Die Verfahren wegen
Geldwäscherei werden eingestellt
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Die Anzeigen wegen Geldwäscherei, welche
Moritz Schriber bei der Bezirksanwaltschaft III
für den Kanton Zürich erstatte, am 10.
Oktober 1996 mündlich, am 4. und 23. März
1997 schriftlich hat die Bezirksanwaltschaft
gründlich untersucht.
Moritz Schriber waren bei der Due-Dillegence
Prüfung beim Verkauf der Gutwiller &
Partner AG, Vermögensverwaltungsgesellschaft
Zürich, an die Rabo Investment Management
(Schweiz) AG, Zürich, unübliche
Transaktionen aufgefallen. Zudem hatte er Kenntis
eines Auftrages zum «Einschmelzen» von
3,35 kg Zahngold.
Die Bezirksanwaltschaft ordnete am 3. September
1997 eine Hausdurchsuchung in den
Räumlichkeiten bei der Rabo Investment
Management Zürich an, sowie in denen von
Dr.iur. August Schubiger und Tomas Matjeovsky.
Zudem wurden mehrere Bankkonten gesperrt.
Nach Durchsicht des umfangreichen Materials und
Zeugenaussagen kam die Bezirksanwaltschaft jedoch
zum Schluss, keine Anklagen zu erheben, weil der
Beweis der kriminellen Herkunft der Gelder
schwierig oder nicht zu erbringen war. Die
Verfahren wurden eingestellt.
Allerdings stellte der zuständige
Bezirksanwalt bei allen Beteiligten erhebliche
Mitschuld am Grund für die Untersuchungen
fest, konnten doch allen Angeklagten
Finanztransaktionen nachgewiesen werden, die einen
erheblichen Verdacht der Geldwäscherei
nahelegten.
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Die Untersuchungen
wegen Verdacht
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Auferlegte
Untersuchungskosten
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der Geldwäscherei gegen
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Dr.iur. August Emil Schubiger
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Fr.
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1 140.00
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Tomas Matejovsky
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Fr.
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1 140.00
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Duran Ristic
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Fr.
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1 140.00
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Einstellungsverfügung
>>
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der Geldwäscherei gegen
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Tomislav Stefanovic
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Fr.
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3 000.00
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Einstellungsverfügung
>>
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der Geldwäscherei gegen
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Salomon Guggenheim
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Fr.
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-.--
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Georg Kastl
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Fr.
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33 721.90
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Tomas Matejovsky
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Fr.
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8 430.50
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Dr.iur. Franz Meng
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Fr.
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16 860.95
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Dr.iur. August Schubiger
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Fr.
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8 430.50
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Einstellungsverfügung
>>
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auf betrügerischen Konkurs und
Pfändungsbetrug
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Viktor Meier
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Fr.
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3 937.00
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Einstellungsverfügung
>>
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Gegen die auferlegten Untersuchungskosten
rekurierten die Angeschuldigten erfolgreich vor dem
Bezirksgericht Zürich.
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>>
Die Klagen wegen Auferlegung der
Untersuchungskosten werden gut geheissen
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>>
Die kriminelle Vergangenheit des Georg
Kastel
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Kommentar
Moritz Schriber hatte also
die Vorgänge bei der Gutzwiller & Partner
Zürich sowie bei der Rabo Investment
Management Zürich richtig gedeutet. Wie der
Bezirksanwalt festellte, hatten die Angeschuldigten
mit ihren Finanztransaktionen erheblichen Anlass
für eine Untersuchung gegeben. Weil die
Beweislage mit den konfizierten Unterlagen nicht
mit gänzlicher Sicherheit für eine
Verurteilung hätte reichen können, wurden
die Verfahren eingestellt.
Doch als
Normalbürger darf man einige Fragen
stellen:
Wieso hat man die
Untersuchungen nicht weitergführt? Mehr
Beweise gesammelt? Scheute man die Kosten? Wollte
man nicht mit den Angeschuldigten über jede
Einvernahme, jede Rechstauskunft, jede Einsicht ein
Prozess bis ans Bundesgericht führen, damit
man an die Akten gelangen konnte? Ein
schönes Beispiel >>
Stellte man das Verfahren
ein, weil ein Teil der Angeschuldigten eigentlich
Kollegen waren, gegen die man ungern
untersuchte?
Stellte man das Verfahren
ein, weil Bezirks- und Staatsanwälte der
Meinung waren und sind, dass die
Geldwäscherei-Gesetze sowieso etwas sind, das
uns vom Ausland aufgezwungen wird? Von
fremden
Vögten >> die
uns das Leben schwer machen?
Stellte man das Verfahren
ein, weil man der Meinung war, Anzeigen von
Angestellten einer Bank oder eines
Finanzintermediärs brauche man auf dem
Finanzplatz Schweiz nicht? Jedenfalls wurde
Moritz
Schriber verurteilt
>>. Seinen Weg
möchte sicherlich kein Arbeitnehmer
>> freiwillig auf
sich nehmen!
Stellte man das Verfahren
ein, weil in der Bezirks- oder Staatsanwaltschaft,
den Gerichten
>> oder in der
Regierung Leute sitzen mit hervorragenden
Verbindungen nach Palermo, über die man lieber
«Omertà»
legt. -- Hoffentlich nicht!
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Meine
Meinung dazu >>
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