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Keine böse Welt in Hinwil? Der
Sparkassenleiter betrügt hier keine
Kunden – so wird es doch bei allen
Banken sein!
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Am 12. September 1991 erstattete Thomas
Westermeier bei der Bezirksanwaltschaft Zürich
eine Strafanzeige wegen ungetreuer
Geschäftsbesorgung und Verletzung des
Bankgeheimnisses gegen Organe der Bankinvest und
deren Rechtsnachfolgerinnen.
Am 11. November 1994 erstattete Thomas
Westermeier im Namen der Tarapaca Investment eine
Strafanzeige gegen unbekannte Organe der GiroCredit
Bank (Schweiz) und gegen Anton Blatter wegen
Kreditschädigung, Veruntreuung, ungetreue
Geschäftsbesorgung usw.
In «Salamitaktik»-Manier wurde die
erste Strafklage abgetrennt und am 17. Juli 1995
eingestellt; mit dem Rest liess sich die
Bezirksanwaltschaft Hinwil Zeit. Nach merhmaligem
Nachfragen, einem Brief
des Ombudsmanns an die Bezirksanwältin
Iris Matzinger und später auch an Regierungsrat
Markus Notter erfragte dieser den Stand der
Untersuchungen. Er erhielt keine Antworten.
Die Untersuchungen wurden daraufhin am 4. August
1999 eingestellt. Aus der Darstellung der
Bezirksanwältin:
Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt
zugrunde
Am 30. September 1982 gewährte die
Bankinvest der Iniochos Shipping Company in
Piräus, Griechenland einen Kredit über
USD 2.6 Mio (Loan Agreement). Rechtsnachfolgerin
der Bankinvest ist die GiroCredit Bank (Schweiz).
Diese wurde infolge Fusion mit der Rabobank
(Schweiz) am 15. Februar 1996 aufgelöst. Der
Angeschuldigte Anton Blatter war bis 1988
Rechtskonsulent und danach Anwalt der Bankinvest
und hatte bezüglich des Kredites an die
Iniochos Shipping Compagny eine beratende
Funktion.
Die Tarapaca, deren Alleinaktionär und
wirtschaftlicher Eigentümer Thomas Westermeier
ist, beteiligte sich mit einer Tranche von USD
380'00.– an diesem Kredit.
Die Iniochos Shipping Comgany war mit Marcos
Kiosseoglou wirtschaftlich verbunden. Sicherheit
für den Kredit waren ein Stockwerkeigentum in
einem Bürogebäude in Piräus sowie
eine gössere Anzahl Aktien der Halkis Cement
vorhanden, teilweise oder ganz im Eigentum der
Profina Produktions- und Finanzierungsanstalt in
Vaduz, welche ebenfalls mit Marcos Kiosseoglou
wirtschaftlich verbunden war. Als die Iniochos
ihren Verpflichtungen nicht nachkam, wurde damit
begonnen, die vertraglichen Sicherheiten zu
verwerten.
Das Stockwerkeigentum im Bürogebäude
in Piräus wurde am 24. März für USD
134'766.03 mittels Versteigerung verkauft; am 21.
November 1988 wurden dem Iniochos-Kreditkonto
formelle USD 114'000 gutgeschrieben (Verkaufspreis
abzüglich Steuern und Gebühren). Dieser
Betrag war gemäss des
«Zugervertrags» vom 18. Juli 1988
zweckgebunden. Er musste zur verkaufsmässigen
Aufbereitung (Boden- und Landschafsstudien,
Säuberung des Landes usw.) des
Karavostassi-Grundstücks verwendet werden,
sobald dieses einmal der Bank gehören sollte.
So hatte es die Bank – welche mutmasslich
auch Käuferin des hälftigen
Stockwerkeigentums war – einseitg mit
Kiosseoglou ausgemacht.
Am 18. Juli 1988 kam es zwischen der GiroCredit
Bank Schweiz und der Iniochos Shipping Compagny zu
einem Vergleich, dem sogenannten «Zuger
Vertrag». Die Bankenvertreter hatten eigene
Nachforschungen betrieben und nach weiteren
Vermögenswerten von Marcos Kiosseoglou
gesucht, auf welche sie zur Vermeidung eines
Ausfalls aus dem Problemkredit greifen könnte.
Dabei wurde ein grösseres Grundstück auf
dem Peloponnes, das Karavostassi-Grundstück
entdeckt, welches im Eigentum Kiosseoglous stand.
Es erstreckt sich über mehr als 500'000 m2 und
liegt direkt am Meer. Die Bankenvertreter
bemühten sich daraufhin, eine Hypothek von GRD
350 Mio. (was den geforderten USD 2,6 Mio
entsprach) auf dieses Grundstück vormerken zu
lassen. Dabei stellte sich heraus, dass auch die
Profina, die Continental Illionois Bank und
National Bank of Greece entsprechende Vormerkungen
hatten eintragen lassen. Vor diesem Hintergrund kam
es zu Vergleichsgesprächen zwischen der Bank
und Kiosseoglou, die schliesslich am 18. Juli zu
einer Vergleichsvereinbarung führten (Zuger
Agreement). Inhalt des Vergleichs war unter
anderem, dass die GiroCredit Bank auf Zinszahlungen
verzichtet, das heisst ihre Forderung aus dem
Darlehensvertrag auf USD 2,6 Mio. reduziert und
einen direkten Titel auf dieses Grundstück
erhält. Weiter wurde eine detaillierte
Regelung für die Verwendung des Erlöses
aus dem Verkauf der Halkis-Aktien getroffen. Vorab
sollten die beiden Hypotheken der Continental
Illinois Bank (GRD 43,4 Mio.) und der National Bank
of Greece (GRD 300 Mio.) gelöscht werden.
