Moritz Schriber: Keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt

Der Kindlifresser - der Staat frisst seine Kinder - Brunnenfigur in Bern

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Due-Dilligence-Prüfung beim Verkauf der Gutzwiller & Partner an die Rabo Robeco Bank Schweiz ist der Buchhalter Moritz Schriber auf merkwürdige, «spezielle» Transaktionen gestossen. Seine Vorgesetzen erklärten ihm mit Unschuldsmiene, das seien ganz normale Vorgänge, die er nicht zu versehen brauche Daraufhin erstatte er bei der Bezirksanwaltschaft Anzeige wegen Verdacht der Geldwäscherei.

Am 31. Januar 1997 deponierte ein Kunde die ungewöhnliche Menge von 3,35 kg Zahngold zum «Einschmelzen» bei seinem Arbeitgeber. Eine Transaktion, die noch nie vorher vorgekommen war. Moritz Schriber, schon hellhörig auf die ungewöhnlichen Transaktionen bei seinem Arbeitgeber, erkundigte sich bei der Bank Gutzwiller in Basel, ob das normal sei. Daraufhin wurde ihm gekündigt.

 

Sofortige Entlassung

Moritz Schriber bestand bei der Entlassung auf einem Arbeitszeugnis. In der Form eines Zwischenzeugnisses erhielt er dieses auch sofort. Das definitive werde nachgereicht. Nur in der Schweiz gibt es die Tradition von Kodierungen in den Zeugnissen, welche für den Arbeitnehmer, der in seinem Leben wenige Zeugnisse bekommt, nicht immer zu durchschauen sind.

So steht neben der Auflistung der Tätigkeiten: Wir haben Herrn Schriber als fleissigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt. Die ihm übertragenen Arbeiten hat er zu unserer Zufriedenheit erledigt.

«Fleissig und gewissenhaft» kann man auch lesen als, «er steckte seine Nase in Sachen, die ihm nichts angehen». Speziell wenn dann noch der Nachsatz kommt «Die ihm übertragenen Arbeiten hat er zu unserer Zufriedenheit erledigt». Da müsste stehen zu unserer «vollsten Zufriedenheit ausgeführt». Jeder Personalverantwortliche von grossen Firmen wird bei solchen Formulierungen stutzig. In der Regel wird er bei den Unterzeichnern des Zeugnisses nachfragen, was damit eigentlich gemeint sei. Die Antwort kann man sich vorstellen.

 

Streit um ein anständiges Arbeitszeugnis

Das eigentliche Arbeitszeugnis wurde nachgereicht. Damit war Moritz Schriber aber gar nicht einverstanden. Mit Korrekturvorschlägen sandte er es retour. Die ehemaligen Arbeitgeber wollten mit ihm nicht diskutieren und beauftragten einen Anwalt in Emmen, wo Moritz Schriber wohnhaft ist, mit der Aushandlung der Formulierungen. Das Zeugnis ist sehr neutral gehalten, es steht allerdings drin: «Die ihm übertragenen Aufgaben führte er stets selbständig, gewissenhaft und zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzen aus.» Besser wäre «zur vollsten Zufriedenheit». Das darf man aber nicht überbewerten.

Fatal ist aber: «Herr Mauritius Schriber verlässt uns per 30. April 1997, frei von jeder Verpflichtung, mit Ausnahme der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses betreffend die ihm während seiner Tätigkeit bei unserer Gesellschaft zugänglichen internen und externen Informationen.» So ein Satz gehört nicht in ein Zeugnis! Da läuten die Alarmglocken bei Personalverantwortlichen, die greifen zum Telefon und fragen nach, oder retournieren die Bewerbungsunterlagen mit zwei nichtssagenden Zeilen umgehend!

Dazu kam es zu einem Geplänkel über die richtige Höhe einer Abgangsentschädigung und korrekte Schlussabrechnung des ihm zustehenden Salärs.

