Die Untersuchungen der Zürcher
Bezirksanwaltschaft wegen Verdacht der
Geldwäscherei bei der Rabo Investment
Management Zürich
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Geld stinkt nicht
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Am 18. Oktober 1996 erstattete Moritz Schriber
gegen die Verantwortlichen der damaligen
Vermögensverwaltungsfirma Gutzwiller &
Partner, Zürich, der späteren Rabo
Investment Management Zürich eine Strafanzeige
wegen Verdachts der Geldwäscherei, die er mit
einer umfangreichen Dokumentation unterlegte, und
die er in der Folge laufend ergänzte. Aufgrund
der komplizierten Sachlage wurden die
Untersuchungen in verschiedene Verfahren
aufgeteilt.
Eine unübliche
Zahngoldtransaktion
Ein Dokument bezog sich auf eine
Zahngoldtransaktion über ein auf Rechtsanwalt
Dr.iur. August Schubiger lautendes Konto bei der E.
Gutzwiller & Cie., Banquiers, Basel. Abgegeben
wurden ca. 3,35 kg «Zahngold zum
Einschmelzen».
Die Umstände dieser Transaktion, namentlich
die Tatsache, dass ein Schweizer Rechtsanwalt eine
solche Transaktion für einen
ausländischen Zahnarzt und mit einer
unüblich grossen Menge Gold vornimmt, legten
den Verdacht nahe, dass das Zahngold aus
verbrecherischer Herkunft sein und namentlich aus
Kriegsverbrechen stammen könnte. Der Verdacht
war umsomehr begründet, als das Konto
mutmasslich lediglich treuhänderisch für
einen unbekannten Dritten geführt wurde. Die
Bezirksanwaltschaft Zürich eröffnete
daher gegen Dr.iur. August Schubiger, aber auch
gegen Tomas Matejovsky, welcher den Auftrag zum
Einschmelzen (mit)unterzeichnete ein Verfahren.
Im Rahmen des Verfahrens veranlasste der
Bezirksanwalt am 3. September 1997 in den
Räumlichkeiten der Rabo Investment Management
und der beiden Angeschuldigten eine Hausdurchsuchung
>>. Zudem liess er das auf Dr.iur. August
Schubiger lautende Konto sperren und durch die
Gutzwiller Bank dokumentieren. Die Durchsicht der
Papiere gab keinen konkreten Hinweis auf den an den
Vermögenswerten auf dem Konto wirtschaftlich
Berechtigten, denn der Angeschuldigte Dr.iur.
August Schubiger hatte in den
Kontoeröffnungsunterlagen lediglich
deklariert, als Treuhänder für einen
Dritten zu fungieren, den er Kraft seines
Anwaltsgeheimnisses nicht offenbaren
könne.
Einzig eine von Dr.iur. August Schubiger
ausgestellte Vollmacht an eine Frau Ristic gab den
Hinweis, wer am Konto wirtschaftlich berechtigt
sein könnte. Aus dem anderen Verfahren wegen
Geldwäscherei wurde klar, dass Dr.med.dent.
Dusan Ristic der Berechtigte sein dürfte,
weshalb das Verfahren auch auf diesen ausgedehnt
wurde. Zur Goldtransaktion führte dieser aus,
es habe sich um Dentallegierungsplättchen aus
Gold oder Goldlegierungen gehandelt, die er als
Zahnarzt im Verlaufe seiner Tätigkeit in der
Zeit vor 1981 angesammelt und bis zur Einreichung
zum Einschmelzen in einem Tresor bei einer
Schweizer Bank aufbewahrt habe. Er bestritt, dass
es sich beim Gold um entfernte Plomben gehandelt
habe, wie dies vom Anzeiger Moritz Schriber geltend
gemacht worden war.
Die Zeugin Fischer, vormalige Sekretärin
des Angeschuldigten Matejovsky, welche die Belege
zur Goldtransaktion erstellt und das Gold zur
Gutzwiller Bank gesandt hatte, bestätigte,
dass es sich um Goldplättchen und nicht um
entfernte Goldzahn-Plomben gehandelt habe.
