Die Verfahren wegen Geldwäscherei werden eingestellt

Die Anzeigen wegen Geldwäscherei, welche Moritz Schriber bei der Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich erstatte, am 10. Oktober 1996 mündlich, am 4. und 23. März 1997 schriftlich hat die Bezirksanwaltschaft gründlich untersucht.

Moritz Schriber waren bei der Due-Dillegence Prüfung beim Verkauf der Gutwiller & Partner AG, Vermögensverwaltungsgesellschaft Zürich, an die Rabo Investment Management (Schweiz) AG, Zürich, unübliche Transaktionen aufgefallen. Zudem hatte er Kenntis eines Auftrages zum «Einschmelzen» von 3,35 kg Zahngold.

Die Bezirksanwaltschaft ordnete am 3. September 1997 eine Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten bei der Rabo Investment Management Zürich an, sowie in denen von Dr.iur. August Schubiger und Tomas Matjeovsky. Zudem wurden mehrere Bankkonten gesperrt.

Nach Durchsicht des umfangreichen Materials und Zeugenaussagen kam die Bezirksanwaltschaft jedoch zum Schluss, keine Anklagen zu erheben, weil der Beweis der kriminellen Herkunft der Gelder schwierig oder nicht zu erbringen war. Die Verfahren wurden eingestellt.

Allerdings stellte der zuständige Bezirksanwalt bei allen Beteiligten erhebliche Mitschuld am Grund für die Untersuchungen fest, konnten doch allen Angeklagten Finanztransaktionen nachgewiesen werden, die einen erheblichen Verdacht der Geldwäscherei nahelegten.

 


Die Untersuchungen
wegen Verdacht

Auferlegte
Untersuchungskosten


der Geldwäscherei gegen

Dr.iur. August Emil Schubiger

Fr.

1 140.00

Tomas Matejovsky

Fr.

1 140.00

Duran Ristic

Fr.

1 140.00

Einstellungsverfügung >>


der Geldwäscherei gegen

Tomislav Stefanovic

Fr.

3 000.00

Einstellungsverfügung >>


der Geldwäscherei gegen

Salomon Guggenheim

Fr.

-.--

Georg Kastl

Fr.

33 721.90

Tomas Matejovsky

Fr.

8 430.50

Dr.iur. Franz Meng

Fr.

16 860.95

Dr.iur. August Schubiger

Fr.

8 430.50

Einstellungsverfügung >>


auf betrügerischen Konkurs und Pfändungsbetrug

Viktor Meier

Fr.

3 937.00

Einstellungsverfügung >>


Gegen die auferlegten Untersuchungskosten rekurierten die Angeschuldigten erfolgreich vor dem Bezirksgericht Zürich.

>> Die Klagen wegen Auferlegung der Untersuchungskosten werden gut geheissen

>> Die kriminelle Vergangenheit des Georg Kastel


Kommentar

Moritz Schriber hatte also die Vorgänge bei der Gutzwiller & Partner Zürich sowie bei der Rabo Investment Management Zürich richtig gedeutet. Wie der Bezirksanwalt festellte, hatten die Angeschuldigten mit ihren Finanztransaktionen erheblichen Anlass für eine Untersuchung gegeben. Weil die Beweislage mit den konfizierten Unterlagen nicht mit gänzlicher Sicherheit für eine Verurteilung hätte reichen können, wurden die Verfahren eingestellt.

Doch als Normalbürger darf man einige Fragen stellen:

Wieso hat man die Untersuchungen nicht weitergführt? Mehr Beweise gesammelt? Scheute man die Kosten? Wollte man nicht mit den Angeschuldigten über jede Einvernahme, jede Rechstauskunft, jede Einsicht ein Prozess bis ans Bundesgericht führen, damit man an die Akten gelangen konnte? Ein schönes Beispiel >>

Stellte man das Verfahren ein, weil ein Teil der Angeschuldigten eigentlich Kollegen waren, gegen die man ungern untersuchte?

Stellte man das Verfahren ein, weil Bezirks- und Staatsanwälte der Meinung waren und sind, dass die Geldwäscherei-Gesetze sowieso etwas sind, das uns vom Ausland aufgezwungen wird? Von fremden Vögten >> die uns das Leben schwer machen?

Stellte man das Verfahren ein, weil man der Meinung war, Anzeigen von Angestellten einer Bank oder eines Finanzintermediärs brauche man auf dem Finanzplatz Schweiz nicht? Jedenfalls wurde Moritz Schriber verurteilt >>. Seinen Weg möchte sicherlich kein Arbeitnehmer >> freiwillig auf sich nehmen!

Stellte man das Verfahren ein, weil in der Bezirks- oder Staatsanwaltschaft, den Gerichten >> oder in der Regierung Leute sitzen mit hervorragenden Verbindungen nach Palermo, über die man lieber «Omertà» legt. -- Hoffentlich nicht!

Meine Meinung dazu >>

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