 

Schwierige Arbeitssuche

Moritz Schriber war nun arbeitslos. Er ist 46 Jahre alt und hat eigentlich eine gute Karriere hinter sich, nur da ist ein Bruch. Er erklärt diesen mit den ungewöhnlichen Vorkommnissen bei seinem Arbeitgeber. Doch glauben tun ihm wenige. Eine Schweizer Bank und solche Vorkommnisse, das gibt's doch nicht! Für Moritz Schriber ist dass alles nicht so schlimm, wenn erst mal die Untersuchungen wegen der Geldwäscherei abgeschlossen sind, kann er ja alles erklären, und man wird ihm dann auch glauben. Bis dahin gibt es ja Geld (rund die Hälfte des bisherigen Einkommens) von der Arbeitslosenkasse.

 

Die Untersuchungen wegen Geldwäscherei schreiten voran

Die Bezirksanwaltschaft klärt den Fall. Sie nimmt sich allerdings Zeit, die Abteilung für Wirtschaftskriminalität ist chronisch überlastet. Moritz Schriber ist mehrmals bei ihnen und bespricht die Unterlagen, welche er eingereicht hatte. Anfangs August erscheint im deutschen «Focus» ein Bericht über den Drei-Länder-Fonds. Darin wird auch sein ehemaliger Arbeitgeber erwähnt. Die Rechercheure suchen in Zürich nach einer Bank Gutzwiller, die es aber nicht gibt. Gutzwiller & Partner, die Depot-Stelle des Drei-Länder-Fonds, zwar keine Bank, ist ja von der Rabo Robeco Bank übernommen worden und nennt sich jetzt Rabo Investment Management. Er orientiert die Redaktion des Focus über diese Übernahme, und er orientiert auch die Bezirksanwaltschaft. Er hofft, die Untersuchungen würden dadurch beschleunigt. Damit vedichtet sich das Bild der Unregelmässigkeiten bie der Bezirksanwaltschaft. Es wird beschlossen, eine Hausdurchsuchung bei den Verantwortlichen der Rabo Investment Management durchzuführen. Davon bekommt Moritz Schriber Kunde. Er orientiert die Focus Redaktion. Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Journalisten, die wollen bei der Razzia dabei sein. Moritz Schriber hat Bedenken, er sieht eine Prozesslawine auf sich zukommen. Das Focus sichert ihm aber juristischen Beistand zu und ist bereit, alle Anwaltskosten zu übernehmen. Moritz Schriber willigt ein.

 

Razzia im Morgengrauen

Am 3. September ist es soweit, die Polizei führt die Hausdurchsuchungen durch. Die Journalisten und Fotografen des Focus sind dabei. Das Focus berichtet in einem grossen Artikel darüber, die Schweizer Presse ebenfalls.

 

Vom Kläger zum Angeklagten

Wie voraussehbar, reichen am 5. September die Anwälte von Meiss Blum und Partner im Auftrag der Rabo Investment Management Strafanzeige gegen Moritz Schriber und unbekannte Behördenmitglieder ein. Moritz Schriber wird beschuldigt:

  • Verletzung des Geschäftsgeheimnisses
  • Verletzung des Bankgeheimnisses
  • Wirtschaftlicher Nachrichtendienst
  • Verletzung der beruflichen Schweigepflicht
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Ungetreue Geschäftsbesorgung

Mit dieser Klage muss nun die Bezirksanwaltschaft nun auch gegen gegen Moritz Schriber eine Untersuchung eröffnen. Zusätzlich wird beim Amtsgericht Hochdorf eine Eingabe gemacht, es sei Moritz Schriber zu vorsorglich zu verbieten, Geschäftsgeheimnisse weiter zu gegeben unter Androhung einer Ungehorsamkeitsstrafe. Diesem Ansinnen wird innert kurzer Frist, schon am 13. November statt gegeben. Moritz Schriber wird es verboten, Geschäftsgeheimnisse weiter zu geben.

