Die Bemühungen um Recht und Anerkennung
von Moritz Schriber

Die Kuppel des Bundeshauses

Bei der Due-Dilligence-Prüfung anlässlich des Verkaufs der Gutzwiller & Partner Zürich an die Rabobank Schweiz stiessen der Buchhalter und der Bücherexperte von der ATAG Ernst & Young auf «spezielle Transaktionen», welche den Verdacht der Geldwäscherei nahelegten. Dies meldete Moritz Schriber ordnungsgemäss an seine Vorgesetzten. Die erklärten ihm, das seien «normale» Vorgänge und die Gelder würden nicht aus einem Verbrechen «herrühren». Der Auditor von ATAG Ernst & Young wurde in diesem Zusammenhang freigestellt … 

 

Beweislage ungenügend?

Moritz Schriber meldete die Vorkommnisse der Bezirksanwaltschaft. Er hätte sich ja als Mitbeteiligter auch schuldig gemacht. Die Bezirksanwaltschaft untersuchte, führte Hausdurchsuchungen durch, doch man wollte oder konnte/durfte keinen Prozess eröffnen, am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Auch die unübliche Transaktion von 3,35 kg Zahngold zum Einschmelzen wurde untersucht. Doch auch hier wollte oder konnte/durfte man keinen Prozess eröffnen, am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Moritz Schriber fragte bei der Bezirksanwaltschaft nach, warum man die Verfahren einstellte. Die Gesetzeslage sei halt so, dass der eindeutige Beweis der kriminellen Herkunft der Gelder nicht erbracht werden könne, war die Antwort.

 

Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit!

Bei der Einvernahme der Bezirksanwaltschaft im Strafverfahren gegen ihn wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und weiteres flippt Moritz Schriber aus und beschimpft die Zürcher Justiz. Die psychiatrische Universitätsklinik wird daraufhin beauftragt, es sei abzuklären, ob Moritz Schriber nicht ein Fall für die Psychiatrie sei, und ob nicht eine stationäre Behandlung angebracht wäre. Der leitende Arzt verneinte in seinem Gutachten die Notwendigkeit einer stätionären psychatrischen Behandlung.

 

Nicht zuständig!

Mortiz Schriber orientiert auch die Bergier-Kommission über die ungewöhnliche Zahngoldtransaktion. Diese fühlt sich nicht zuständig, es sei ihre Aufgabe nur Vorkommnisse bis 1950 zu untersuchen.

Mortiz Schriber sendet auch der Staatsanwaltschaft Basel Informationsmaterial über die Vorkommnisse bei der ehemaligen Gutzwiller & Partner Zürich. Nach der Einstellung der Untersuchung gegen in Sachen Zahngold und dem Bericht in der Sonntags-Zeitung anwortet die Staatsanwaltschaft. Die darin aufgeführte Rekursmöglichkeit nimmt er war. Darauf wird nicht eingetreten. Auch das Wiedererwägungsgesuch wird abgelehnt.

In der Weltwoche erscheint ein Artikel «Skandal:Wie die Finanzlobby den Geldwäschebekämpfer fertig macht». Moritz Schriber orientiert Frau Brigitta Gadient von der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission über seinen Fall mit ähnlicher Sachlage. Er orientiert sie im weiteren, dass er seinen Fall, der ihn für immer gesundheitlich und wirtschaftlich ruiniert habe schon Ueli Maurer und Dr.iur. Christoph Blocher unterbreitet habe. Diese hätten allerdings nie geantwortet. Frau Brigitta Gadient antwortet mit einem kurzen Schreiben, dankt für die interessanten Unterlagen, allerdings beschränke sich die Untersuchung der GPK auf die Umsetzung des Geldwäschereiartikels.

Moritz Schriber macht auch eine Eingabe an den damaligen Bundespräsidenten Leuenberger und wünscht eine Unterredung. Dieses Anliegen wird ausgeschlagen. Die eingereichten Unterlagen werden dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement übergeben. Doch dieses mischt sich nicht in hängige kantonale (Straf)verfahren ein. Darauf sendet Moritz Schriber detailliere Unterlagen zu seinem Fall. Im Anwortschreiben verweisen die wiederholt darauf hin, sie könnten sich nicht in kantonale Verfahren einmischen.

Von Seiten des Staates wird immer wieder betont, wir hätten in der Schweiz das strengste Geldwäschereigesetz weltweit. Doch wer ist zuständig für die Umsetzung? Moritz Schriber möchte sich schlau machen und herausfinden, wer beim Bund dafür zuständig ist.

Er korrespondiert auch mit Sigi Feigel und fragt nach, wie man an das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gelangt. Dieser verweist an das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten. Diese fordern Unterlagen ein und sichern eine Antwort zu. Nach wochenlangem Warten auf eine Antwort telefoniert er wieder. Die merken nun, dass auch sie nicht zuständig sind.

 

Keine Angelegenheit für die Bundesanwaltschaft!

Moritz Schriber orientiert auch diese Behörde. Doch die «Wäscherei von Vermögenswerten» untersteht der kantonalen Gerichtsbarkeit. Darum muss/kann/darf oder will man sich damit auch nicht befassen.

An der Eröffnung der Muba 2007 trifft Moritz Schriber Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey. Er erzählt ihr von seinem Fall und fragt, ob er ihr Unterlagen zustellen dürfe. Ihr Antwortschreiben.


Kommentar

Alle kantonalen und eidgenössischen Untersuchungsbehörden sind über den Fall orientiert. Die einen erklären, die anderen sind zuständig, die anderen sie würden nicht in laufende Untersuchungen eingreifen. Auch die politisch verantwortlichen Behördenmitglieder sind ebenfalls orientiert worden. Die berufen sich auf die Gewaltenteilung, fühlen sich nicht zuständig oder legten die Unterlagen mit Achselzucken ad acta. Offenbar ist die Straffreiheit für Geldwäscherei etwas normales. Man sieht jedenfalls keinen Handlungsbedarf.

Normal scheint auch das Bauernopfer Moritz Schriber zu sein, den konnte man bequem mit einer IV-Rente versorgen.

Keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt >>

Meine Meinung dazu >>

Inhaltsverzeichnis

Kontakt mit den Herausgebern

Seitenanfang

Home