Die Untersuchungen der Zürcher Bezirksanwaltschaft wegen Verdacht der Geldwäscherei bei der Rabo Investment Management Zürich

Geld stinkt nicht …

Am 18. Oktober 1996 erstattete Moritz Schriber gegen die Verantwortlichen der damaligen Vermögensverwaltungsfirma Gutzwiller & Partner, Zürich, der späteren Rabo Investment Management Zürich eine Strafanzeige wegen Verdachts der Geldwäscherei, die er mit einer umfangreichen Dokumentation unterlegte, und die er in der Folge laufend ergänzte. Aufgrund der komplizierten Sachlage wurden die Untersuchungen in verschiedene Verfahren aufgeteilt.


Eine unübliche Zahngoldtransaktion

Ein Dokument bezog sich auf eine Zahngoldtransaktion über ein auf Rechtsanwalt Dr.iur. August Schubiger lautendes Konto bei der E. Gutzwiller & Cie., Banquiers, Basel. Abgegeben wurden ca. 3,35 kg «Zahngold zum Einschmelzen».

Die Umstände dieser Transaktion, namentlich die Tatsache, dass ein Schweizer Rechtsanwalt eine solche Transaktion für einen ausländischen Zahnarzt und mit einer unüblich grossen Menge Gold vornimmt, legten den Verdacht nahe, dass das Zahngold aus verbrecherischer Herkunft sein und namentlich aus Kriegsverbrechen stammen könnte. Der Verdacht war umsomehr begründet, als das Konto mutmasslich lediglich treuhänderisch für einen unbekannten Dritten geführt wurde. Die Bezirksanwaltschaft Zürich eröffnete daher gegen Dr.iur. August Schubiger, aber auch gegen Tomas Matejovsky, welcher den Auftrag zum Einschmelzen (mit)unterzeichnete ein Verfahren.

Im Rahmen des Verfahrens veranlasste der Bezirksanwalt am 3. September 1997 in den Räumlichkeiten der Rabo Investment Management und der beiden Angeschuldigten eine Hausdurchsuchung >>. Zudem liess er das auf Dr.iur. August Schubiger lautende Konto sperren und durch die Gutzwiller Bank dokumentieren. Die Durchsicht der Papiere gab keinen konkreten Hinweis auf den an den Vermögenswerten auf dem Konto wirtschaftlich Berechtigten, denn der Angeschuldigte Dr.iur. August Schubiger hatte in den Kontoeröffnungsunterlagen lediglich deklariert, als Treuhänder für einen Dritten zu fungieren, den er Kraft seines Anwaltsgeheimnisses nicht offenbaren könne.

Einzig eine von Dr.iur. August Schubiger ausgestellte Vollmacht an eine Frau Ristic gab den Hinweis, wer am Konto wirtschaftlich berechtigt sein könnte. Aus dem anderen Verfahren wegen Geldwäscherei wurde klar, dass Dr.med.dent. Dusan Ristic der Berechtigte sein dürfte, weshalb das Verfahren auch auf diesen ausgedehnt wurde. Zur Goldtransaktion führte dieser aus, es habe sich um Dentallegierungsplättchen aus Gold oder Goldlegierungen gehandelt, die er als Zahnarzt im Verlaufe seiner Tätigkeit in der Zeit vor 1981 angesammelt und bis zur Einreichung zum Einschmelzen in einem Tresor bei einer Schweizer Bank aufbewahrt habe. Er bestritt, dass es sich beim Gold um entfernte Plomben gehandelt habe, wie dies vom Anzeiger Moritz Schriber geltend gemacht worden war.

Die Zeugin Fischer, vormalige Sekretärin des Angeschuldigten Matejovsky, welche die Belege zur Goldtransaktion erstellt und das Gold zur Gutzwiller Bank gesandt hatte, bestätigte, dass es sich um Goldplättchen und nicht um entfernte Goldzahn-Plomben gehandelt habe. Anlässlich dieser Befragung reichte der Verteidiger des Angeschuldigten Dr.iur. August Schubiger eine Bestätigung der Gutzwiller Bank vom 12.3.1998 ein, sowie eine (nachträglich am 10.3.1998 erstellte) Kopie der Abrechnung über die Verwertung des am 7.2.1997 eingelieferten Goldes durch die Cendres & Métaux. Beide Dokumente legen nahe, dass es sich beim Gold um Dentallegierungsplättchen und nicht um entfernte Plomben handelte.

