Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter

Die Justizia richtet über die vier Gewalten, die Theokratie, die Despotie, die Monarchie und die Demokratie, dargestellt als der Papst, der Kaiser, der Sultan und der Schulthess

Nach diesem Sprichwort handlen viele. Die Grenze der Legalität wird ohne Bedenken überschritten, da man mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen darf, dass niemand klagt.

Wenn es doch zu einer Anklage kommt, kann der Richter oft nicht Recht sprechen, weil die Gesetze nicht derart ausgestaltet sind, dass die Aktenlage eine Verurteilung ermöglicht.

In diesem Fall gilt:

Ohne richtige Gesetze, keine gerechte Strafe

Geldwäscherei ist nur möglich im Zusammenhang mit Geldern, die aus einem Verbrechen im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung stammen. Verbrechen in diesem Sinne sind diejenigen Delikte, die mit Zuchthausstrafe bedroht sind. Ist eine strafbare Handlung «nur» mit Gefängnis oder einer geringeren Strafe bedroht, liegt lediglich ein Vergehen oder eine Übertretung vor.

Ob man diese Strafbestimmungen als gerecht oder ungerecht empfindet, ist jedem einzelnen überlassen. Tatsache ist aber, dass die schweizerischen Strafbestimmungen so lauten und entsprechend angewendet werden müssen.

Zitat Bezirksanwalt Thomas Brunner

Die Kleinen lässt man hängen, die Grossen lässt man laufen

Kleinkriminlität ist ebenso verwerflich wie der Betrug in Millionenhöhe. Geht man gegen Ladendiebe, Taschendiebe, Schwarzfahrer, Zechpreller und Parksünder nicht vor, nehmen diese Taten überhand und ein normaler Alltag, wie wir es gewohnt sind, würde unmöglich. Der Beweis der Tat - eine Foto, ein Video, Sicherstellung der Beute, eindeutige Zeugenaussagen - ermöglicht die Bestrafung. Das ist auch richtig so.

Täter die in Millionenhöhe betrügen, gehen diskreter vor. Der Beweis der Tat kann nur anhand von umfangreichen Akten erbracht werden. Dabei ist der grösste Teil der Akten nicht von Belang, die Sortierung und Einschätzung fällt schwer. Dabei stellt sich heraus, ein Teil der fragwürdigen Geschäfte und/oder Transaktionen ist legal, für den Rest kann der Beweis einer strafbaren Tat nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden. Jetzt gilt «in dubio pro reo» - die Grossen lässt man laufen!


Massnahmen für einen sauberen Finanzplatz Schweiz

Zigarettenschmuggel sollte nicht nur ein Zolldelikt darstellen, welches im Ausland begannen wird und daher in der Schweiz nicht verfolgt werden kann. Dies begünstigt kriminelle Vereinigungen. Eine Änderung der Gesetze würde die legale Beihilfe von der Schweiz aus an ausländische kriminelle Organisationen unterbinden. Die Schweiz würde an Vertrauenswürdigkeit gewinnen, dies bringt bestimmt mehr Arbeitsplätze als die wenigen im Zigarettengrosshandel, die nicht mehr möglich wären. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Anwälte im Eigeninteresse, welche in einem laufenden Verfahren gegen sie als Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern oder zu verunmöglichen, für diese sollte automatisch gelten, dass sie sich damit einer berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der Höchststrafe für das Vergehen. Es darf nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem Mäntelchen des Anwalts verstecken können. Entsprechende Gesetzesanpassungen sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Kronzeugenregelung: Die Einstellungen der Untersuchungen wegen dem Verdacht der Geldwäscherei bei der Rabo Investment Management werfen Fragen auf. Wurde Georg Kastel bei seiner Einvernahme als Zeuge gegen die Mafia keine Verfolgung für seine Taten zugesichert? Dies ist durchaus vorstellbar, obwohl in der Schweiz keine entsprechende gesetzliche Regelungen existieren. Im Sinne der Staatsräson kann eine solche Zusage auch richtig sein. Nur darf das kein Freipass sein, wie im Fall Rabo Investment Management, weiterhin Geldwäscherei zu betreiben. Ein entsprechendes Gesetz würde da Abhilfe schaffen und wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Zeugenschutz/Solidaritätsfond: Angestellte, die den Verdacht der Geldwäscherei bei ihrem Arbeitgeber anzeigen, müssen mit Gegenklagen rechnen und deren weitere Berufskarriere wird behindert. Sind die Anzeigen begründet, wie im Fall Moritz Schriber >>, sollte der Arbeitgeber verpflichtet werden, für diesen eine anständige Pensionsregelung einzurichten, sowie die Anwaltskosten zu erstatten. Sollten alle Stricke reissen, weil der Arbeitgeber beispielsweise zahlungsunfäig ist, sollte eine Solidaritätstiftung der Schweizer Banken und Finanzintermediäre vorhanden sein, welche die finanziellen Folgen trägt. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

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«Es ist durchaus möglich, das die CVP-Fraktion bei der Wahl Blochers leer einlegt.» CVP-Generalsekretär Reto Nause