 31.
März 1993 gutgeschrieben wurden. Mit
Buchungsdatum vom 15. September 1994 wurde dieser
Betrag im Soll des Kontos der Tarapaca storniert.
Eine weitere Stornierung von USD 368'969.65
erfolgte im Soll des Kontos Nr. 100.399/07.10
«Profina unser Anteil». Für letztere
Buchung besteht kein Beleg, Reiner Steck gab an, es
habe sich dabei um die Stornierung des Zinsanteils
der Bank gehandelt. Die Gegenbuchung im Betrage von
USD 434'455.08 zu den erwähnten
Zinsstornierungen erfolgte im Haben des Kontos Nr.
100.399/08.08 «Profina
Comp.Acc.+Suppart».
Im Jahre 1988 wurde das bekannte
«Zuger-Agreement» erstellt, wonach die
Profina, bzw. Iniochos Shipping von der Zinszahlung
befreit wurde. Trotzdem wurden die Zinsen der
Tarapaca und der Bank bis zum 31. März 1993
weiterhin gutgeschrieben und erst am 15. September
1994 auf Anweisung von Dr. Michael Neumayr
ausgebucht. Der Grund für dieses Vorgehen
konnte nicht geklärt werden, es müsste
Dr. Neumayer dazu befragt werden. Es ist
aktenkundig, dass Thomas Westermeier namens der
Tarapaca keine Zustimmung zum erwähnten
Zinsverzicht erteilte. Der Genannte besteht deshalb
nach wie vor auf einem Zinsanspruch auf dem
Kapitalanteil von USD 380'000.– der Tarapaca,
da nach dem Wortlaut des ursprünglichen
Vertragsabschlusses aus einem allfälligen
Erlös durch die Verwertung von Sicherheiten
zuerst die Zinsansprüche der Darlehensgeber zu
decken seien.
Zu den Beilagen 1 und 2 (Belege über
die Belastung des Kontos 100.695):
- es liegen nur die Seiten 1 und 3 vor. Was
beinhaltet die Seite 2?
- es fehlen die Kontierungen und
Valutierungen. Grund?
Die bei der Rabobank (Schweiz) AG erhobene Seite
2 beinhaltet einen EDV-Ausdruck
«Gesamtobligo» über das Konto
100.399 «Profina» und ist mit zwei
Buchungsstempeln versehen. Daraus sind folgende von
Dr. Michael Neumayr angeordnete
Buchungsvorgänge zu er sehen:
Buchungsstempel (links, Soll-Konto Nr.
100.480/18.03 unrichtig verm. Verschrieb, richtig
Nr. 100.840118.03)
Konto Nr. 100.840/18,03 «Abgeschriebene
Ausleihungen» an Konto 100.399/20,07
«Profina, Vaduz», USD 176'615.14,
Buchungstext: Abgeschriebene Ausleihungen,
Ausbuchung Weisung NEM 13.9.94. Aufgrund des Textes
in den erwähnten Konten handelte es sich um
die Abschreibung eines Vorschusses an die Profina
gemäss Kontengruppe Nr. 100.399.
Buchungsstempel (rechts) Konto Nr. 100.840/19.01
«Abgeschriebene Ausleihungen» an Konto
Nr. 100.399/21.05 «Profina, Vaduz», USD
123'458.48, Buchungstext: Abgeschriebene
Ausleihungen, Ausbuchung Weisung NEM 13.9.94. Aus
dem Text als Kontenunterbezeichung geht hervor,
dass es sich bei dieser Buchung um die Abschreibung
von unbezahlten Zinsen aus dem Jahre 1989 handelte,
welche der Profina als Vorschuss belastet
wurden.