Weil ein gewisses Eigeninteresse an falschen Bescheinigungen seitens der Betroffenen nicht von der Hand zu weisen war, und weil auch eine Beeinflussung der Zeugin Fischer als nicht ausgeschlossen erschien, wurde auch Moritz Schriber als Zeuge zur Sache befragt. Dessen Aussagen, es habe sich beim eingelieferten Gold um entfernte Plomben gehandelt, standen im Gegensatz zu diesen Aussagen. Leider konnte er kein Beweismaterial vorlegen. Damit entfiel im juristischen Sinne auch der Beweis, das Gold könnte (kriegs)verbrecherischer Herkunft sein. Weil auch sonst kein Verdacht bestand, dass das Gold beziehungsweise die auf dem Konto bei der Gutzwiller Bank verwahrten Vermögenswerte könnten aus verbrecherischer Herkunft sein, konnte folglich der Geldwäscherei-Verdacht nicht nachgewiesen werden, weshalb das Verfahren mangels Tatbestandes eingestellt wurde >>. Eine rechtsgenügende Untersuchung wurde allerdings nicht durchgeführt.

Unübliche Bankbeziehungen eines in Deutschland wohnenden Zahnarztes

Der Angeschuldigte Dusan Ristic gab durch die Art und Weise, wie er seitens der Rabo Investment Management Zürich seine Kundenbeziehung und insbesondere auch seine Bankbeziehung tarnen liess, nämlich durch ein auf den Dr.iur. August Schubiger lautendes Treuhandkonto, in leichtfertiger Weise Anlass zur Durchführung der Untersuchung. Die Art der Tarnung durch Vorschieben eines ihm damals gänzlich unbekannten Anwalts, der für ihn in keiner Weise anwaltlich tätig war, legt nämlich nicht nur den Verdacht von Steuerflucht nahe, das schweizerische Bankgeheimnis schützt bekanntlich den Steuerflüchtling auch ohne Kontotarnung in genügender Weise. Wer solch getarnte Konten einrichten lässt, setzt sich begründet und schuldhaft, ja leichtfertig dem Verdacht von Geldwäschereihandlungen aus, umso mehr, wenn er Gelder in bar und damit ohne eine Papierspur zu hinterlassen, deponieren lässt.

Diese Überlegungen gelten sinngemäss auch für die Angeschuldigten Tomas Matejovsky und Dr.iur. August Schubiger, die sich dazu hergaben, solcherart getarnte Konten einzurichten und zu betreuen und immer wieder grössere Bargeldbeträge ungefragt entgegen zu nehmen. Insbesondere Dr.iur. August Schubiger missbrauchte seine berufliche Stellung als Rechtsanwalt, um unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis die Offenlegung des an den Vermögenswerten auf dem Konto bei der Gutzwiller Bank Basel wirtschaftlich Berechtigten zu unterlassen. Offensichtlich ging es nicht um eine anwaltliche Betreuung der Gelder, sondern um eine reine Vermögensverwaltung.

Dass es sich beim Tarnen des Kundenkontos von Dr.med.dent Duran Ristic bei der Gutzwiller Bank Basel durch die Verantwortlichen der Rabo Investment Management Zürich, namentlich durch Tomas Matejovsky und Dr.iur. August Schubiger, nicht um einen Einzelfall handelte, offenbarte im Übrigen das untenstehende Verfahren nachdrücklich. Hier wie dort wurden Zahlungen über «Offshore-Konti» in St. Vincent und im Fürstentum Liechtenstein organisiert, um Geldflüsse zu verschleiern. Einstellungsverfügung >>

Gelder eines Autohändlers aus Ex-Jugoslavien

Die Tatsache dass Geldbeträge bei der Rabo Investment Management Zürich in bar und jeweils in einer Höhe abgegeben wurden, die vermuten lassen konnten, dass bezüglich der Herkunft der Gelder keine Fragen gestellt würden, sowie die Tatsache, dass die Rabo Investment Management Zürich die Bargelder über ein Nostro-Konto zur Bank Gutzwiller Basel transferierte, weshalb bei der Bank lediglich Vergütungen und keine Bargelder eingingen, begründeten den Verdacht auf Geldwäscherei, weshalb ein bezügliches Verfahren eröffnet wurde.

Die Ermittlung der Herkunft der Gelder gestaltete sich schwierig, da der Angeschuldigte nicht in der Lage war, die Herkunft des Geldes zu belegen. Gemäss dessen Aussagen war der Grossteil der in bar nach Zürich verbrachten Gelder, die aus dem Verkauf von fabrikneuen Motorfahrzeugen der Marke Mercedes Benz stammen sollen, von einem Boten von Ungarn oder Wien in die Schweiz verbracht worden, durch einen Mann, der, wie die Ermittlungen zeigten, in Zürich einmal verhaftet worden war, weil er DM-Checks auf sich getragen hatte, die allesamt auf verschiedene fremde Personen ausgestellt gewesen waren und bezüglich derer der Verdacht bestand, dass sie gestohlen oder gefälscht sein könnten. Ein Verdacht, der sich damals allerdings nicht hatte erhärten lassen.