Wie im erwähnten Vergleich zwischen der
GiroCredit und der Iniochos vereinbart, wurden
zwischen Dezember und März 1990 insgesamt
309'334 Halkis-Aktien verkauft. Ursprünglich
war vorgesehen, 529'344 Aktien zu verkaufen. Der
Rest ist aber noch unverkauft, weil diese Aktien
gemäss Entscheid des Geldmarktauschusses der
Athener Börse nicht an der Börse
gehandelt werden dürfen.
Der Erlös der verkauften Aktien (DM 1'7957
Mio.) wurde am 8. Januar auf ein Escrow-Konto beim
Schweizerischen Bankverein in Zürich gelegt.
Kontoinhaber waren die jeweiligen griechischen
Parteianwälte Papakonstantinou und Zournatzis.
Die Aufteilung des Kontos erfolgte schliesslich
gemäss «Berner Agreement».
Zwischen der GiroCredit und der Profina bestand
eine Uneinigkeit bezüglich Zeitpunkt und
Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der
Halkis-Aktien. Mitte 1993 wurde die Bank
darüber orientiert, dass angeblich mit dem
baldigen Ableben Kiosseoglous zu rechnen sei. Man
befürchtete daher, dass der griechische Staat
aufgrund der hohen Verschuldung Kiosseoglous
Eigentümer des Grundstücks Karavostassi
werden könnte. Aus diesem Grund wollte man das
Grundstück unbedingt vor dem Tod Kiosseoglous
ersteigern. Daher kann es am 23. Juni 1994 nach
mehr als einjährigen Verhandlungen zwischen
der GiroCredit, der Profina und Kiosseoglous zu
einer weiteren Vereinbarung (Berner Agreement),
wonach unter anderem die Profina die drei
Hypotheken an die GiroCredit zediert. Das heisst,
die Bank konnte das Grundstück als
Alleineigentümerin übernehmen. Weiter
wurde in dieser Vereinbarung die Aufteilung des
Escrow-Kontos geregelt. Die Profina erhielt
insgesamt DM 1'116'725.–; ein Teil ging an
die Parteianwälte Papakonstantinou und
Zournatzis und der Rest, DM 13'055.–, an die
GrioCredit. Eine Kopie des Entwurfs des
Berner Agreement wurde Thomas Westermeier
zugestellt.
In der Folge wurde die Briefkastenfirma
«Harkin» mit Sitz in Irland
gegründet und zwar ausschliesslich zu dem
Zweck, dass sie das Karavostassi-Grundstück
ersteigert. Die Harkin ist eine hundertprozentige
Tochter der GiroCredit Bank. Damit sollte eine
Handänderungssteuer beim Verkauf des
Grundstückes verhindert werden.
Am 21. Juli 1994 trat die GiroCredit die
Schuldbriefe über GRD 550 Mio. auf das
Karavotassi-Grundstück an die Harkin ab,
welche das Grundstück am 21. Juli 1994
für GRD 542 Mio. ersteigerte.
Jahrelang war in Griechenland ein Rechtsstreit
über die Frage hängig, ob die
Ersteigerung des Grundstücks durch die Harkin
rechtmässig sei. Kürzlich ist es
gelungen, diesen Rechtsstreit zugunsten der Bank zu
entscheiden; ein schriftlicher Entscheid liegt
allerdings noch nicht vor. Das heisst, dass die
Bank nun die Verwertung des Grundstückes
durchführen kann.
Im Februar 1994 übernahm die GiroCredit
Wien, welche infolge Fusion in der Ersten Bank der
österreichischen Sparkassen (EBOS) aufgegangen
ist, das wirtschaftliche Risiko an verschiedenen
Problemkrediten ihrer Tochter GiroCredit
Zürich, darunter auch am Iniochos-Kredit. Dies
geschah vorerst in Form einer stillen
Unterbeteiligung. Dann wurde eine neue Regelung
getroffen und der gesamte Iniochos-Kredit nach Wien
verkauft. Allerdings verblieb behaupteterweise die
Unterbeteiligung der Tarapaca bei der GiroCredit
Zürich!
Die EBOS verlangte am 23.12.1997 von der
Rabobank, dass anhand der alten GiroCredit
Kontendokumentationen die Kundenverbindungen
Iniochos und Tarapaca wieder eröffnet werde,
weil die Tarapaca der Forderungsübertragung
gar nie zugestimmt hätte. Sämtliche
Risiken aus der Forderung Iniochos wurden
gemäss Unterstützungsvertrag vom
22.1.1996 durch die EBOS übernommen.
Der Anzeigeerstatter Thomas Westermeier ist der
Auffassung, die verantwortlichen Organe der Bank,
respektive Anton Blatter hätten im
Zusammenhang mit dem Iniochos-Kredit verschiedene
strafbare Handlungen begangen.
Die Begründungen der Einstellungsverfügungen
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