Die Untersuchungen gegen die Rabo Investment Management hingegen schleppen sich dahin. Deren Verantwortliche lassen Moritz Schriber durch einen Privatdetektiv beschatten. Dieser ist immer noch arbeitslos und fleissig auf der Stellensuche. Da seine direkten Bewerbungen bei Firmen bisher erfolglos verlaufen sind, probiert er es über die Stellenvermittlungsfirma Manpower. In Luzern sagen die ihm mit einem kurzen Schreiben ab. Moriz Schriber versucht es danach in Zürich. Er hat aber in der Zwischenzeit erkannt, dass er die besonderen Umstände seiner Entlassung den Vermittlern in einem persönlichen Gespräch erklären muss. Er trifft sich am 12. Dezember 1997 mit einer Vermittlerin. Diese schlägt ihm vor, sich im Café Litteraire zu treffen, gleich um die Ecke von der Manpower an der Löwenstrasse. Offenbar hatten die kein geeignetes Sitzungszimmer, oder es wurde als Falle arrangiert. Jedenfalls sassen an den Nebentischen drei Privatdetektive. Schriber erklärte der Vermittlerin seine Situation und die Vorkommnisse rund um seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das gab Anlass zu einer weiteren Klage wegen Ehrverletzung, sowie eine weitere Klage wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses.

 

Weiterhin schwierige Arbeitsuche

Moritz Schriber ist nun bald seit einem Jahr arbeitslos. Das RAV macht langsam Druck gegen ihn. Er wird verdächtigt selbst schuld zu sein, an seiner misslichen Lage. Auch Verwandte und Bekannte sehen das so. Moritz Schriber ist mit den Nerven am Ende. Er flippt bei geringem Anlass aus. Die Untersuchen gegen ihn laufen weiter. Wie weit diejenigen gegen die Rabo Investment Management sind, weiss er nicht. Er fragt dort nach, doch der Fall wurde einem anderen Bezirksanwalt übergeben. Zu dem hat Moritz Schriber kein Vertrauen. Er flippt aus, als er nur ausweichende Antworten bekommt über den Stand der Dinge. Dabei wäre es für ihn ja so wichtig, wenn endlich eine Gerichtsverhandlung stattfände und seine Anzeige damit auch gewürdigt würde.

 

Hausdurchsuchung bei Moritz Schriber

Am 27. Mai 1998 führte die Luzerner Polizei bei Moritz Schriber eine Hausdruchsuchung durch. Es wurde keine belstenden Akten gefunden. Ebenso wenig in den vom Privatdetektiv abtransportierten Abfallsäcken. doch Moritz Schriber hat schon früher eine Kopie eines Schreibens an die Focus-Redaktion dem unterscuhenden Bezirksanwalt in ide Akten gelegt. Damit konnte der Vorwurf der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses bewiesen werden. In einem mehrstufigen Verfahren wurde er schliesslich vom Obergericht zu Fr. 500.- Busse verurteilt >>

Im Herbst 1998 stellt die Bezirksanwaltschaft die Verfahren gegen die Rabo Investment Management und deren Verantwortlichen ein. Alle wissen nun, die es ja schon immer wussten, Moritz Schriber hat übereifrig gehandelt und ist selbst Schuld an seiner Lage ...


Kommentar

Man entlässt einen Mitarbeiter, weil man nicht die gleichen Berufsaufassungen hat. Das ist normal, eine Zusammenarbeit ist so auch nicht möglich. Doch die Herren Salomon Guggenheim und Dr. Heinz Zimmer sind der Meinung, man müsse Moritz Schriber noch richtig zeigen, dass er nicht ihr Niveau hat. Wer sagt wo's lang geht sind sie. Sie beauftragen einen befreundeten Anwalt oder Kollege, dieser verhandelt über die Formulierungen des Arbeitszeugnisses. Die endgültige Form verunmöglicht eine Arbeitssuche im bisherigen Beruf.

Nach der Hausdurchsuchung wird zurückgeschlagen. Das war vorhersehbar. Fragen darf man sich, fällte der Amtsrichter in Hochdorf seinen Entscheid aus Gefälligkeit, oder war er überzeugt Recht zu sprechen? Hätte er schon damals von den nachfolgenden Einstellungsverfügungen >> gewusst, das Urteil wäre sicher anders gefällt worden! Das darf man jedenfalls als braver Bürger hoffen, wenn dem nicht so ist, ein herzliches Willkommen in der Bananenrepublik Schweiz ... !

Die Klagen gegen Schriber >>

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