Anlässlich dieser Befragung reichte der
Verteidiger des Angeschuldigten Dr.iur. August
Schubiger eine Bestätigung der Gutzwiller Bank
vom 12.3.1998 ein, sowie eine (nachträglich am
10.3.1998 erstellte) Kopie der Abrechnung über
die Verwertung des am 7.2.1997 eingelieferten
Goldes durch die Cendres & Métaux. Beide
Dokumente legen nahe, dass es sich beim Gold um
Dentallegierungsplättchen und nicht um
entfernte Plomben handelte.
Weil ein gewisses Eigeninteresse an falschen
Bescheinigungen seitens der Betroffenen nicht von
der Hand zu weisen war, und weil auch eine
Beeinflussung der Zeugin Fischer als nicht
ausgeschlossen erschien, wurde auch Moritz Schriber
als Zeuge zur Sache befragt. Dessen Aussagen, es
habe sich beim eingelieferten Gold um entfernte
Plomben gehandelt, standen im Gegensatz zu diesen
Aussagen. Leider konnte er kein Beweismaterial
vorlegen. Damit entfiel im juristischen Sinne auch
der Beweis, das Gold könnte
(kriegs)verbrecherischer Herkunft sein. Weil auch
sonst kein Verdacht bestand, dass das Gold
beziehungsweise die auf dem Konto bei der
Gutzwiller Bank verwahrten Vermögenswerte
könnten aus verbrecherischer Herkunft sein,
konnte folglich der Geldwäscherei-Verdacht
nicht nachgewiesen werden, weshalb das Verfahren
mangels Tatbestandes eingestellt
wurde >>. Eine rechtsgenügende
Untersuchung wurde allerdings nicht
durchgeführt.
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Unübliche Bankbeziehungen eines
in Deutschland wohnenden Zahnarztes
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Der Angeschuldigte Dusan Ristic gab durch die
Art und Weise, wie er seitens der Rabo Investment
Management Zürich seine Kundenbeziehung und
insbesondere auch seine Bankbeziehung tarnen liess,
nämlich durch ein auf den Dr.iur. August
Schubiger lautendes Treuhandkonto, in
leichtfertiger Weise Anlass zur Durchführung
der Untersuchung. Die Art der Tarnung durch
Vorschieben eines ihm damals gänzlich
unbekannten Anwalts, der für ihn in keiner
Weise anwaltlich tätig war, legt nämlich
nicht nur den Verdacht von Steuerflucht nahe, das
schweizerische Bankgeheimnis schützt
bekanntlich den Steuerflüchtling auch ohne
Kontotarnung in genügender Weise. Wer solch
getarnte Konten einrichten lässt, setzt sich
begründet und schuldhaft, ja leichtfertig dem
Verdacht von Geldwäschereihandlungen aus, umso
mehr, wenn er Gelder in bar und damit ohne eine
Papierspur zu hinterlassen, deponieren
lässt.
Diese Überlegungen gelten sinngemäss
auch für die Angeschuldigten Tomas Matejovsky
und Dr.iur. August Schubiger, die sich dazu
hergaben, solcherart getarnte Konten einzurichten
und zu betreuen und immer wieder grössere
Bargeldbeträge ungefragt entgegen zu nehmen.
Insbesondere Dr.iur. August Schubiger missbrauchte
seine berufliche Stellung als Rechtsanwalt, um
unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis die
Offenlegung des an den Vermögenswerten auf dem
Konto bei der Gutzwiller Bank Basel wirtschaftlich
Berechtigten zu unterlassen. Offensichtlich ging es
nicht um eine anwaltliche Betreuung der Gelder,
sondern um eine reine Vermögensverwaltung.