Fehlende Kontierung und unrichtige
Valutierung: Zur fehlenden Kontierung auf
Beilage 2 zum untersuchungsrichterlichen Auftrag
(entspricht Gesamtobligo 100.695, Seite 3)
erklärte Reiner Steck, dass die gleichen
Konten wie auf der Beilage 1 (entspricht
Gesamtobligo 100.695, Seite 1) betroffen seien, so
dass man auf die erneute Angabe der Konten habe
verzichten können. Die Bezeichnung
«INTERN» auf Beilage 2 zum UR-Auftrag
habe bedeutet, dass es sich bei allen
angeführten Konten um interne Konten gehandelt
habe, die nicht in die Bilanz der Bank
übernommen worden seien.
Zu den auf den erwähnten Belegen fehlenden
oder auf Buchhaltungskonten unrichtig
angeführten Valutierungen gab Reiner Steck
an, dass das EDV-System die Eingabe einer Valuta
und eines Zinssatzes zwingend vorschreibe. Deshalb
seien diese Daten rein zufällig bestimmt
worden, da die Iniochos Shipping bekanntlich von
der Pflicht zur Bezahlung von Zinsen befreit worden
sei. Somit habe keine Absicht hinter diesem
Vorgehen bestanden.
Reiner Steck wurde vorgehalten, dass der im
Auftrage der Erste Bank der österreichischen
Sparkassen, vommals GiroCredit Bank Wien) am 31.
Dezember 1997 wieder in die Buchhaltung der
Rabobank (Schweiz) aufgenommene Kredit der Iniochos
Shipping samt der Unterbeteilung der Tarapaca
Investments mit einem unrichtigen
Valutadatum vom 1. Januar 1997 versehen wurde.
Zumindest hätte das Valutadatum der
Ausbuchungen vom 20. September 1994 wieder
aufgenommen werden sollen. Dazu gab Steck an, es
habe sich bei der Valuta vom 1.1.1997 um eine
Annahme gehandelt, die aber wegen des mehrfach
erwähnten Zinsenerlasses gegen über der
Iniochos Shipping bedeutungslos sei. Steck
führte weiter aus, er könne diese
Valutierung ändern, sofern es von den
beteiligten Parteien gewünscht werde. Im
Bedarfsfalle müsste er mit dem Chefbuchhalter
der Bank zuerst abklären, ob eine Valutierung
rückwirkend bis zum Jahre 1994 überhaupt
vom EDV-System akzeptiert würde.
Bekanntlich übernahm die GiroCredit Wien
(welche infolge Fusion in die «Erste Bank der
österreichsichen Sparkassen AG»
aufgegangen ist) 1994 das wirtschaftliche Risiko
aus verschiedenen Problemkrediten der GiroCredit
Zürich, darunter auch aus dem Kredit Iniochos.
Dies geschah vorerst in Form einer stillen
Unterbeteiligung. In der Folge wurden detaillierte
Regelungen über die aus der Risikobeteiligung
zu leistenden Zahlungen getroffen. Gemäss
Schreiben der «Erste Bank der
österreichischen Sparkassen AG» vom
15.6.1998 an Herrn Dr. Heinz Zimmer wurde nicht der
ganze Betrag (USD 2,6 Mio.) minus USD 134'766.03
aus dem Verkauf des Stockwerkeigentums in
Piräus sondern lediglich USD 2'085'233.97
überwiesen. Somit der um USD 380'000
reduzierte Betrag. Daraus ergibt sich die Frage,
weshalb die Unterbeteiligung, die somit nicht
«verkauft» worden war, nicht in der
Buchhaltung verblieb.
Zu dieser Frage gab Reiner Steck an, dass zu den
Einzelheiten der Ausbuchung der
Unterbeteiligung der Tarapaca, der damals
verantwortliche Dr. Michael Neumayr befragt werden
müsste. Ferner erklärte Steck, es sei
richtig, dass die Unterbeteiligung der Tarapaca von
USD 380'000.– nicht von der GiroCredit Wien
übernommen worden sei. Aus buchhalterischer
Sicht sei die Ausbuchung nach seinem
Dafürhalten gerechtfertigt gewesen, zumal es
sich um eine von der Bankinvest, bzw. GiroCredit
Zürich «verkaufte» (an die Iniochos
Shipping) Unterbeteilung handle, so dass sich
für die erwähnte Bank daraus zu keinem
Zeitpunkt ein Risiko abgezeichnet habe. Es sei ein
reines Treuhandgeschäft für die Bank, so
dass die Ausbuchung keinen Einfluss auf die Bilanz
der Bank ausgeübt habe. Es sei jedoch ein
Mangel gewesen, dass die Tarapaca-Unterbeteiligung
bis zur Einbuchung im Jahre 1997 nicht als
ausserbilanzliches Treuhandgeschäft in
der Buchhaltung geführt worden sei.