Unklar blieb letztlich die Herkunft der Gelder: Aus der Geschäftstätigkeit mit dem Angeschuldigten gehörenden Firmen konnten die Gelder für das behauptete Verkaufs-Geschäft mit Mercedes-Fahrzeugen mangels entsprechender Erträge nicht stammen. Ein Teil des für den Ankauf von Fahrzeugen benötigten Geldes soll aus dem Verkauf einer stillen Beteiligung an einer Belgrader Cafeteria gestammt haben. Auch dies bezüglich konnte der Angeschuldigte keinen schlüssigen Kapitalnachweis erbringen. Gleichwohl sieht die Untersuchungsbehörde keine Möglichkeit, den Beweis zu erbringen, dass die Gelder verbrecherischer Herkunft wären. Das Verfahren ist deshalb einzustellen >>

Untersuchung wegen betrügerischem Konkurs und Pfändungsbetrug

Im diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass Viktor Meier ein von der Rabo Investment Management Zürich verwaltetes Nummernkonto/Depot bei der Bank Gutzwiller Basel mit Vermögenswerten von gut Fr. 400'000.- besass. Im Januar 1996 wurde unter Inanspruchnahme eines Kontos, das auf eine Offshore-Firma lautete, ein Geldbetrag von Fr. 200'000.- auf ein Konto in Spanien transferiert, das auf den Namen seiner Lebenspartnerin Evelyne Kägi lautete. Weil zudem bekannt war, dass gegen Viktor Meier in jüngster Zeit verschiedentlich Pfändungsverfahren durchgeführt worden waren und gar der Konkurs über ihn eröffnet worden war, wurde gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet, wegen des Verdachts des betrügerischen Konkurs und des Pfändungsbetrugs.

Die Untersuchung ergab mit Bezug auf den Geldtransfer nach Spanien, dass es sich hiebei nicht um Vermögenswerte des Angeschuldigten gehandelt hatte, sondern um solche eines Bekannten: Zwar hatte der Angeschuldigte das Geld tatsächlich in bar zur Rabo Investment Management Zürich gebracht, und er als Konto-Bevollmächtigter war es auch gewesen, der den in Peseten umgewechselten Betrag wiederum bar vom Konto seiner Lebenspartnerin in Denia, Spanien, abgehoben hatte. Das Geld hatte aber wie erwähnt von einem Bekannten gestammt, welcher es vom Angeschuldigten in Spanien gegen Quittung auch wieder in Empfang genommen hatte.

Im Rahmen der Untersuchung stellte sich heraus, dass das Konto früher Evelyne Kägi gehörte. Der Angeschuldigte und dessen Lebenspartnerin machten unter dem Druck der Strafuntersuchung geltend, der «formelle» Übergang der Vermögenswerte sei eine Massnahme gewesen, um im Falle des Ablebens von Evelyne Kägi eine Begünstigung für Viktor Meier herzustellen (anstelle eines Testaments). Sie sei aber davon ausgegangen, dass sie bis zu ihrem Tode nach wie vor Eigentümerin der Vermögenswerte sei. Davon sei auch ihr Lebenspartner ausgegangen.

Evelyne Kägi konnte auch glaubhaft machen, dass die Vermögenswerte aus dem Verkauf eines Hauses in Brissago stammten, das zu gleichen Teilen ihr und Viktor Meier gehörte. Dies aufgrund eines Hypothekar-Schuldverhältnisses, das Viktor Meier mit ihr 1988 begründet hatte. Immerhin aber mussten die beiden einräumen, dass ihr hälftiger Anteil am Haus letztlich eine Schenkung ihres Lebenspartners darstellte, da dieser den ganzen Kaufpreis aufgebracht hatte.