Dass es sich beim Tarnen des Kundenkontos von
Dr.med.dent Duran Ristic bei der Gutzwiller Bank
Basel durch die Verantwortlichen der Rabo
Investment Management Zürich, namentlich durch
Tomas Matejovsky und Dr.iur. August Schubiger,
nicht um einen Einzelfall handelte, offenbarte im
Übrigen das untenstehende Verfahren
nachdrücklich. Hier wie dort wurden Zahlungen
über «Offshore-Konti» in St. Vincent
und im Fürstentum Liechtenstein organisiert,
um Geldflüsse zu verschleiern. Einstellungsverfügung
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Gelder eines Autohändlers aus
Ex-Jugoslavien
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Die Tatsache dass Geldbeträge bei der Rabo
Investment Management Zürich in bar und
jeweils in einer Höhe abgegeben wurden, die
vermuten lassen konnten, dass bezüglich der
Herkunft der Gelder keine Fragen gestellt
würden, sowie die Tatsache, dass die Rabo
Investment Management Zürich die Bargelder
über ein Nostro-Konto zur Bank Gutzwiller
Basel transferierte, weshalb bei der Bank lediglich
Vergütungen und keine Bargelder eingingen,
begründeten den Verdacht auf
Geldwäscherei, weshalb ein bezügliches
Verfahren eröffnet wurde.
Die Ermittlung der Herkunft der Gelder
gestaltete sich schwierig, da der Angeschuldigte
nicht in der Lage war, die Herkunft des Geldes zu
belegen. Gemäss dessen Aussagen war der
Grossteil der in bar nach Zürich verbrachten
Gelder, die aus dem Verkauf von fabrikneuen
Motorfahrzeugen der Marke Mercedes Benz stammen
sollen, von einem Boten von Ungarn oder Wien in die
Schweiz verbracht worden, durch einen Mann, der,
wie die Ermittlungen zeigten, in Zürich einmal
verhaftet worden war, weil er DM-Checks auf sich
getragen hatte, die allesamt auf verschiedene
fremde Personen ausgestellt gewesen waren und
bezüglich derer der Verdacht bestand, dass sie
gestohlen oder gefälscht sein könnten.
Ein Verdacht, der sich damals allerdings nicht
hatte erhärten lassen.
Unklar blieb letztlich die Herkunft der Gelder:
Aus der Geschäftstätigkeit mit dem
Angeschuldigten gehörenden Firmen konnten die
Gelder für das behauptete
Verkaufs-Geschäft mit Mercedes-Fahrzeugen
mangels entsprechender Erträge nicht stammen.
Ein Teil des für den Ankauf von Fahrzeugen
benötigten Geldes soll aus dem Verkauf einer
stillen Beteiligung an einer Belgrader Cafeteria
gestammt haben. Auch dies bezüglich konnte der
Angeschuldigte keinen schlüssigen
Kapitalnachweis erbringen. Gleichwohl sieht die
Untersuchungsbehörde keine Möglichkeit,
den Beweis zu erbringen, dass die Gelder
verbrecherischer Herkunft wären. Das
Verfahren ist deshalb einzustellen >>
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Untersuchung wegen
betrügerischem Konkurs und
Pfändungsbetrug
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Im diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass
Viktor Meier ein von der Rabo Investment Management
Zürich verwaltetes Nummernkonto/Depot bei der
Bank Gutzwiller Basel mit Vermögenswerten von
gut Fr. 400'000.- besass. Im Januar 1996 wurde
unter Inanspruchnahme eines Kontos, das auf eine
Offshore-Firma lautete, ein Geldbetrag von Fr.
200'000.- auf ein Konto in Spanien transferiert,
das auf den Namen seiner Lebenspartnerin Evelyne
Kägi lautete. Weil zudem bekannt war, dass
gegen Viktor Meier in jüngster Zeit
verschiedentlich Pfändungsverfahren
durchgeführt worden waren und gar der Konkurs
über ihn eröffnet worden war, wurde gegen
ihn eine Strafuntersuchung eröffnet, wegen des
Verdachts des betrügerischen Konkurs und des
Pfändungsbetrugs.