Trifft es zu, dass die Firma Harkin Ltd. eine
100%ige Tochter der Rabobank ist? Wenn ja, wie
wurde diese verbucht?
Der Unterzeichnete hat in seinem Bericht vom 9.
Juli 1998, Seiten 5 ff., festgehalten, dass die
Harkin
Ltd. im Auftrage der GiroCredit Zürich am
24. Juni 1994 gegründet wurde, um das
«Karavostassi-Grundstück» in
Griechenland zu erwerben. Die Harkin besitzt ein
Grundkapital von IR£ 1.0 Mio., welches
lediglich mit einem Anteil von IR£ 3.–
von der GiroCredit Zürich liberiert wurde.
Nachdem die Harkin mit Vertrag vom 20.9.1994 an die
GiroCredit Wien verkauft wurde, erschien sie nie
als Beteiligung in den Bilanzen der GiroCredit
Zürich. Trotz des Verkaufs dieser Beteiligung
an die GiroCredit Wien gab die GiroCredit
Zürich/Rabobank (Schweiz) an verschiedenen
Zivilprozessen mit der Tarapaca vor den Gerichten
unrichtig an, bei der Harkin handle es sich um ihre
Tochtergesellschaft.
Reiner Steck führte aus, bei der Harkin
habe es sich nie um eine operative Tochter der
Rabobank (Schweiz) gehandelt und zudem wäre es
ohnehin eine wertlose Beteiligung gewesen, ohne
Substanzwert für eine Bilanzierung in der
Bankenbilanz. Die beiden Zertifikate über den
liberierten Kapitalanteil von IR£ 3.–
seien von der Erste Bank der österreichischen
Sparkassen wieder an die Rabobank
zurückgegeben worden. Die erwähnten
Zertifikate Nr. 3 und 4 (Zertifikate mit den
Nummern 1 und 2 soll es nach Steck keine geben)
wurden dem Unterzeichneten anlässlich der
Vorsprache vom 8. April 1999 bei der Rabobank
(Schweiz) zur Einsicht vorgelegt. Es wurden
für die Untersuchungsakten entsprechende
Fotokopien erstellt. Die vorgewiesenen
Originaldokumente befinden sich somit bei der
Rabobank (Schweiz) im Tresor. Es wurde auf den
Namen der Iniochos Shipping das Depot Nr.
0700849-000 eröffnet, in welches diese
Harkin-Aktien eingebucht wurden, mit einem
Promemoriaposten von Fr. 0.00. Reiner Steck gab an,
die Rabobank (Schweiz) halte die erwähnten
Aktienzertifikate der Harkin treuhänderisch
für die am Iniochos Kredit beteiligten
Parteien. Daran partizipiere die Tarapaca mit einem
Anteil von 15%.
Mit Schreiben vom 11. Februar 1999 orientierte
die Rabobank (Schweiz) die Tarapaca, dass das von
der National Bank of Greece gegen die Harkin
angestrengte Verfahren in dritter Instanz zugunsten
der Harkin entschieden worden sei. Als Beleg
für die Eigentümerschaft der Harkin am
Grundstück «Karavostassi» wurde der
Tarapaca ein in griechischer Sprache abgefasstes
Dokument übermittelt. Vermutlich handelt es
sich dabei um eine Grundbuchanmeldung oder einen
Grundbuchauszug. Nach den Angaben von Steck kann
die Harkin nun das
«Karavostassi-Grundstück» als
rechtmässige Eigentümerin verkaufen. Er
führte aus, dass es infolge von derzeitigen
kriegerischen Ereignissen auf dem Gebiete des
Balkans schwierig geworden sei, dieses Vorhaben
innert nützlicher Frist in die Tat umzusetzen.
