Die schleichende Verluderung der Schweizer Justiz

Das oberste Gericht der Schweiz auf dem Mont Repos galt mal als Garant für Gerechtigkeit

Seit den Äffären um die Bundesanwaltschaft sollte es allen Beobachtern der politischen Landschaft in der Schweiz klar sein, irgend etwas ist im Schweizer Justizwesen aus dem Lot. Was genau ist aber nicht klar.

Selbst die Subkommission der GPK des Nationalrats, welche Lucrezia Meier-Schatz präsidierte, und im Herbst 2007 einen kritischen Bericht zur Affäre um Bundesanwalt Valentin Roschacher und Justizminister Christoph Blocher verfasste, hatte keinen richtigen Einblick in das Geschehen.

Frau Meier-Schatz wurde in diesem Zusammenhang teilweise heftig kritisiert, vor allem ihre Ausführungen an einer Pressekonferenz standen im Zentrum der Kritik. Im Nachhinein gestand auch sie kommunikative Fehler ein. Aber was genau im Umfeld des Bundesanwalts Valentin Roschacher falsch oder krumm gelaufen ist, da ist noch nichts Handfestes an die Öffentlichkeit gedrungen.

Der emeritierte Rechtsprofessor Georg Müller bekam den Auftrag den Kompetenzwirrwar um die Kündigung von Rorschacher und der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zu untersuchen, aber nicht zur Sache. Seine Schlussfolgerung im Bericht:

«Die heutige Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, die eine Trennung zwischen administrativer und fachlicher Aufsicht vorsieht, hat sich nicht bewährt. Sie führt zu Schwierigkeiten bei der Kompetenzabgrenzung und zu Konflikten.»

Der Bundesrat stellte sich aufgrund des Berichts hinter Bundesrat Blocher. Er habe im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt. Zwei Wochen später wurde Blocher vom Parlament nicht mehr gewählt!

Was aber genau der Grund für die «Kündigung» von Rorschacher war, bleibt nebulös:

  • War Rorschacher überfordert in der Führung der Bundesanwaltschaft?
  • Hat er dubiose Machenschaften im Umfeld von Blochers Freunden untersucht?
    Was wäre dies?
  • Mischte er sich in Angelegenheiten der Kantone ein, was diese nicht wollten?
  • Erfüllt die Bundesanwaltschaft nur eine Alibifunktion, damit die kantonalen Justizorgane ungehindert das Recht so auslegen können, wie es ihnen passt?
  • Sind die Kompetenzen richtig geregelt?
  • Oder braucht es die Bundesanwaltschaft gar nicht?

Die Bundesanwaltschaft >>


Nachfolgende Berichte lassen den juristischen Laien an unserem Rechtsstaat zweifeln:


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Ein Vermögensverwalter einer Bank verspekuliert das Geld eines Kunden. Die Gerichte verurteilen den Geschädigten wegen Nötigung, die Prozesse wegen Veruntreuung schleppen sich dahin. Mehr >>


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