Die Untersuchung ergab mit Bezug auf den
Geldtransfer nach Spanien, dass es sich hiebei
nicht um Vermögenswerte des Angeschuldigten
gehandelt hatte, sondern um solche eines Bekannten:
Zwar hatte der Angeschuldigte das Geld
tatsächlich in bar zur Rabo Investment
Management Zürich gebracht, und er als
Konto-Bevollmächtigter war es auch gewesen,
der den in Peseten umgewechselten Betrag wiederum
bar vom Konto seiner Lebenspartnerin in Denia,
Spanien, abgehoben hatte. Das Geld hatte aber wie
erwähnt von einem Bekannten gestammt, welcher
es vom Angeschuldigten in Spanien gegen Quittung
auch wieder in Empfang genommen hatte.
Im Rahmen der Untersuchung stellte sich heraus,
dass das Konto früher Evelyne Kägi
gehörte. Der Angeschuldigte und dessen
Lebenspartnerin machten unter dem Druck der
Strafuntersuchung geltend, der «formelle»
Übergang der Vermögenswerte sei eine
Massnahme gewesen, um im Falle des Ablebens von
Evelyne Kägi eine Begünstigung für
Viktor Meier herzustellen (anstelle eines
Testaments). Sie sei aber davon ausgegangen, dass
sie bis zu ihrem Tode nach wie vor
Eigentümerin der Vermögenswerte sei.
Davon sei auch ihr Lebenspartner ausgegangen.
Evelyne Kägi konnte auch glaubhaft machen,
dass die Vermögenswerte aus dem Verkauf eines
Hauses in Brissago stammten, das zu gleichen Teilen
ihr und Viktor Meier gehörte. Dies aufgrund
eines Hypothekar-Schuldverhältnisses, das
Viktor Meier mit ihr 1988 begründet hatte.
Immerhin aber mussten die beiden einräumen,
dass ihr hälftiger Anteil am Haus letztlich
eine Schenkung ihres Lebenspartners darstellte, da
dieser den ganzen Kaufpreis aufgebracht hatte.
Diese Sachverhaltsdarstellungen erscheinen,
obwohl sie weder den Kontoformalitäten noch
dem Verhalten des Angeschuldigten vor der
Eröffnung der Untersuchung entsprechen, nicht
als gänzlich ausgeschlossen zu sein. Aus
diesem Grund wurde auch diese Untersuchung
eingestellt >>
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Dubiose Gelder von
Briefkasten-Firmen in Panama
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Gegenstand dieser Untersuchung bildeten Gelder
des Georg Kastl, deren Herkunft trotz umfangreicher
Ermittlungen nicht geklärt werden konnte. Es
bestand der Verdacht, dass die Gelder aus dem
Drogenhandel in den Jahren 1981-1983 stammen,
für die Georg Kastl in Italien in Abwesenheit
rechtskräftig zu einer 24-jährigen
Freiheitsstrafe, sowie einer Busse von 600 Mio.
Lire verurteilt worden war. In der Schweiz war es
deswegen ebenfalls zu einem Verfahren gekommen, das
1996 für Georg Kastl mit einem Freispruch
endete, der insbesondere damit begründet war,
dass Kastl nicht habe nachgewiesen werden
können, dass er damals um die verbrecherische
Herkunft der ihm von den Drogenhändlern
Gaetano Giuffrida und Tommaso Spadaro
übergebenen Gelder gewusst habe.
In jenem Verfahren konnte festgestellt werden,
dass Kastl in der fraglichen Zeit rund 12 Mio. US$
in bar von den Drogenhändlern, beziehungsweise
deren Kuriere entgegengenommen und auf ein Konto
bei einer Bank in Zürich eingelegt hatte,
gehalten von der San Marco Shipping in Panama.
Davon hatte er rund 8 Mio. US$ wieder an die
Drogenhändler zurückfliessen lassen. Die
verbleibende Differenz von rund 4 Mio. US$ ist
letztlich unklar geblieben. Im Strafverfahren vor
dem Bezirksgericht Laufenburg hatte Kastel
behauptet, diese Gelder für den Ankauf von
Zigaretten für den Mafiaboss Tommaso Spadaro
verwendet zu haben. Beweise dafür hatte er
allerdings nicht vorlegen können. Es bestand
daher der Verdacht, dass Teile der Gelder die
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung waren,
letztlich Gelder waren, die aus dem von Tomasso
Spadaro und Gaetano Giuffrida betriebenen
Drogenhandel stammten, und dass die festgestellten
verdächtigen Geldtransaktionen
Geldwäscherei darstellen könnten.
