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Der Kindlifresser - der
Staat frisst seine Kinder - Brunnenfigur
in Bern
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Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für
die Due-Dilligence-Prüfung beim Verkauf der
Gutzwiller & Partner an die Rabo Robeco Bank
Schweiz ist der Buchhalter Moritz Schriber auf
merkwürdige, «spezielle»
Transaktionen gestossen. Seine Vorgesetzen
erklärten ihm mit Unschuldsmiene, das seien
ganz normale Vorgänge, die er nicht zu
versehen brauche Daraufhin erstatte er bei der
Bezirksanwaltschaft Anzeige wegen Verdacht der
Geldwäscherei.
Am 31. Januar 1997 deponierte ein Kunde die
ungewöhnliche Menge von
3,35
kg Zahngold zum «Einschmelzen» bei
seinem Arbeitgeber. Eine Transaktion, die noch nie
vorher vorgekommen war. Moritz Schriber, schon
hellhörig auf die ungewöhnlichen
Transaktionen bei seinem Arbeitgeber, erkundigte
sich bei der Bank Gutzwiller in Basel, ob das
normal sei. Daraufhin wurde ihm gekündigt.
Sofortige Entlassung
Moritz Schriber bestand bei der Entlassung
auf einem Arbeitszeugnis. In der Form eines
Zwischenzeugnisses
erhielt er dieses auch sofort. Das definitive werde
nachgereicht. Nur in der Schweiz gibt es die
Tradition von Kodierungen in den Zeugnissen, welche
für den Arbeitnehmer, der in seinem Leben
wenige Zeugnisse bekommt, nicht immer zu
durchschauen sind.
So steht neben der Auflistung der
Tätigkeiten: Wir haben Herrn Schriber als
fleissigen und gewissenhaften Mitarbeiter
kennengelernt. Die ihm übertragenen Arbeiten
hat er zu unserer Zufriedenheit erledigt.
«Fleissig und gewissenhaft» kann man
auch lesen als, «er steckte seine Nase in
Sachen, die ihm nichts angehen». Speziell wenn
dann noch der Nachsatz kommt «Die ihm
übertragenen Arbeiten hat er zu unserer
Zufriedenheit erledigt». Da müsste stehen
zu unserer «vollsten Zufriedenheit
ausgeführt». Jeder
Personalverantwortliche von grossen Firmen wird bei
solchen Formulierungen stutzig. In der Regel wird
er bei den Unterzeichnern des Zeugnisses
nachfragen, was damit eigentlich gemeint sei. Die
Antwort kann man sich vorstellen.
Streit um ein anständiges
Arbeitszeugnis
Das eigentliche Arbeitszeugnis wurde
nachgereicht. Damit war Moritz Schriber aber gar
nicht einverstanden. Mit Korrekturvorschlägen
sandte er es retour. Die ehemaligen Arbeitgeber
wollten mit ihm nicht diskutieren und beauftragten
einen Anwalt
in Emmen, wo Moritz Schriber wohnhaft ist, mit
der Aushandlung
der Formulierungen. Das Zeugnis ist sehr
neutral gehalten, es steht allerdings drin:
«Die ihm übertragenen Aufgaben
führte er stets selbständig, gewissenhaft
und zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzen
aus.» Besser wäre «zur vollsten
Zufriedenheit». Das darf man aber nicht
überbewerten.
Fatal ist
aber: «Herr Mauritius Schriber
verlässt uns per 30. April 1997, frei von
jeder Verpflichtung, mit Ausnahme der Wahrung des
Geschäftsgeheimnisses betreffend die ihm
während seiner Tätigkeit bei unserer
Gesellschaft zugänglichen internen und
externen Informationen.» So ein Satz
gehört nicht in ein Zeugnis! Da läuten
die Alarmglocken bei Personalverantwortlichen, die
greifen zum Telefon und fragen nach, oder retournieren
die Bewerbungsunterlagen mit zwei
nichtssagenden Zeilen umgehend!
