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Meine schlechten Erfahrungen als Bankkunde

Berichten Sie von Ihren Erfahrungen. Je besser Sie dokumentiert sind, um so eher können wir Ihren Fall auf dieser Website publizieren. Das heisst, möglichst alle Akten sollten vorhanden sein. Der Anwalt fordert in der Regel die Akten der Gegenseite ein, kopieren Sie diese. Beim Gericht und der Bezirks-/Staatsanwaltschaft hat man das Recht, als Betroffner Akteneinsicht zu verlagen und Kopien zu machen. Wir brauchen im weiteren auch Kopien von Ihren Eingaben / Ihres Anwalts und von den Urteilen und Befragungen. Ohne diese Unterlagen kann man keine Glaubwürdigkeit bekommen - doch das ist unser oberstes Ziel.

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