Zudem sei das Grundstück heute zu einem
grösseren Teil als Mülldeponie
genutzt.
Zu den Sicherheiten des
Iniochos-Kredits
Aktien der Cement Halkis SA
Die GiroCrdit Zürich verkaufte nicht nur
das gesamte Aktienkapital der Harkin Ltd. an
GiroCredit Wien, sondern auch die noch als
Sicherheiten vorhandenen 165 Aktien, neue Serie
(entspricht 165'000 Aktien der alten Serie), der
Cement of Halkis SA, im Nominalwert von je GRD 275.–.
Diese Aktien wurden nachträglich von der
Rabobank (Schweiz) AG ebenfalls in das Depot Nr.
0700849-000 von der Iniochos Shipping Co. mit einem
Promemoriabetrag von Fr. 0.00 treuhänderisch
eingebucht. Steck erklärte, die erwähnten
Aktien seien nach wie vor bei der Commercial Bank
of Greece in einem Wertschriftendepot. Mit diesen
Aktien seien Kotierungsschwierigkeiten an der
Börse in Griechenland entstanden, so dass es
noch nicht feststehe, zu welchem Zeitpunkt diese
Titel verkauft werden können (Stückelung
der Titel zu gross, daher nicht mehr
börsengängig).
Auflösung des Escrow-Kontos
PO-205.007.1 beim SBV
Zürich
Im Bericht vom 9. Juli 1998, Seiten 14 ff., hat
der Unterzeichnete darauf hingewiesen, dass im
erwähnten Escrow-Konto beim SBV Zürich im
Jahre 1991 der Erlös von DM 1,7957 Mio. aus
dem Verkauf von Halkis-Aktien (1. Tranche)
gutgeschrieben wurden. Am 12. Juli 1994 wurde ab
diesem Bankkonto der Betrag von DM 1,753'053.65 an
die Profina, Vaduz, über wiesen. Mit dieser
Zahlung hatte die GiroCredit Zürich von der
Profina auf dem
«Karavostassi-Grundstück» lastende
Schuldbriefe übernommen, welche alsdann an die
Harkin treuhänderisch zediert wurden. Nach den
Angaben von Reiner Steck wurde der erwähnte
Betrag an die Profina bezahlt, damit sie
überhaupt die Schuldbriefe im 1. Rang auf dem
«Karavostassi-Grundstück» von einer
amerikanischen Bank, vermutlich mit Domizil in den
USA, abkaufen konnte. Es sei auch möglich,
dass aus dem erwähnten Betrag noch eine
Zahlung/Abfindung an Marcos Kiosseoglou geflossen
sei. Letzterer ist oder war der wirtschaftliche
Beherrscher der Profina, Vaduz, der Iniochos
Shipping und der Cement Halkis sowie auch der
ehemalige Eigentümer des
Karavostassi-Grundstücks. Aus der von
Rechtsanwalt Dr. Blatter zu den Akten der
Strafuntersuchung eingereichten Korrespondenz der
Parteianwälte in Griechenland war zu
entnehmen, dass Marcos Kiosseoglou im Jahre 1993
verstarb. Rechtsanwalt Dr. Blatter erklärte
jedoch in seinem Schreiben vom 30. November 1998 an
die Bezirksanwaltschaft Hinwil, dass Marcos
Kiosseoglou nach seinen Informationen nicht
verstorben sei. Die Bank sei damals davon
ausgegangen, dass Kiosseoglou infolge einer
schwerwiegenden Krankheit lediglich versterben
könnte.