Diese Sachverhaltsdarstellungen erscheinen, obwohl sie weder den Kontoformalitäten noch dem Verhalten des Angeschuldigten vor der Eröffnung der Untersuchung entsprechen, nicht als gänzlich ausgeschlossen zu sein. Aus diesem Grund wurde auch diese Untersuchung eingestellt >>

Dubiose Gelder von Briefkasten-Firmen in Panama

Gegenstand dieser Untersuchung bildeten Gelder des Georg Kastl, deren Herkunft trotz umfangreicher Ermittlungen nicht geklärt werden konnte. Es bestand der Verdacht, dass die Gelder aus dem Drogenhandel in den Jahren 1981-1983 stammen, für die Georg Kastl in Italien in Abwesenheit rechtskräftig zu einer 24-jährigen Freiheitsstrafe, sowie einer Busse von 600 Mio. Lire verurteilt worden war. In der Schweiz war es deswegen ebenfalls zu einem Verfahren gekommen, das 1996 für Georg Kastl mit einem Freispruch endete, der insbesondere damit begründet war, dass Kastl nicht habe nachgewiesen werden können, dass er damals um die verbrecherische Herkunft der ihm von den Drogenhändlern Gaetano Giuffrida und Tommaso Spadaro übergebenen Gelder gewusst habe.

In jenem Verfahren konnte festgestellt werden, dass Kastl in der fraglichen Zeit rund 12 Mio. US$ in bar von den Drogenhändlern, beziehungsweise deren Kuriere entgegengenommen und auf ein Konto bei einer Bank in Zürich eingelegt hatte, gehalten von der San Marco Shipping in Panama. Davon hatte er rund 8 Mio. US$ wieder an die Drogenhändler zurückfliessen lassen. Die verbleibende Differenz von rund 4 Mio. US$ ist letztlich unklar geblieben. Im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Laufenburg hatte Kastel behauptet, diese Gelder für den Ankauf von Zigaretten für den Mafiaboss Tommaso Spadaro verwendet zu haben. Beweise dafür hatte er allerdings nicht vorlegen können. Es bestand daher der Verdacht, dass Teile der Gelder die Gegenstand der vorliegenden Untersuchung waren, letztlich Gelder waren, die aus dem von Tomasso Spadaro und Gaetano Giuffrida betriebenen Drogenhandel stammten, und dass die festgestellten verdächtigen Geldtransaktionen Geldwäscherei darstellen könnten.

Die fraglichen Gelder, insgesamt rund 4 Mio. Schweizer Franken, waren 1995, in dem Jahr in welchem Kastl in Italien erstinstanzlich verurteilt worden war, bar einbezahlt worden auf das Konto bei einer Zürcher Bank, gehalten von der Haselbury Enterprises Inc., Panama. Hinter der Haselbury stand zugestandenermassen Georg Kastl, obschon damals Dr.iur. Schubiger dafür besorgt gewesen war, dass ein Bekannter von ihm in Wien, fälschlich als kontoberechtigt ausgewiesen worden war. Die Haselbury wurde im Jahre 1993 abgelöst durch eine weitere Offshore-Firma Namens Astlon Investment. Auch diese Offshore-Firma mit formellem Sitz in Panama wurde wirtschaftlich von Georg Kastel beherrscht.

Die Vermögenswerte, in Form von Beteiligungen an einem texanischen Kühlhaus, blieben in der Folge weitgehend unangetastet, bis Kastl sich - wohl aus steuerlichen Gründen - für seine Töchter und sich selbst entschloss die Beteiligungen zu veräussern. Da die Steuerbehörde keine Kenntnis von diesen Vermögenswerten hatte, galt es, einen Weg zu finden, der einen Mittelzufluss aus plausiblem wirtschaftlichem Hintergrund suggerierte. Im Detail wurde die äusserst komplexe Finanztransaktion vom Steuerberater Dr.iur. Franz Meng geplant. Es galt, über die aus steuerlichen Gründen sehr kompliziert gestalteten Beteiligungsverhältnisse des Kühlhauses, deren Veräusserung einen Geldzufluss von Fr. 3,55 Mio. ergaben, einen offiziellen plausiblen wirtschaftlichen Hintergrund zu verschaffen, der den Steuerbehörden glauben machen sollte, es handle sich um einen legalen Mittelzufluss.

Die Gelder wurden in grossen Tranchen transformiert von einem Schweizer Konto (gehalten von der Haslebury in Panama), auf ein anderes Schweizer Konto (gehalten von der Offshore-Firma Trans Ancona in St. Vincent), von da weiter auf ein Konto in Liechtenstein (gehalten von Trans Ancona), von da auf ein weiteres Konto in Kanada (ebenfalls gehalten von Trans Ancona) und von dort in kleineren Tranchen auf ein offizielles und den Steuerbehörden bekanntes Konto von Georg Kastel in der Schweiz.

