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Wenn Geld aus Versehen
so gewaschen wird, ist das nicht besonders
tragisch, einen Waschgang übersteht
das edle Papier
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Klare gesetzliche Regelungen für die
Geldwäschereibekämpfung
Unter Geldwäscherei versteht man die
Tätigkeit, die kriminelle Herkunft von Geldern
zu verschleiern und diese unbemerkt in den legalen
Wirtschaftskreislauf einfliessen zu lassen.
Geldwäscherei wird meistens mit Drogenhandel
in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch viele andere
Verbrechen, die als Vortat für
Geldwäscherei in Frage kommen, z.B.
Veruntreuung, Korruption, Erpressung,
Menschenhandel, um nur einige zu nennen.
Was tut die Schweiz gegen
Geldwäscherei?
Die Schweiz verfügt über ein dichtes
Regelwerk zur Geldwäschereibekämpfung.
Das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG),
seit 1998 in Kraft, verpflichtet alle
Finanzintermediäre (also nicht nur die
Banken), ihre Kunden zu identifizieren und die
wirtschaftlich Berechtigten an den
Vermögenswerten festzustellen («know your
customer»). Besteht ein begründeter
Verdacht auf Geldwäscherei, müssen die
Finanzintermediäre der zuständigen
Behörde Meldung erstatten und verdächtige
Vermögenswerte sperren. Die Banken kennen
ausserdem seit über zwanzig Jahren die
Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB), welche die
«know your customer»-Regelungen
festhält. Die VSB war wegweisend für den
Inhalt des GwG. Weitere Normen zur
Geldwäschereibekämpfung finden sich im
Schweizerischen Strafgesetzbuch und in den
Richtlinien der Eidg. Bankenkommission vom
26.3.1998. Die beiden Schweizer Grossbanken haben
sich ausserdem mit neun weiteren internationalen
Banken im Rahmen der «Wolfsberg Anti Money
Laundering Principles» zur Anwendung globaler
Sorgfaltspflicht-Standards verpflichtet.
Wieso tauchen in der Schweiz immer wieder
Gelder von Potentaten auf?
Ist die Schweiz auf solche Gelder
angewiesen?
Die Schweiz ist in der
grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung
weltweit führend. Somit ist die statistische
Wahrscheinlichkeit, dass ein Potentat sein Geld in
die Schweiz bringt, relativ hoch. Doch die Schweiz
will diese Gelder nicht! Der Imageschaden, der
durch einen solchen Fall angerichtet wird, ist
nicht nur für den Finanzplatz, sondern auch
für das betroffene Institut viel grösser
als der Wert der Kundenbeziehung. Deshalb hat die
Schweiz als einziges Land der Welt eine
detaillierte obligatorische Regelung über die
Behandlung von Vermögenswerten mit politisch
exponierten Personen erarbeitet und in Kraft
gesetzt. Die USA und andere Länder haben diese
Regelung übrigens als mustergültig
bezeichnet.
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Kommentar
Für die zwei
schweizerischen Grossbanken und die vielen Banken,
welche auf das Asset-Management
(Vermögensverwaltung) spezialisiert sind, ist
heute klar, man will keine Gelder bei denen der
Verdacht auf illegale Aneignung oder Bereicherung
bestehen könnte. Man setzt dabei auf einen
Selbstregulierungseffekt,
und hofft so das Problem in den Griff zu
bekommen.
Doch wie gehen andere
Banken und die übrigen Finanzinstitute damit
um? Wie gross ist der Anreiz eines Mitarbeiters,
seine verwalteten Assets mit Mandaten aus dubiosen
Quellen zu mehren? Wie viele Banker, Politiker und
Richter finden das
Gesetz sei
überflüssig? - Etwas was der freien
Schweiz von fremden Vögten der EU oder UNO
aufgezwungen wurde? Also etwas das man ohne
schlechtes Gewissen umgehen darf oder gar soll! ?
Was meint Bundesrat Dr.iur. Christoph Blocher in
seiner 1.
August-Rede? >>
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