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Die Kuppel des
Bundeshauses
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Bei der Due-Dilligence-Prüfung
anlässlich des Verkaufs der Gutzwiller &
Partner Zürich an die Rabobank Schweiz
stiessen der Buchhalter und der Bücherexperte
von der ATAG Ernst & Young auf «spezielle
Transaktionen», welche den Verdacht der
Geldwäscherei
nahelegten. Dies meldete Moritz Schriber
ordnungsgemäss an seine Vorgesetzten. Die
erklärten ihm, das seien «normale»
Vorgänge und die Gelder würden nicht aus
einem Verbrechen
«herrühren». Der Auditor von
ATAG Ernst & Young wurde in diesem Zusammenhang
freigestellt
Beweislage ungenügend?
Moritz Schriber meldete die Vorkommnisse der
Bezirksanwaltschaft. Er hätte sich ja als
Mitbeteiligter auch schuldig gemacht. Die
Bezirksanwaltschaft untersuchte, führte
Hausdurchsuchungen
durch, doch man wollte oder konnte/durfte keinen
Prozess eröffnen, am Ende wurde das Verfahren
eingestellt.
Auch die unübliche Transaktion von 3,35 kg
Zahngold
zum Einschmelzen wurde untersucht. Doch auch
hier wollte oder konnte/durfte man keinen Prozess
eröffnen, am Ende wurde das Verfahren
eingestellt.
Moritz Schriber fragte bei der
Bezirksanwaltschaft nach, warum man die Verfahren
einstellte. Die Gesetzeslage sei halt so, dass der
eindeutige Beweis der kriminellen Herkunft der
Gelder nicht erbracht werden könne, war die
Antwort.
Zweifel an der
Zurechnungsfähigkeit!
Bei der Einvernahme der Bezirksanwaltschaft im
Strafverfahren gegen ihn wegen Verletzung
des Geschäftsgeheimnisses und weiteres
flippt Moritz Schriber aus und beschimpft die
Zürcher Justiz. Die psychiatrische
Universitätsklinik wird daraufhin beauftragt,
es sei abzuklären, ob Moritz Schriber nicht
ein Fall für die Psychiatrie sei, und ob nicht
eine stationäre Behandlung angebracht
wäre. Der leitende Arzt verneinte in seinem
Gutachten
die Notwendigkeit einer stätionären
psychatrischen Behandlung.
Nicht
zuständig!
Mortiz Schriber orientiert auch die Bergier-Kommission
über die ungewöhnliche
Zahngoldtransaktion. Diese fühlt sich nicht
zuständig, es sei ihre Aufgabe nur Vorkommnisse
bis 1950 zu untersuchen.
Mortiz Schriber sendet auch der
Staatsanwaltschaft Basel Informationsmaterial
über die Vorkommnisse bei der ehemaligen
Gutzwiller & Partner Zürich. Nach der
Einstellung der Untersuchung gegen in Sachen
Zahngold und dem Bericht in der Sonntags-Zeitung
anwortet die Staatsanwaltschaft.
Die darin aufgeführte Rekursmöglichkeit
nimmt er war. Darauf wird nicht
eingetreten. Auch das Wiedererwägungsgesuch
wird abgelehnt.
In der Weltwoche erscheint ein Artikel
«Skandal:Wie die Finanzlobby den
Geldwäschebekämpfer fertig macht».
Moritz Schriber orientiert Frau
Brigitta Gadient von der nationalrätlichen
Geschäftsprüfungskommission über
seinen Fall mit ähnlicher Sachlage. Er
orientiert sie im weiteren, dass er seinen Fall,
der ihn für immer gesundheitlich und
wirtschaftlich ruiniert habe schon Ueli
Maurer und Dr.iur.
Christoph Blocher unterbreitet habe. Diese
hätten allerdings nie geantwortet. Frau
Brigitta Gadient antwortet mit einem kurzen
Schreiben,
dankt für die interessanten Unterlagen,
allerdings beschränke sich die Untersuchung
der GPK auf die Umsetzung des
Geldwäschereiartikels.
Moritz Schriber macht auch eine Eingabe an den
damaligen Bundespräsidenten Leuenberger und
wünscht eine Unterredung. Dieses Anliegen
wird ausgeschlagen. Die eingereichten Unterlagen
werden dem Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement übergeben. Doch dieses
mischt sich nicht in hängige kantonale
(Straf)verfahren ein. Darauf sendet Moritz
Schriber detailliere Unterlagen zu seinem Fall. Im
Anwortschreiben
verweisen die wiederholt darauf hin, sie
könnten sich nicht in kantonale Verfahren
einmischen.
Von Seiten des Staates wird immer wieder betont,
wir hätten in der Schweiz das strengste
Geldwäschereigesetz weltweit. Doch wer ist
zuständig für die Umsetzung? Moritz
Schriber möchte sich schlau machen und
herausfinden, wer beim Bund dafür
zuständig ist.
Er korrespondiert auch mit Sigi
Feigel und fragt nach, wie man an das
Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gelangt.
Dieser verweist an das Eidgenössische
Departement für Auswärtige
Angelegenheiten. Diese fordern Unterlagen ein und
sichern eine Antwort zu. Nach wochenlangem Warten
auf eine Antwort telefoniert er wieder. Die merken
nun, dass auch sie nicht
zuständig sind.
Keine Angelegenheit für die
Bundesanwaltschaft!
Moritz Schriber orientiert auch diese Behörde.
Doch die «Wäscherei von
Vermögenswerten» untersteht der
kantonalen Gerichtsbarkeit. Darum muss/kann/darf
oder will man sich damit auch nicht befassen.
An der Eröffnung der Muba 2007 trifft
Moritz Schriber Bundespräsidentin Micheline
Calmy-Rey. Er erzählt ihr von seinem Fall und
fragt, ob er ihr Unterlagen zustellen dürfe.
Ihr Antwortschreiben.
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