Die schleichende Verluderung der
Schweizer Justiz
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Das oberste Gericht der
Schweiz auf dem Mont Repos galt mal als
Garant für Gerechtigkeit
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Seit den Äffären um die
Bundesanwaltschaft sollte es allen Beobachtern der
politischen Landschaft in der Schweiz klar sein,
irgend etwas ist im Schweizer Justizwesen aus dem
Lot. Was genau ist aber nicht klar.
Selbst die Subkommission der GPK des
Nationalrats, welche Lucrezia Meier-Schatz
präsidierte, und im Herbst 2007 einen
kritischen Bericht zur Affäre um Bundesanwalt
Valentin Roschacher und Justizminister Christoph
Blocher verfasste, hatte keinen richtigen Einblick
in das Geschehen.
Frau Meier-Schatz wurde in diesem Zusammenhang
teilweise heftig kritisiert, vor allem ihre
Ausführungen an einer Pressekonferenz standen
im Zentrum der Kritik. Im Nachhinein gestand auch
sie kommunikative Fehler ein. Aber was genau im
Umfeld des Bundesanwalts Valentin Roschacher falsch
oder krumm gelaufen ist, da ist noch nichts
Handfestes an die Öffentlichkeit
gedrungen.
Der emeritierte Rechtsprofessor Georg
Müller bekam den Auftrag den Kompetenzwirrwar
um die Kündigung von Rorschacher und der
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zu
untersuchen, aber nicht zur Sache. Seine
Schlussfolgerung im Bericht:
«Die heutige Regelung der
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, die
eine Trennung zwischen administrativer und
fachlicher Aufsicht vorsieht, hat sich nicht
bewährt. Sie führt zu Schwierigkeiten
bei der Kompetenzabgrenzung und zu
Konflikten.»
Der Bundesrat stellte sich aufgrund des Berichts
hinter Bundesrat Blocher. Er habe im Rahmen seiner
Kompetenzen gehandelt. Zwei Wochen später
wurde Blocher vom Parlament nicht mehr
gewählt!
Was aber genau der Grund für die
«Kündigung» von Rorschacher war,
bleibt nebulös:
- War Rorschacher überfordert in der
Führung der Bundesanwaltschaft?
- Hat er dubiose Machenschaften im Umfeld von
Blochers Freunden untersucht?
Was wäre dies?
- Mischte er sich in Angelegenheiten der
Kantone ein, was diese nicht wollten?
- Erfüllt die Bundesanwaltschaft nur eine
Alibifunktion, damit die kantonalen Justizorgane
ungehindert das Recht so auslegen können,
wie es ihnen passt?
- Sind die Kompetenzen richtig geregelt?
- Oder braucht es die Bundesanwaltschaft gar
nicht?
Die
Bundesanwaltschaft >>
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Nachfolgende Berichte lassen den
juristischen Laien an unserem Rechtsstaat
zweifeln:
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Betrogner Bankkunde wegen Nötigung
verurteilt
Ein Vermögensverwalter einer Bank
verspekuliert das Geld eines Kunden. Die Gerichte
verurteilen den Geschädigten wegen
Nötigung, die Prozesse wegen Veruntreuung
schleppen sich dahin. Mehr
>>
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Im Kanton Zug sind 188 Strafen nicht korrekt
vollzogen worden
Der Strafvollzug funktionierte im Kanton Zug
über Jahre hinweg nicht korrekt. Der Leiter
des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug
liess zahlreiche Fälle einfach liegen, die
dann verjährten. Mehr
>>
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Die Hells Angels als Alptraum des
Bundesanwalts
Die Bundesanwaltschaft wurde geschaffen für
spezielle Vergehen, vorallen für die
Untersuchungen von kriminellen Vereinigungen. Wenn
wegen Verbrechen untersucht wird und dabei mit der
Zeit klar wird, dass da eine Bande dahinter steckt,
darf sie sich nicht in laufende Verfahren
einmischen. Es bleiben ihr da nur fragwürdige
Fälle, um zu zeigen, dass es sie braucht.
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Menschenhandel und Zwangsprostitution
überfordern alle
Dies ist ein Dauerthema von Juristenkongressen
und Staatsverträgen. Geht jedoch eine Frau zur
Polizei und macht eine entsprechende Anzeige, sind
die Justizorgane überfordert. Mehr
>>
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Ein Buchhalter stellt fest, sein Arbeitgeber
wäscht Geld
Er zeigt das Fehlverhalten bei der
zuständigen Bezirksanwaltschaft an. Diese
macht eine grosse Untersuchung und arbeitet mit dem
Anzeiger eng zusammen. Doch dann versandet alles,
die Untersuchungen werden eingestellt und der
Anzeigeerstatter wird wegen
Geschäftsgeheimnisverletzung verurteilt.
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Treugut geht beim Verkauf einer Bank
verloren
Ein Bankkunde hat eine Tranche an einem grossen
Kredit einer Bank. Die Bank wird verkauft, dabei
fällt der Kredit aus den Büchern! Erst
nach unzähligen Verfahren kann der Kunde
beweisen, dass der Kredit bestand und er er eine
Beteiligung hatte. Die Bank will aber seinen Anteil
nicht auszahlen, denn der Kredit fallierte und die
Sicherheiten wurden veräussert. Doch in einem
Treuhandverhältnis gehört dem Kunden der
gleiche Anteil an den Sicherheiten wie am Kredit.
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Massnahmen für einen sauberen
Finanzplatz Schweiz >>
Das ungute Gefühl mit den Schweizer
Justizbehörden >>
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