Dazu kam es zu einem Geplänkel über
die richtige Höhe einer
Abgangsentschädigung und korrekte
Schlussabrechnung des ihm zustehenden
Salärs.
Schwierige Arbeitssuche
Moritz Schriber war nun arbeitslos. Er ist 46
Jahre alt und hat eigentlich eine gute Karriere
hinter sich, nur da ist ein Bruch. Er erklärt
diesen mit den ungewöhnlichen Vorkommnissen
bei seinem Arbeitgeber. Doch glauben tun ihm
wenige. Eine Schweizer Bank und solche
Vorkommnisse, das gibt's doch nicht! Für
Moritz Schriber ist dass alles nicht so schlimm,
wenn erst mal die Untersuchungen wegen der
Geldwäscherei abgeschlossen sind, kann er ja
alles erklären, und man wird ihm dann auch
glauben. Bis dahin gibt es ja Geld (rund die
Hälfte des bisherigen Einkommens) von der
Arbeitslosenkasse.
Die Untersuchungen wegen Geldwäscherei
schreiten voran
Die Bezirksanwaltschaft klärt den Fall. Sie
nimmt sich allerdings Zeit, die Abteilung für
Wirtschaftskriminalität ist chronisch
überlastet. Moritz Schriber ist mehrmals bei
ihnen und bespricht die Unterlagen, welche er
eingereicht hatte. Anfangs August erscheint im
deutschen «Focus» ein Bericht
über den Drei-Länder-Fonds. Darin
wird auch sein ehemaliger Arbeitgeber erwähnt.
Die Rechercheure suchen in Zürich nach einer
Bank Gutzwiller, die es aber nicht gibt. Gutzwiller
& Partner, die Depot-Stelle
des Drei-Länder-Fonds, zwar keine Bank,
ist ja von der Rabo Robeco Bank übernommen
worden und nennt sich jetzt Rabo Investment
Management. Er orientiert die Redaktion des Focus
über diese Übernahme, und er orientiert
auch die Bezirksanwaltschaft. Er hofft, die
Untersuchungen würden dadurch beschleunigt.
Damit vedichtet sich das Bild der
Unregelmässigkeiten bie der
Bezirksanwaltschaft. Es wird beschlossen, eine
Hausdurchsuchung
bei den Verantwortlichen der Rabo Investment
Management durchzuführen. Davon bekommt Moritz
Schriber Kunde. Er orientiert die Focus Redaktion.
Das ist natürlich ein gefundenes Fressen
für die Journalisten, die wollen bei der
Razzia dabei sein. Moritz Schriber hat Bedenken, er
sieht eine Prozesslawine auf sich zukommen. Das
Focus sichert ihm aber juristischen Beistand zu und
ist bereit, alle Anwaltskosten zu übernehmen.
Moritz Schriber willigt ein.
Razzia im Morgengrauen
Am 3. September ist es soweit, die Polizei
führt die Hausdurchsuchungen durch. Die
Journalisten und Fotografen des Focus sind dabei.
Das Focus
berichtet in einem grossen Artikel
darüber, die Schweizer
Presse ebenfalls.
Vom Kläger zum Angeklagten
Wie voraussehbar, reichen am 5. September die
Anwälte von Meiss Blum und Partner im Auftrag
der Rabo Investment Management Strafanzeige
gegen Moritz Schriber und unbekannte
Behördenmitglieder ein. Moritz Schriber wird
beschuldigt:
- Verletzung des
Geschäftsgeheimnisses
- Verletzung des Bankgeheimnisses
- Wirtschaftlicher Nachrichtendienst
- Verletzung der beruflichen
Schweigepflicht
- Unlauterer Wettbewerb
- Ungetreue Geschäftsbesorgung
Mit dieser Klage muss nun die
Bezirksanwaltschaft nun auch gegen gegen Moritz
Schriber eine Untersuchung eröffnen.