Trotz den Hausdurchsuchungen konnte nicht ermittelt werden, woher die Gelder ürsprünglich stammten. Wie schon im Rahmen des Strafverfahrens beim Bezirksgericht Laufenburg konnte die Behauptung des Angeschuldigten Kastl, wonach die bar deponierten Gelder aus dem Zigarettenschmuggel stammen sollen, nicht rechtsgenügend widerlegt werden. Tatsächlich war der Angeschuldigte in diesem Bereiche aktiv. (Zigarettenverkauf ab Schweizer Zollfreilagern an Zigarettenschmuggler im Ausland). Gewinne aus diesen Geschäften habe er in der Zeit vor 1981 in Offshore-Firmen, insbesondere in Panama fliessen lassen. Indessen lieferte er der Untersuchungsbehörde keinerlei Unterlagen, welche die Herkunft der Mittel aus jenem Zigarettenhandel belegt haben.

Der damalige Co-Verteidiger im Laufenburger Drogenprozess gegen Kastel, Dr.iur. August Schubiger, hatte genaue Kenntnisse der von der Rabo Investment Management Zürich verwalteten Schwarzgelder auf den Haselbury-Konten. Er war es gewesen, der Kastel beim Verstecken der Gelder vor dem Fiskus geholfen hatte, die seiner Meinung nach aus dessen Zigarettenschmuggel stammten. Zudem «organisierte» er für Kastl schon im Jahre 1985 die Offshore-Firma Haselbury, später auch die Offshore-Firma Astlon.

Aufgrund der Untersuchung muss es als erwiesen gelten, dass die Gelder, die in den Jahren 1995/96 Gegenstand der Transaktionen waren, letztlich einen deliktischen Hintergrund haben. Ein Nachweis, dass dies Drogengelder von den Drogenhändlern Tommaso Spadaro und Gaetano Guiffrida waren, fehlt allerdings, und so ist zugunsten des Angeschuldigten anzunehmen, es habe sich um Gelder, beziehungsweise Gewinne aus dem Zigarettenschmuggel gehandelt.

Zigarettenschmuggel >> war und ist strafbar, wobei es sich nach schweizerischer Gesetzgebung lediglich um (vorliegend im Ausland begangene und nach ausländischem Recht verfolgbare) Zolldelikte handelt. Aus diesem Grunde ist das Weisswaschen solcher Gelder in der Schweiz nicht als Geldwäscherei strafbar. Entsprechend wurde das Verfahren gegen die Angeschuldigten mangels Nachweises des objektiven Tatbestandes eingestellt. Einstellungsverfügung >>

>> Einstellung der Verfahren mit Auferlegung der Untersuchungskosten

>> Rekurse gegen die auferlegten Untersuchungskosten

>> Die kriminelle Vergangenheit des Georg Kastel


Kommentar

Leider hat Moritz Schriber es versäumt, Fotos vom Zahngold zu machen und es ebenfalls versäumt zwei Arbeitskollegen zu eidesstattlicher Aussage zu überreden! Darum konnte/durfte der Bezirksanwalt die mehr als ungewöhnlichen Vorkommnisse nicht weiter untersuchen!

Die Beihilfe von Bankern zum Verbergen von Geldern, die eigentlich in ein Konkursverfahren gehörten, ist offenbar gar nicht der Rede Wert. Das Nachsehen haben nur die Gläubiger.

Zigarettenschmuggel wäre eigentlich strafbar. Aber das sollen doch die ausländischen Behörden machen, in der Schweiz haben wir damit keine Erfahrungen. Das Weisswaschen von kriminellen Geldern ist auch strafbar. Nur wenn diese eventuell teilweise aus dem Zigarettenschmuggel stammen könnten, dann sind diese Gelder nikotiongeschwärzt, so dass die Steuerbehörden diese auf gar keinen Fall sehen können. Brauchts da auch keine Waschgänge? Haben die Verantwortlichen in der Bank das nur getan, um vom durch die ungerechten und unzähligen Verfahren leicht verunsicherten Georg Kastl unnötige und überhöhte Gebühren zu kassieren? Ein guter Rat an Georg Kastl, verklagen Sie die Herren Dr.iur. August Schubiger, Dr.iur. Franz Meng und Tomas Matejovsky wegen Übervorteilung. Für den Drei-Länder-Fonds haben die Verantwortlichen der ehemaligen Gutzwiller & Partner Zürich auch viel zu hohe Gebühren abkassiert >>.

Zum Abschluss ein Hoch auf die Bananenrepublik Schweiz - auf deren Gesetze alt Bundesrat Dr.iur. Christoph Blocher so stolz ist. Und ein Tipp an die strammen und aufrechten Politiker von EU-Gegnern, eine Zollunion mit Panama würde hervorragende Synergien und Geschäftsmöglichkeiten bringen!

Meine Meinung dazu >>

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