Wo kein Kläger ist, ist auch
kein Richter
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Die Justizia richtet
über die vier Gewalten, die
Theokratie, die Despotie, die Monarchie
und die Demokratie, dargestellt als der
Papst, der Kaiser, der Sultan und der
Schulthess
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Nach diesem Sprichwort handlen viele. Die Grenze
der Legalität wird ohne Bedenken
überschritten, da man mit grosser
Wahrscheinlichkeit davon ausgehen darf, dass
niemand klagt.
Wenn es doch zu einer Anklage kommt, kann der
Richter oft nicht Recht sprechen, weil die Gesetze
nicht derart ausgestaltet sind, dass die Aktenlage
eine Verurteilung ermöglicht.
In diesem Fall gilt:
Ohne richtige Gesetze, keine
gerechte Strafe
Geldwäscherei ist nur möglich im
Zusammenhang mit Geldern, die aus einem Verbrechen
im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung stammen.
Verbrechen in diesem Sinne sind diejenigen Delikte,
die mit Zuchthausstrafe bedroht sind. Ist eine
strafbare Handlung «nur» mit
Gefängnis oder einer geringeren Strafe
bedroht, liegt lediglich ein Vergehen oder eine
Übertretung vor.
Ob man diese Strafbestimmungen als gerecht oder
ungerecht empfindet, ist jedem einzelnen
überlassen. Tatsache ist aber, dass die
schweizerischen Strafbestimmungen so lauten und
entsprechend angewendet werden müssen.
Zitat
Bezirksanwalt Thomas Brunner
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Die Kleinen lässt man
hängen, die Grossen lässt man laufen
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Kleinkriminlität ist ebenso verwerflich wie
der Betrug in Millionenhöhe. Geht man gegen
Ladendiebe, Taschendiebe, Schwarzfahrer,
Zechpreller und Parksünder nicht vor, nehmen
diese Taten überhand und ein normaler Alltag,
wie wir es gewohnt sind, würde unmöglich.
Der Beweis der Tat - eine Foto, ein Video,
Sicherstellung der Beute, eindeutige Zeugenaussagen
- ermöglicht die Bestrafung. Das ist auch
richtig so.
Täter die in Millionenhöhe
betrügen, gehen diskreter vor. Der Beweis der
Tat kann nur anhand von umfangreichen Akten
erbracht werden. Dabei ist der grösste Teil
der Akten nicht von Belang, die Sortierung und
Einschätzung fällt schwer. Dabei stellt
sich heraus, ein Teil der fragwürdigen
Geschäfte und/oder Transaktionen ist legal,
für den Rest kann der Beweis einer strafbaren
Tat nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden.
Jetzt gilt «in dubio pro reo» - die
Grossen lässt man laufen!
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Massnahmen
für einen sauberen Finanzplatz
Schweiz
Zigarettenschmuggel
sollte nicht nur ein Zolldelikt darstellen,
welches im Ausland begannen wird und daher in der
Schweiz nicht verfolgt werden kann. Dies
begünstigt kriminelle Vereinigungen. Eine
Änderung der Gesetze würde die legale
Beihilfe von der Schweiz aus an ausländische
kriminelle Organisationen unterbinden. Die Schweiz
würde an Vertrauenswürdigkeit gewinnen,
dies bringt bestimmt mehr Arbeitsplätze als
die wenigen im Zigarettengrosshandel, die nicht
mehr möglich wären. Wir kämen damit
einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen
Schritt näher.
Anwälte im
Eigeninteresse, welche in einem laufenden
Verfahren gegen sie als
Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel
ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern
oder zu verunmöglichen, für diese sollte
automatisch gelten, dass sie sich damit einer
berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es
wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass
sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der
Höchststrafe für das Vergehen. Es darf
nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem
Mäntelchen des Anwalts verstecken können.
Entsprechende Gesetzesanpassungen
sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen
Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt
näher.
Kronzeugenregelung:
Die Einstellungen der Untersuchungen wegen dem
Verdacht der Geldwäscherei bei der Rabo
Investment Management werfen Fragen auf. Wurde
Georg Kastel bei seiner Einvernahme
als Zeuge gegen die Mafia
keine Verfolgung für seine Taten zugesichert?
Dies ist durchaus vorstellbar, obwohl in der
Schweiz keine entsprechende gesetzliche Regelungen
existieren. Im Sinne der Staatsräson kann eine
solche Zusage auch richtig sein. Nur darf das kein
Freipass sein, wie im Fall Rabo
Investment Management,
weiterhin Geldwäscherei zu betreiben. Ein
entsprechendes Gesetz würde da Abhilfe
schaffen und wir kämen damit einem sauberen
Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt
näher.
Zeugenschutz/Solidaritätsfond:
Angestellte, die den Verdacht der
Geldwäscherei bei ihrem Arbeitgeber anzeigen,
müssen mit Gegenklagen rechnen und deren
weitere Berufskarriere wird behindert. Sind die
Anzeigen begründet, wie im Fall
Moritz
Schriber >>, sollte
der Arbeitgeber verpflichtet werden, für
diesen eine anständige Pensionsregelung
einzurichten, sowie die Anwaltskosten zu erstatten.
Sollten alle Stricke reissen, weil der Arbeitgeber
beispielsweise zahlungsunfäig ist, sollte eine
Solidaritätstiftung der Schweizer Banken und
Finanzintermediäre vorhanden sein, welche die
finanziellen Folgen trägt. Wir kämen
damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen
grossen Schritt näher.
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Meine
Meinung dazu >>
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