Die fraglichen Gelder, insgesamt rund 4 Mio.
Schweizer Franken, waren 1995, in dem Jahr in
welchem Kastl in Italien erstinstanzlich verurteilt
worden war, bar einbezahlt worden auf das Konto bei
einer Zürcher Bank, gehalten von der Haselbury
Enterprises Inc., Panama. Hinter der Haselbury
stand zugestandenermassen Georg Kastl, obschon
damals Dr.iur. Schubiger dafür besorgt gewesen
war, dass ein Bekannter von ihm in Wien,
fälschlich als kontoberechtigt ausgewiesen
worden war. Die Haselbury wurde im Jahre 1993
abgelöst durch eine weitere Offshore-Firma
Namens Astlon Investment. Auch diese Offshore-Firma
mit formellem Sitz in Panama wurde wirtschaftlich
von Georg Kastel beherrscht.
Die Vermögenswerte, in Form von
Beteiligungen an einem texanischen Kühlhaus,
blieben in der Folge weitgehend unangetastet, bis
Kastl sich - wohl aus steuerlichen Gründen -
für seine Töchter und sich selbst
entschloss die Beteiligungen zu veräussern. Da
die Steuerbehörde keine Kenntnis von diesen
Vermögenswerten hatte, galt es, einen Weg zu
finden, der einen Mittelzufluss aus plausiblem
wirtschaftlichem Hintergrund suggerierte. Im Detail
wurde die äusserst komplexe Finanztransaktion
vom Steuerberater Dr.iur. Franz Meng geplant. Es
galt, über die aus steuerlichen Gründen
sehr kompliziert gestalteten
Beteiligungsverhältnisse des Kühlhauses,
deren Veräusserung einen Geldzufluss von Fr.
3,55 Mio. ergaben, einen offiziellen plausiblen
wirtschaftlichen Hintergrund zu verschaffen, der
den Steuerbehörden glauben machen sollte, es
handle sich um einen legalen Mittelzufluss.
Die Gelder wurden in grossen Tranchen
transformiert von einem Schweizer Konto (gehalten
von der Haslebury in Panama), auf ein anderes
Schweizer Konto (gehalten von der Offshore-Firma
Trans Ancona in St. Vincent), von da weiter auf ein
Konto in Liechtenstein (gehalten von Trans Ancona),
von da auf ein weiteres Konto in Kanada (ebenfalls
gehalten von Trans Ancona) und von dort in
kleineren Tranchen auf ein offizielles und den
Steuerbehörden bekanntes Konto von Georg
Kastel in der Schweiz.
Trotz den Hausdurchsuchungen konnte nicht
ermittelt werden, woher die Gelder
ürsprünglich stammten. Wie schon im
Rahmen des Strafverfahrens beim Bezirksgericht
Laufenburg konnte die Behauptung des
Angeschuldigten Kastl, wonach die bar deponierten
Gelder aus dem Zigarettenschmuggel stammen sollen,
nicht rechtsgenügend widerlegt werden.
Tatsächlich war der Angeschuldigte in diesem
Bereiche aktiv. (Zigarettenverkauf ab Schweizer
Zollfreilagern an Zigarettenschmuggler im Ausland).
Gewinne aus diesen Geschäften habe er in der
Zeit vor 1981 in Offshore-Firmen, insbesondere in
Panama fliessen lassen. Indessen lieferte er der
Untersuchungsbehörde keinerlei Unterlagen,
welche die Herkunft der Mittel aus jenem
Zigarettenhandel belegt haben.