Zusätzlich wird beim Amtsgericht Hochdorf eine
Eingabe gemacht, es sei Moritz Schriber zu
vorsorglich zu verbieten, Geschäftsgeheimnisse
weiter zu gegeben unter Androhung einer
Ungehorsamkeitsstrafe. Diesem Ansinnen wird innert
kurzer Frist, schon am 13. November statt gegeben.
Moritz Schriber wird es verboten, Geschäftsgeheimnisse
weiter zu geben.
Die Untersuchungen gegen die Rabo Investment
Management hingegen schleppen sich dahin. Deren
Verantwortliche lassen Moritz Schriber durch einen
Privatdetektiv beschatten. Dieser ist immer noch
arbeitslos und fleissig auf der Stellensuche. Da
seine direkten Bewerbungen bei Firmen bisher
erfolglos verlaufen sind, probiert er es über
die Stellenvermittlungsfirma Manpower. In Luzern
sagen die ihm mit einem kurzen
Schreiben ab. Moriz Schriber versucht es danach
in Zürich. Er hat aber in der Zwischenzeit
erkannt, dass er die besonderen Umstände
seiner Entlassung den Vermittlern in einem
persönlichen Gespräch erklären muss.
Er trifft sich am 12. Dezember 1997 mit einer
Vermittlerin. Diese schlägt ihm vor, sich im
Café Litteraire zu treffen, gleich um die
Ecke von der Manpower an der Löwenstrasse.
Offenbar hatten die kein geeignetes Sitzungszimmer,
oder es wurde als
Falle arrangiert. Jedenfalls sassen an den
Nebentischen drei Privatdetektive. Schriber
erklärte der Vermittlerin seine Situation und
die Vorkommnisse rund um seinen ehemaligen
Arbeitgeber. Das gab Anlass zu einer weiteren
Klage
wegen Ehrverletzung, sowie eine weitere Klage
wegen Verletzung des
Geschäftsgeheimnisses.
Weiterhin schwierige Arbeitsuche
Moritz Schriber ist nun bald seit einem Jahr
arbeitslos. Das RAV macht langsam Druck gegen ihn.
Er wird verdächtigt selbst schuld zu sein, an
seiner misslichen Lage. Auch Verwandte und Bekannte
sehen das so. Moritz Schriber ist mit den Nerven am
Ende. Er flippt bei geringem Anlass aus. Die
Untersuchen gegen ihn laufen weiter. Wie weit
diejenigen gegen die Rabo Investment Management
sind, weiss er nicht. Er fragt dort nach, doch der
Fall wurde einem anderen Bezirksanwalt
übergeben. Zu dem hat Moritz Schriber kein
Vertrauen. Er flippt aus, als er nur ausweichende
Antworten bekommt über den Stand der Dinge.
Dabei wäre es für ihn ja so wichtig, wenn
endlich eine Gerichtsverhandlung stattfände
und seine Anzeige damit auch gewürdigt
würde.
Hausdurchsuchung bei Moritz Schriber
Am 27. Mai 1998 führte die Luzerner Polizei
bei Moritz Schriber eine Hausdruchsuchung durch. Es
wurde keine belstenden Akten gefunden. Ebenso wenig
in den vom Privatdetektiv abtransportierten
Abfallsäcken. doch Moritz Schriber hat schon
früher eine Kopie eines Schreibens an die
Focus-Redaktion dem unterscuhenden Bezirksanwalt in
ide Akten gelegt. Damit konnte der Vorwurf der
Verletzung des Geschäftsgeheimnisses bewiesen
werden. In einem mehrstufigen Verfahren wurde er
schliesslich vom Obergericht
zu Fr. 500.- Busse verurteilt
>>
Im Herbst 1998 stellt die Bezirksanwaltschaft
die Verfahren
gegen die Rabo Investment Management und deren
Verantwortlichen ein. Alle wissen nun, die es ja
schon immer wussten, Moritz Schriber hat
übereifrig gehandelt und ist selbst Schuld an
seiner Lage ...
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