Meine schlechten Erfahrungen als
Bankkunde
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Berichten Sie von Ihren Erfahrungen. Je besser
Sie dokumentiert sind, um so eher können wir
Ihren Fall auf dieser Website publizieren. Das
heisst, möglichst alle Akten sollten vorhanden
sein. Der Anwalt fordert in der Regel die Akten der
Gegenseite ein, kopieren Sie diese. Beim Gericht
und der Bezirks-/Staatsanwaltschaft hat man das
Recht, als Betroffner Akteneinsicht zu verlagen und
Kopien zu machen. Wir brauchen im weiteren auch
Kopien von Ihren Eingaben / Ihres Anwalts und von
den Urteilen und Befragungen. Ohne diese Unterlagen
kann man keine Glaubwürdigkeit bekommen - doch
das ist unser oberstes Ziel.
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Zu beachten:Wir beantworten
keine anonymen E-Mails. Vorname, Name,
E-Mail-Adresse und Wohnort müssen bekannt
sein. Der/die Absender/in ist damit einverstanden,
dass die Mitteilungen für die Zwecke des
«Sauberen Finanzplatzes Schweiz
veröffentlicht werden können. Ein
Anspruch auf Veröffentlichung besteht
allerdings nicht. Die Redaktoren sind auch nicht
verpflichtet, eine Veröffentlichung oder
Nichtveröffentlichung zu begründen.
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