Aus dieser Sachlage ergibt sich der Verdacht
einer teilweisen unrechtmässigen Verwendung
des Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten
(Treugut), so dass aus objektiver Sicht vom
Tatbestand der Veruntreuung, bzw. ungetreuen
Geschäftsbesorgung (unrechtmässige
Bevorteilung von Marcos Kiosseoglou) auszugehen
ist. Nach der Ansicht von Thomas Westermeier ist
schon die erste Handlung der Bankorgane der
GiroCredit Zürich, die aus dem Verkauf der
Halkis-Aktien bestand, ein strafrechtlich zu
verfolgendes Offizialdelikt (Veruntreuung, bzw.
unrechtmässige Aneignung von Treugut, Art.
138/137 StGB), weil obergerichtlich festgestelltes
Treugut ohne die Zustimmung der Tarapaca Investment
verkauft worden sei. Von der gleichen Annahme geht
der Genannte beim Verkauf der weiteren Sicherheiten
aus, so z.B. beim Verkauf der Aktien der Harkin und
der Aktien der Cement Halkis (2. Tranche) an
GiroCredit Wien. Er verweist stets auf den
gegenüber der Bankinvest / GiroCredit
Zürich durch die Tarapaca Investments
angeordneten Vollmachtsentzug.
Stockwerkeigentum in Piräus
Die ehemalige Bankinvest AG verkaufte im Jahre
1988 ein Stockwerkeigentum in Piräus zum
Preise von USD 134'771.30, welches als Sicherheit
für den Iniochos-Kredit gedient hatte. Thomas
Westermeier reichte der Kantonspolizei Zürich
am 13. April 1999 eine interne Notiz der Bankinvest
ein, woraus die verbrieften Sicherheiten für
den Iniochos Kredit ersichtlich sind. Aus Ziff. 3
dieses Dokuments geht hervor, dass
ursprünglich Schuldbriefe im 1. Rang, lastend
auf zwei Stockwerkeigentumsanteilen in einem
Bürogebäude auf dem Hafengelände von
Piräus, als Sicherheiten bestanden. Nach den
Angaben von Thomas Westermeier gehörte das
verkaufte Stockwerkeigentum vorher Marcos
Kiosseoglou. Das zweite Stockwerk stand damals im
Eigentum der Ehefrau von Marcos Kiosseoglou. Thomas
Westermeier erklärte, die Bankinvest habe es
versäumt, beim Eintrag der Hypothek zu ihren
Gunsten im Grundbuch von Piräus das
schriftliche Einverständnis von Frau
Kiosseoglou einzuholen. Deshalb sei dieses
Rechtsgeschäft nicht gültig gewesen und
die Bankinvest habe nicht auf diesen zweiten
Stockwerkanteil zurückgreifen können.
Westermeier führte aus, dieser Sachverhalt sei
bereits aktenkundig.
Ausweise in der Buchhaltung der Rabobank
(Schweiz)
Reiner Steck gab an, dass es sich beim
Iniochos-Kredit samt der Unterbeteiligung der
Tarapaca bei der Rabobank (Schweiz) nach wie vor um
Treuhandgeschäfte handle, welche in der
Buchhaltung ausserbilanzlich geführt werden.
Somit seien sämtliche damit verbundenen
Buchungsvorgänge auf internen Konten in der
Bankbuchhaltung vorgenommen worden.
Aus den von Reiner Steck dem Unterzeichneten
übergebenen Postenauszug über die
Treuhandkredite «ex Bilanz» (Anhang zur
Bilanz per 31. Dezember 1998) ist ersichtlich, dass
darin folgende intern geführte Posten
ausgewiesen wurden:
Konto
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USD
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USD
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700849/600.000.840
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Iniochos Shipping
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2'465'233.97
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000154/600.000.840
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Erste Bank der österreichischen
Sparkassen
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2'085'233.97
|
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700850/600.000.840
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Tarapaca Investments Ltd.
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380'000.00
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Fragen des Ombudsmanns
Buchhalterische Fragen in der Eingabe des
Ombudsmanns vom 15.
