Für einen sauberen Finanzplatz Schweiz

Es ist Zeit um nachzudenken und zu handeln

Der Fall Moritz Schriber / Rabo Investment Management Zürich zeigt exemplarisch, wie machtlos unser Rechtsstaat in der Ahndung von Geldwäschrei ist. Das liegt nicht an den Behörden, sondern an den Gesetzen, an welche sich die Bezirks- und Staatsanwälte, sowie die Richter auf allen Stufen, halten müssen.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Wobei die Initiative vom Bundesrat im Sinne von «gouverner est prévoir» kommen müsste. Das ganze inszenierte Gerangel um die Bundesanwaltschaft ist ein Scheingefecht. Die gesetzlichen Grundlagen erlauben keine effiziente und wirkungsvolle Arbeit der kantonalen Justizbehörden. Und ohne gesetzliche Änderungen auch nicht die eines noch so brillianten Bundesanwalts.


Es besteht dringender Handlungsbedarf für:

Zigarettenschmuggel sollte nicht nur ein Zolldelikt darstellen, welches im Ausland begannen wird und daher in der Schweiz nicht verfolgt werden kann. Dies begünstigt kriminelle Vereinigungen. Eine Änderung der Gesetze würde die legale Beihilfe von der Schweiz aus an ausländische kriminelle Organisationen unterbinden. Die Schweiz würde an Vertrauenswürdigkeit gewinnen, dies bringt bestimmt mehr Arbeitsplätze als die wenigen im Zigarettengrosshandel, die nicht mehr möglich wären. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Anwälte im Eigeninteresse, welche in einem laufenden Verfahren gegen sie als Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern oder zu verunmöglichen, für diese sollte automatisch gelten, dass sie sich damit einer berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der Höchststrafe für das Vergehen. Es darf nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem Mäntelchen des Anwalts verstecken können. Entsprechende Gesetzesanpassungen sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Kronzeugenregelung: Die Einstellungen der Untersuchungen wegen dem Verdacht der Geldwäscherei bei der Rabo Investment Management werfen Fragen auf. Wurde Georg Kastel bei seiner Einvernahme als Zeuge gegen die Mafia keine Verfolgung für seine Taten zugesichert? Dies ist durchaus vorstellbar, obwohl in der Schweiz keine entsprechende gesetzliche Regelungen existieren. Im Sinne der Staatsräson kann eine solche Zusage auch richtig sein. Nur darf das kein Freipass sein, wie im Fall Rabo Investment Management, weiterhin Geldwäscherei zu betreiben. Ein entsprechendes Gesetz würde da Abhilfe schaffen und wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Zeugenschutz/Solidaritätsfond: Angestellte, die den Verdacht der Geldwäscherei bei ihrem Arbeitgeber anzeigen, müssen mit Gegenklagen rechnen und deren weitere Berufskarriere wird behindert. Sind die Anzeigen begründet, wie im Fall Moritz Schriber, sollte der Arbeitgeber verpflichtet werden, für diesen eine anständige Pensionsregelung einzurichten, sowie die Anwaltskosten zu erstatten. Sollten alle Stricke reissen, weil der Arbeitgeber beispielsweise zahlungsunfäig ist, sollte eine Solidaritätstiftung der Schweizer Banken und Finanzintermediäre vorhanden sein. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

Thomas Voelkin

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