Der damalige Co-Verteidiger im Laufenburger
Drogenprozess gegen Kastel, Dr.iur. August
Schubiger, hatte genaue Kenntnisse der von der Rabo
Investment Management Zürich verwalteten
Schwarzgelder auf den Haselbury-Konten. Er war es
gewesen, der Kastel beim Verstecken der Gelder vor
dem Fiskus geholfen hatte, die seiner Meinung nach
aus dessen Zigarettenschmuggel stammten. Zudem
«organisierte» er für Kastl schon im
Jahre 1985 die Offshore-Firma Haselbury,
später auch die Offshore-Firma Astlon.
Aufgrund der Untersuchung muss es als erwiesen
gelten, dass die Gelder, die in den Jahren 1995/96
Gegenstand der Transaktionen waren, letztlich einen
deliktischen Hintergrund haben. Ein Nachweis, dass
dies Drogengelder von den Drogenhändlern
Tommaso Spadaro und Gaetano Guiffrida waren, fehlt
allerdings, und so ist zugunsten des
Angeschuldigten anzunehmen, es habe sich um Gelder,
beziehungsweise Gewinne aus dem Zigarettenschmuggel
gehandelt.
Zigarettenschmuggel
>> war und ist strafbar, wobei es sich
nach schweizerischer Gesetzgebung lediglich um
(vorliegend im Ausland begangene und nach
ausländischem Recht verfolgbare) Zolldelikte
handelt. Aus diesem Grunde ist das Weisswaschen
solcher Gelder in der Schweiz nicht als
Geldwäscherei strafbar. Entsprechend wurde das
Verfahren gegen die Angeschuldigten mangels
Nachweises des objektiven Tatbestandes eingestellt.
Einstellungsverfügung
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Einstellung der Verfahren mit Auferlegung der
Untersuchungskosten
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Rekurse gegen die auferlegten
Untersuchungskosten
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Die kriminelle Vergangenheit des Georg
Kastel
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Kommentar
Leider hat Moritz Schriber
es versäumt, Fotos vom Zahngold zu machen und
es ebenfalls versäumt zwei Arbeitskollegen zu
eidesstattlicher Aussage zu überreden! Darum
konnte/durfte der Bezirksanwalt die mehr als
ungewöhnlichen Vorkommnisse nicht weiter
untersuchen!
Die Beihilfe von Bankern
zum Verbergen von Geldern, die eigentlich in ein
Konkursverfahren gehörten, ist offenbar gar
nicht der Rede Wert. Das Nachsehen haben nur die
Gläubiger.
Zigarettenschmuggel
wäre eigentlich strafbar. Aber das sollen doch
die ausländischen Behörden machen, in der
Schweiz haben wir damit keine Erfahrungen. Das
Weisswaschen von kriminellen Geldern ist auch
strafbar. Nur wenn diese eventuell teilweise aus
dem Zigarettenschmuggel stammen könnten, dann
sind diese Gelder nikotiongeschwärzt, so dass
die Steuerbehörden diese auf gar keinen Fall
sehen können. Brauchts da auch keine
Waschgänge? Haben die Verantwortlichen in der
Bank das nur getan, um vom durch die ungerechten
und unzähligen Verfahren leicht verunsicherten
Georg Kastl unnötige und überhöhte
Gebühren zu kassieren? Ein guter Rat an Georg
Kastl, verklagen Sie die Herren Dr.iur. August
Schubiger, Dr.iur. Franz Meng und Tomas Matejovsky
wegen Übervorteilung. Für den
Drei-Länder-Fonds haben die Verantwortlichen
der ehemaligen Gutzwiller & Partner Zürich
auch viel zu hohe
Gebühren
abkassiert
>>.
Zum Abschluss ein Hoch auf
die Bananenrepublik Schweiz - auf deren Gesetze alt
Bundesrat Dr.iur. Christoph Blocher so stolz ist.
Und ein Tipp an die strammen und aufrechten
Politiker von EU-Gegnern, eine Zollunion mit Panama
würde hervorragende Synergien und
Geschäftsmöglichkeiten
bringen!
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Meine
Meinung dazu >>
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