März 1999 an die Bezirksanwaltschaft
Hinwil
In Ziff. 4 der Eingabe des Ombudsmanns des
Kantons Zürich vom 15. März 1999 an die
Bezirksanwaltschaft Hinwil sind verschiedene Fragen
zu den von der Rabobank (Schweiz) geführten
Konten enthalten, welche mit den Schreiben Notter
Blatter Davidoff vom 21.1.1999 und 27.1.1999 an die
Tarapaca Investments zugestellt wurden. Aufgrund
der Angaben von Reiner Steck und den
Abklärungen des Unterzeichneten lassen sich
die Fragen des Ombudsmanns wie folgt
beantworten:
Weshalb bestehen verschiedene Auszüge
über das Konto 700850/001.000.840?
Dazu ist festzuhalten, dass die auf den Konten
als Beilagen zum Schreiben vom 21. Januar 1999 von
Notter Blatter Davidoff enthaltenen Buchungen
lediglich das 2. Semester 1998 umfassen und die
gleichen Konten, welche nochmals dem Schreiben vom
27. Januar 1999 von Notter Blatter Davidoff
beigefügt wurden, den ganzen Buchungsverkehr
seit der Wiedereinbuchung des Engagements Iniochos
Shipping umfassen.
Warum sind so verschiedene Konten
betroffen?
Die erwähnten Konten betreffen nur den
Buchungsverkehr in Bezug auf die Tarapaca und sind
in der Kontengruppe Nr. 700850 zusammengefasst. Per
Ende 1998 erscheint im Soll des Kontos Nr.
700850/600.000.840 «Tarapaca Investments Ltd.,
Treuhandkredite» ein Saldo von USD 380'000,
welcher von der Rabobank (Schweiz) in die
ausserbilanzliche Aufstellung der Treuhandkredite
übernommen wurde. Alle übrigen Konten
gleichen aus und weisen somit keinen Saldo per Ende
1998 mehr aus. Die Vielzahl der Buchungen auf
diesen Konten ist auf zahlreiche Stornobuchungen
zurückzuführen, die im Buchungstext mit
«EXT» bezeichnet sind. Im weiteren wird
auf die Darstellung der Einbuchung des
Iniochos-Kredits samt der Unterbeteiligung der
Tarapaca im polizeilichen Bericht vom 9. Juli 1998
verwiesen.
Was sind das für Konten?
Es handelt sich bei diesen Konten um interne
Konten, welche in der Buchhaltung der Bank als
ausserbilanzliche Konten geführt werden. Auf
den erwähnten Kontoauszügen wurde jeweils
der Vermerk «Bankinternes
Abwicklungskonto» angebracht.
Aufgrund von was und aufgrund von welchen
Berechtigungen wurden diese Buchungen
vorgenommen?
Auf den erwähnten internen Konten wurde
u.a. der Buchungstext «TH-Kredit gemäss
Memo R. Steck vom 15.12.1998» angebracht. Auf
Ersuchen des Unterzeichneten reichte Reiner Steck
das von ihm erstellte Memo zu den Akten der
Strafuntersuchung ein. Daraus geht her vor, dass er
nach Absprache mit der externen Revisionsstelle
ATAG Ernst & Young, der Buchhaltungsabteilung
(A. Stutzer) den Auftrag erteilte, für die im
Jahre 1997 erfolgte Einbuchung der Iniochos
Forderung samt der treuhänderisch gehaltenen
Unterbeteiligung Tarapaca eine manuelle
Umgliederung in die Treuhandgeschäfte
vorzunehmen. Gleichzeitig erfolgte vor dem
Jahresende 1998 noch die formelle Umgliederung im
EDV System der Rabobank (Schweiz). Weitere Details
sind aus dem erwähnten Memo von Reiner Steck
zu ersehen.
Sofern per zwischen GiroCredit Zürich und
GiroCredit Wien am 20.9.1994 abgeschlossene Vertrag
aus juristischer Sicht als rechtsgültiges
Vertragsgeschäft anzusehen ist, wonach
GiroCredit Zürich die Forderung aus dem
Iniochos-Kredit durch Übergabe von
Sicherheiten an GiroCredit Wien zum Preis von USD
2'085'233.97 verkaufte, so sind die
angeführten Buchungsabläufe als
ordnungsgemäss zu bezeichnen. Aus dem Wortlaut
des erwähnten Vertrages ist abzuleiten, dass
GiroCredit Zürich zur Treuhänderin
für GiroCredit Wien bestimmt wurde. Thomas
Westermeier erachtet den erwähnten Vertrag
jedoch als rechtlich ungültig, da die
Zustimmung der Tarapaca für die
Übertragung der bekannten Sicherheiten
(gerichtlich als Treugut qualifiziert) an
GiroCredit Wien nicht vorgelegen habe.
Nachdem die Unterbeteiligung von USD 380'000.-
der Tarapaca am Iniochos-Kredit von der GiroCredit
Zürich nicht an die GiroCredit Wien verkauft
wurde, besteht nach wie vor zwischen der GiroCredit
Zürich, bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin Rabobank
(Schweiz) ein Treuhandverhältnis. Demzufolge
ist die buchhalterische Erfassung als
ausserbilanzliches Treuhandgeschäft als
ordnungsgemäss zu bezeichnen.
Edition des Kontokorrent 100.695/02.07 der
Tarapaca
Mit bezirksgerichtlicher Verfügung vom 8.
Februar 1999 wurde der Rabobank (Schweiz) befohlen,
der Tarapaca einen vollständigen Kontoauszug
des vormals bei der Bankinvest / GiroCredit
Zürich bestandenen Kontokorrentkontos Nr.
100.695/02.07 herauszugeben. Am 4. März 1999
wurden Thomas Westermeier am Sitz der Rabobank
(Schweiz) zwei Kontoauszüge aus dem Jahre 1987
übergeben. Daraus ist per 31. März 1987
ein Saldo von USD 6.40 zu ersehen, welcher durch
Belastung von Gebühren per 30. Juni 1987
ausgebucht wurde. Rechtsanwalt Dr. Christoph Studer
gab namens der Rabobank (Schweiz) in seinem
Schreiben vom 31. März 1999 an die Tarapaca
dazu folgende Erklärung ab:
«Den Auszügen können
Sie entnehmen, dass das Konto bereits am 30.
Juni 1987 einen Saldo von 0 hatte. Seit diesem
Datum wurden auch keine Buchungen mehr auf dem
Konto vorgenommen. Auf einem Ausdruck des
Gesamtobligos der Stammnummer 100.695 per 1.
Januar 1992 wird das Unterkonto 02.07 nicht mehr
aufgeführt. Es ist offenbar vor diesem Zeit
punkt aufgehoben worden.»
Reiner Steck hatte die von Rechtsanwalt Dr.
Studer gemachten Angaben anlässlich der
Vorsprache des Unterzeichneten am 8. April 1999 bei
der Rabobank (Schweiz) AG bestätigt. Er
führte ergänzend aus, dass es nicht mehr
möglich sei, ein Konto aus dem alten
EDV-System auszudrucken, wenn es in der fraglichen
Berichtsperiode keine Buchungen und keinen Saldo
mehr auf gewiesen habe.
Thomas Westermeier gab an, dass das fragliche
Kontokorrent der Tarapaca im Jahre 1983 bei der
damaligen Bankinvest eröffnet worden sei und
er auch die Kontoauszüge ab diesem
Eröffnungszeitpunkt bis Ende 1986 von der
Rabobank (Schweiz) als Rechtsnachfolgerin der
Bankinvest, bzw. GiroCredit Zürich
herausverlange. Auf Vorhalt dieses Begehrens von
Thomas Westermeier führte Reiner Steck aus,
dass die Auszüge für diese Zeitspanne
vermutlich dem früheren Rechtsvertreter Dr.
J.M. Vuille von der Tarapaca zugestellt worden
seien. Aus der Sicht der Rabobank (Schweiz) sei die
obligationenrechtliche Aufbewahrungspflicht von 10
Jahren ohnehin abgelaufen, so dass er im Archiv der
Bank keine Nachforschungen mehr angestellt
habe.
Der Bericht von Albert Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich als PDF
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